Gefangen in der Wehrpflichtideologie

Mit der Aufhebung der Wehrpflicht würde die Wehrpflichtersatzabgabe hinfällig. Dies würde einerseits all jene freuen, die nicht mehr zu Kasse gebeten werden. Die Streichung dieser Strafsteuer wäre aber im Interesse des ganzen Landes, denn sie verstösst gegen das Diskriminierungsverbot.

Jeder Schweizer Bürger ist verpflichtet, Militär- oder Zivildienst zu leisten. Kann er dies nicht, so muss er seine Dienstpflicht in Form der Wehrpflichtersatzabgabe kompensieren. Von dieser Strafsteuer ausgenommen sind Menschen mit einer «erheblichen geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung». Ab wann ein Mensch als «erheblich» behindert gilt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hauptbeurteilungskriterium ist, ob ihm eine Rente der Invaliden- oder Unfallversicherung zusteht. Menschen, die zwar als dienstuntauglich eingestuft wurden, aber keine Rente erhalten, sind in der Regel ersatzpflichtig. Diese Praxis wird auch auf militärdienstwillige Untaugliche angewandt. Bekannt ist in diesem Zusammenhang der Fall eines Zürchers, der Militärdienst leisten wollte, infolge seiner Diabetes aber als dienstuntauglich taxiert wurde. Er wehrte sich gegen die Bezahlung der Wehrpflichtersatzabgabe erfolgreich. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte teilte dem Bund mit, dass er mit seiner Praxis gegen das Diskriminierungsverbot verstosse.

Symptombekämpfung
Wer nun glaubte, dass dieser Fall in der Schweiz zu einem grundsätzlichen Umdenken führen würde, sah sich getäuscht. Die Wehrpflichtersatzabgabe soll unangetastet bleiben. Es wird nun nach Möglichkeiten gesucht, ursprünglich Wehrdienstuntaugliche tauglich zu machen, indem ihnen spezielle Funktionen innerhalb der Armee zugeteilt werden. Ebenso sollen untauglichen Personen mit Behinderung halbierte Wehrpflichtersatzzahlungen verrechnet werden. Der Bundesrat argumentiert, dass die Ersatzabgabe ein Mosaikstein der allgemeinen Wehrpflicht sei und ihre teilweise Abschaffung die Wehrgerechtigkeit untergraben würde. Offensichtlich wird bei solchen Aussagen vor allem eines: Der Bundesrat ist gefangen in der Wehrpflichtideologie. Er ist unfähig, offensichtliche Probleme, die durch die Wehrpflicht verursacht werden, konstruktiv anzugehen. Spätestens bei der Abstimmung zur Aufhebung der Wehrpflicht wird es allerdings unumgänglich sein, die Wehrpflicht und damit auch das Problem Wehrpflichtersatzabgabe grundsätzlich zu diskutieren. Die Zeit der reinen Symptombekämpfung dürfte dann ein Ende haben.