Jekami der Gewalt

Zwei Jahre nach Beginn des Krieges gegen den Irak wird klar, dass die Erosion des internationalen Gewaltverbots weiter anhält. Die Frage, wer wann und mit welcher Legitimation allenfalls Gewalt einsetzen darf, muss auch in der Schweiz dringend gestellt werden.

Es gelte, vorwärts zu schauen. Dies wurde im Februar 2005, anlässlich des Besuches von US-Präsident Bush in Europa, von dessen europäischen «Partnern» betont. Denn der Blick zurück ist unbequem: Der Krieg der USA und ihrer Verbündeten hat im Irak nicht nur – Schätzungen der John Hopkins Universität in Baltimore zufolge – 100’000 ZivilistInnen das Leben gekostet sowie eine höchst angespannte Lage im Land hinterlassen, sondern auch das System kollektiver Sicherheit im Rahmen der Uno massiv beschädigt. Ein System notabene, das nach dem Krieg gegen Serbien im Jahr 1999 und der Bombardierung Afghanistans im Jahr 2001 bereits arg angeschlagen war. Hat der Kosovo-Krieg gezeigt, dass die Uno kein Mittel hat, um ein eigenmächtiges und völkerechtswidriges Handeln von Staaten zu unterbinden, die ihr Vorgehen mit ihrer jeweils eigenen Interpretation von Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen, so hat der Krieg gegen Irak die Ohnmacht der Vereinten Nationen gegenüber nationalen Auslegungen des (präventiven) Selbstverteidigungsrechtes illustriert.

Wo keine Zentralgewalt die Macht hat, eigenmächtiges Handeln von Akteuren zu unterbinden, herrscht Anarchie. Der Philosoph Hobbes hat bereits im 17. Jahrhundert in seinem Buch «Leviathan» festgestellt «dass die Menschen während der Zeit, in der sie ohne eine allgemeine, sie alle im Zaum haltende Macht leben, sich in einem Zustand befinden, der Krieg genannt wird». Die Charta der Vereinten Nationen, die ihren Ursprung in den schrecklichen Ereignissen des Zweiten Weltkriegs hat, könnte und müsste heute diese Macht sein, die alle Staaten «im Zaun hält», hat sie doch in Artikel 2 ein globales Gewaltverbot festgehalten, das die Androhung und Anwendung von Gewalt untersagt. Ein Abweichen von dieser Regelung können Staaten nur zur Selbstverteidigung «im Falle eines bewaffneten Angriffes» geltend machen, die Völkergemeinschaft nur zur «Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit». Wie schlecht es um die Respektierung dieses Grundsatzes heute steht, hat UN-Generalsekretär Kofi Annan nach dem Krieg gegen Irak erkannt: Die völkerrechtswidrige Kriegsführung der USA, die den Krieg als präemptives Handeln gegen Saddam Husseins Massenvernichtungswaffen rechtfertigt hatten, stelle eine «fundamentale Herausforderung gegenüber die Prinzipien dar, auf denen – wenn auch nicht immer perfekt – der Frieden der Welt und die Stabilität seit 58 Jahren basieren.»

Die Erosion geht weiter

Wie kann das System kollektiver Sicherheit im Rahmen der Uno gegenüber den ständigen Verletzungen des Gewaltverbots reagieren? Mit dieser und anderen Fragen sollte sich eine von UN-Generalsekretär Annan eingesetzte Expertengruppe beschäftigen. Der im November 2004 veröffentlichte Bericht «Eine sicherere Welt: unsere gemeinsame Verantwortung» hinterlässt ein ambivalentes Gefühl: Zum einen spricht er in unbekannter Deutlichkeit die politischen Versäumnisse der Mitgliedsstaaten sowie die institutionellen Mängel der Uno an und spricht sich klar gegen Änderungen von Bestimmungen der Uno-Charta aus. Zudem betont er die Notwendigkeit, der Uno die Instrumente zu schaffen, um selber und kollektiv auf Bedrohungen zu reagieren. Auf der anderen Seite billigt die Expertengruppe den Staaten ein bedingtes Recht zu präemptiver Selbstverteidigung zu – ohne diese Bedingungen klar und deutlich zu benennen. Hier wollte die Expertengruppe offensichtlich den US-amerikanischen Erwartungen entsprechen. Die Gefahr, dass die Erosion des internationalen Gewaltverbotes weiterhin anhält, ist daher alles andere als vom Tisch. Dies wird auch mit einem Blick auf die europäischen Entwicklungen deutlich: In den letzten zwei Jahren hat die EU deutliche Schritte gemacht, um sich als internationale Interventionsmacht zu positionieren (siehe Das VBS blickt nach Brüssel). Offen formuliert wird dabei die Tatsache, dass sich die EU auch ein Handeln ausserhalb des Uno-Rahmens vorbehält. Der US-Krieg im Irak hat der französischen und deutschen Regierung dabei die Möglichkeit geschaffen, die europäische Aufrüstung als «Gegenprojekt» zur USA (und zur Nato) anzupreisen – mit teilweisem Erfolg bis in linke Kreise. Kein Wunder, dass Schröder und Chirac Bush nicht wirklich böse sind…

