GSoA Genf gewinnt vor Gericht

(sl) Die GSoA und verbündete Organisationen wollten am 18. März 2005 eine Demonstration vor der ständigen US-Mission bei den Vereinten Nationen in Genf durchführen, um an den Beginn des Krieges im Irak zu erinnern und den Abzug der US-Truppen zu fordern. Doch das Justiz- und Polizeidepartement des Kantons verbot die Demonstration.

Die GSoA wollte sich mit diesem Verbot nicht abfinden und legte Rekurs gegen die Verfügung ein. Unterdessen hat das Genfer Verwaltungsgericht entschieden, dass der Rekurs der GSoA berechtigt war: Das Verbot, vor der US-Botschaft zu demonstrieren, stelle eine «gravierende Verletzung der Versammlungsfreiheit» dar.

Nichtsdestotrotz hat das Genfer Polizeidepartement in der Folge auch eine weitere Demonstration der GSoA Genf vom 23. September 2005 am gleichen Ort verboten. Dass sich das Departement damit gegen den Entscheid des Gerichtes stellt, ist Ausdruck einer politischen Stimmung der – durch die letzten Wahlen gestärkten – Rechtsparteien, die sich um Einschränkungen des Demonstrationsrechtes in Genf bemühen.

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