Globale Geschäft, globale Verantwortung

Immer wieder kommen Fälle ans Licht, in denen Schweizer Konzerne in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind oder Umweltverschmutzungen begangen haben. Eine Volksinitiative will diesen Geschäftspraktiken nun einen Riegel schieben. 

Das Schweizer IT-Unternehmen Neosoft stellt qualitativ hochstehende Überwachungstechnologie her. Im Sommer 2014 haben zehn Mit- glieder der paramilitärischen Spezialeinheit Rapid Action Battalion (RAB) aus Bangladesch die Neosoft besucht. Das RAB ist laut Amnesty International und Human Rights Watch für Hunderte von Morden und die Entführung von oppositionellen AktivistInnen in Bangladesch verantwortlich.

Das RAB interessierte sich für die IMSI- Catcher von Neosoft – eine Technologie zur Handyüberwachung, die auch feststellen kann, wessen Handy sich gerade im Umkreis von mehreren hundert Metern befindet. Je nachdem in wessen Händen sich der IMSI-Catcher befindet, kann diese Technologie also tödlich sein. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Delegation des RAB bei ihrem Besuch in Zürich für die Benutzung und Wartung der IMSI-Catcher geschult wurde. 

Um Fälle wie diesen in Zukunft zu verhindern, hat eine Koalition aus über 70 NGOs, Hilfswerken, Umweltorganisationen, Gewerkschaften und kirchlichen Organisationen die Konzernverantwortungsinitiative lanciert. Mit dabei ist auch die GSoA. Die Initiative verlangt, dass Schweizer Konzerne auch bei ihrer Auslandstätigkeit international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. 

Mechanismus der Initiative 

Das Herzstück der Initiative ist eine verbindliche Sorgfaltsprüfung für alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Die Konzerne müssten bei einer Annahme der Initiative untersuchen, ob sie in Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzungen verwickelt sind oder gar solche begehen. Danach müssten sie Massnahmen zu deren Vermeidung ergreifen und zum Schluss transparent über ihre Sorgfaltsprüfung berichten. 

Die Initiative setzt mit der Sorgfaltsprüfung in erster Linie auf Prävention. Damit alle Konzerne die Sorgfaltsprüfung aber auch tatsächlich umsetzen, sieht die Initiative einen Haftungsmechanismus vor: Diejenigen Konzerne, die verantwortungslos handeln und keine Sorgfaltsprüfung durchführen, können für die Verfehlungen ihrer Tochterfirmen oder der von ihnen kontrollierten Unternehmen haften. Das bedeutet, dass ein Konzern nicht nur überprüfen muss, ob die Menschenrechte bei der Produktion und in der Lieferkette eines Produktes eingehalten werden, sondern auch ob der Verkauf des Produkts ein Menschenrecht verletzen könnte. Für die GSoA ist dies von besonderem Interesse, wenn wir die Rüstungsfirmen ins Blickfeld nehmen: Bei einer Annahme der Initiative müssten Schweizer Rüstungsfirmen die Verträglichkeit eines Exports von Kriegsmaterial mit den Menschenrechten untersuchen. Diese Sorgfaltsprüfung müsste sich auf die Gesamtheit der menschenrechtlichen Auswirkungen beziehen und würde damit weiter gehen als die heute geltende Kriegsmaterialverordnung. 

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