Parallelen zur Schweiz

Erstaunliche Parallelen weist die Diskussion um die Aufweichung des Gewaltmonopols auf internationaler Ebene auch zur sicherheitspolitischen Diskussion in der Schweiz auf. In der Schweiz regelt nicht die Uno-Charta, sondern die Bundesverfassung die Frage, wer wann und unter welchen Bedingungen Gewalt anwenden darf. In ihr wird die Verantwortung für die innere Ordnung den zivilen Behörden zugewiesen, die Armee kann nur in Ausnahmefällen hinzugezogen werden (siehe Soldatenkomitee gegen Innere Einsätze). Dies die verfassungsrechtliche Grundlage – die 400’000 Diensttage, die die Schweizer Armee im Jahr 2004 im Innern leistete, zeigen, wie wenig ernst die Armee die in der Verfassung festgelegte Gewaltentrennung noch nimmt.

Doch das Gewaltmonopol, welches in der Schweiz mit der Übertragung der Zuständigkeit für die innere Ordnung an die zivilen Behörden festgelegt wurde, ist nicht nur durch die Armee bedroht. Zunehmend wittern auch private Sicherheitsunternehmen die Chance, sich im «Sicherheitsmarkt Schweiz» zu positionieren. Ihnen hilft, dass den Gemeinden das Geld ausgeht. Private Sicherheitskräfte bieten sich als billige Alternative zur Polizei an – und verschicken schon mal, wie im Kanton Bern, Werbepost an die Gemeindekanzleien. «Das ist ein ziemlicher Wildwuchs», sagt der Luzerner Polizeikommandant Beat Heusler dazu (Facts, 26.2.04). Zusammengeschlossen sind die Sicherheitsfirmen im Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU). Laut Statuten des Verbandes ist es das Ziel des VSSU, «das Ansehen der in Sicherheitsdienstleistungen tätigen Unternehmen und Organisationen zu heben, insbesondere durch (…) Förderung der gemeinsamen Anliegen in der Öffentlichkeit, den Behörden gegenüber und in Kontakten zu ähnlichen Verbänden im In- und Ausland.» Im Klartext: Der Verband will dafür lobbyieren, dass private Firmen Polizeiaufgaben übernehmen können. Pikantes Detail ist dabei, dass im Vorstand des VSSU auch Brigadier Urs Hürlimann, Chef des «Kommandobereich Militärische Sicherheit» der Schweizer Armee, sitzt. Die «Militärische Sicherheit» wird in der Regel als erste Armeeeinheit für «subsidiäre» (innere) Armeeeinsätze aufgeboten…

Hatte Heinz Buttauer, Vizepräsident des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB), etwa Recht, als er im Jahr 2002 vor folgendem Szenario warnte? «Die Armee und private Sicherheitsanbieter warten nur auf die Gelegenheit, im Falle eines Sicherheitsvakuums in die Bresche springen zu können und demzufolge das Gewaltmonopol des Staates zu untergraben.»

Einsatz der GSoA notwendig

Demokratisch legitimierte Gewaltmonopole helfen, willkürliche und unkontrollierte Gewalt zu verhindern. Die GSoA muss sich daher dafür einsetzen, dass die Gewaltmittel auf nationaler und internationaler Ebene an die richtigen Institutionen zurückgehen: Auf internationaler Ebene an die Uno – die dafür aber dringend demokratisiert werden müsste. Auf nationaler Ebene an die zivilen Behörden.

Tsunami: zivile Risiken ernst nehmen!

Gäbe es in Südostasien ein Tsunami-Frühwarnsystem, würden die meisten der im Dezember 2004 ertrunkenen Menschen noch leben. Wäre nur ein Bruchteil der 1000 Milliarden Dollars, die jährlich für Rüstung ausgegeben werden, in den Aufbau eines zivilen Warnsystems investiert worden, hätte das unermessliche Leid verhindert werden können. Selbst Jeffrey Sachs, früher ein neoliberaler Chefideologe, betrachtet die Folgen des Seebebens im Lichte der militärischen Wiederaufrüstung: «Vor allem der Krieg im Irak hat die zivile Agenda beiseite gewischt.»

Dass man trotz den Warnungen von Fachleuten in den letzten Jahren kein Warnsystem aufgebaut hat, dafür aber für die militärische Pseudo-Sicherheit Riesensummen ausgibt, ist eine indirekte Bestätigung dafür, dass es beim «humanitären Interventionismus» westlicher Staaten nicht um das Wohl der Menschen, sondern um das der Militärs und um Wirtschaftsinteressen wie die Garantierung der Rohstoff-Versorgung geht. Umso absurder ist es, wenn die Militärs jetzt die Katastrophe benützen, um ihre Unersetzlichkeit zu demonstrieren. Die Briten sind dabei so weit gegangen, dass sie in die ehemalige Kolonie Indonesien ihre koloniale Elite-Truppe, die Royal Gurkhas, entsenden wollten. Die indonesische Regierung hat dieses Angebot ebenso dankend abgelehnt wie die Waffen der Schweizer Soldaten.

Josef Lang, Nationalrat, Zug