Lizenz zum Töten

Die Schweiz exportiert nicht nur Waffen, sondern auch Waffentechnologie ins Ausland. Bei der Abwicklung solcher Geschäfte ist die Exportbewilligungspraxis des Bundes unzureichend und intransparent.

Höchste Zeit, den Export von Immaterialgütern restriktiver zu gestalten.

Von den vier neulich bewilligten Kriegsmaterialgeschäften (siehe Artikel oben) ist volumenmässig der Lizenzverkauf nach Indien das grösste Geschäft. Indien soll mit Schweizer Technologie Flugabwehrgeschütze herstellen dürfen. Dieser Entscheid ist aus friedenspolitischen Überlegungen zu kritisieren. Generell sind Lizenzgeschäfte, also der Verkauf von Immaterialgütern, ebenso problematisch wie der Verkauf von bereits produzierten Waffen. Denn sind Unternehmen oder Staaten einmal im Besitz der entsprechenden Technologien, können sie theoretisch unbegrenzt weitere Waffen produzieren und Kontrollen werden praktisch unmöglich. Wissen über Waffentechnologien kann ohne grossen Aufwand in der ganzen Welt verschoben werden. Die Gefahr, dass die Technologien in falsche Hände gelangt, ist deshalb noch grösser als bei normalen Gütern.

Löchriges Gesetz

In der Verordnung zum Kriegsmaterialgesetz gibt es grosse Lücken bezüglich Know-how-Export. So sind im Anhang der Kriegsmaterialverordnung jene Länder aufgeführt, in welche keine Einzelbewilligungspflicht mehr besteht. Damit können Schweizer Waffenunternehmen ohne Bewilligung Know-how ganz legal exportieren. Aktuell fallen darunter 23 Länder, dabei sind auch einige «willige» Nationen im «Kampf gegen Terror». Das heisst also, dass Waffentechnologie ohne Bewilligung ganz legal nach Polen, Grossbritannien und in die USA ausgeführt werden kann. Ob dort dann die Waffen gebaut werden und auf den Philippinen, in Afghanistan oder im Irak eingesetzt werden, ob Know-how oder die Waffen weiterverkauft werden, ist alles nicht mehr kontrollierbar.

Transparenz?

Die Schweizer Lizenzverkäufe erscheinen nicht in der jährlich vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) herausgegebenen Statistik zu den Kriegsmaterialexporten. Dies erstaunt. Es scheint fast, als sollten Lizenzgeschäfte mehr oder weniger unbeachtet von der Öffentlichkeit abgewickelt werden.

Neben der offensichtlichen Forderung, dass in Zukunft die Zahlen zu Exporten von militärischem Know-how unbedingt in die Waffenausfuhrstatistik gehören, gibt es weitere politische Forderungen der GSoA: der Bund soll die Namen der einzelnen Unternehmen veröffentlichen, die vom Geschäft mit dem Tod profitieren. Es ist nicht einzusehen, dass diese Unternehmen im Geheimen produzieren und forschen dürfen. Wir haben das Recht zu wissen, wer in unserem Namen aus Krieg und Elend Profit schlägt!