Nukleare Abrüstung in kleinen Schritten

Die Vollversammlung der Uno hat der Konferenz über die Abrüstung mehrmals die Aufgabe anvertraut, eine Konvention über das Verbot von Nuklearwaffen zu verhandeln. Basis bildeten die bestehenden Konventionen betreffend biologischen und chemischen Waffen.

Der internationale Gerichtshof hat längst ein Urteil betreffend der Verwendung von Atomwaffen gefällt. Das Urteil hält fest, dass der Einsatz von Atomwaffen unverhältnismässig sei, jedoch sind sie im Fall der Bedrohung des Staates nicht total verboten. Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrages besagt, dass die Atommächte ein Wettrüsten in gutem Glauben beenden müssen und eine nukleare Abrüstung anstreben sollen. Die Atommächte gehen im Rahmen der Abrüstungskonferenz lediglich in kleinen Schritten voran. Sie haben einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffenversuchen unterschrieben, aber dieser Vertrag wurde bisher nicht ratifiziert. Die Atommächte verzichten ebensowenig darauf, Laborversuche zu machen und immer kleinere Bomben zu konstruieren. Nichts bewegt sich auch bei der Frage des Verbots zur Produktion spaltbaren Materials. Die Atommächte sind immer noch nicht bereit, ihre Vorräte zu vernichten, was die nicht-nuklearen Staaten verlangen. Abschliessend bräuchte es ein Verbot, Atomwaffen in der Erdumlaufbahn zu platzieren. Seit 15 Jahren trifft sich die Abrüstungskonferenz ohne Resultate im Bereich des Nuklearen. Die Verträge über Antipersonenminen und Streumunition wurden ausserhalb der Abrüs- tungskonferenz erreicht, da diese Konsensent- scheide erfordert. Im Jahr 2014 fanden drei Konferenzen über humanitäre Konsequenzen von Atomexplosionen statt.

Mit dieser Blockade konfrontiert hat die Vollversammlung der Uno eine Arbeitsgruppe einberufen, welche auch für NGOs offen ist, um die Verhandlungen über Atomwaffen voranzutreiben. Die Arbeitsgruppe hat sich 2014 ohne Resultat getroffen. Dieses Jahr nun wird sie sich wieder treffen. Die zur Verhandlung stehenden Punkte sind:

1. Die zu beachtenden juristischen Voraussetzungen für ein Verbot der Verwendung dieser Waffen oder ihre Vernichtung.
2. Die Notwendigkeit der Transparenz betreffend die Anzahl und die Reichweite der Waffen.
3. Das Risiko einer Atomexplosion durch einen Unfall.
4. Die humanitären Konsequenzen im Fall einer Explosion.

Die Atommächte nahmen letztes Mal nicht an den Verhandlungen teil, weil sie meinen, dass der Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrags sie genügend verpflichtet. Die Staaten, welche über Atomwaffen auf ihrem Grund lagern, nahmen nicht teil, weil sie meinen, dass nur die Abrüstungskonferenz einen Entscheid treffen kann, der alle Staaten verpflichtet.

Einige NGOs verlangen einen Vertrag zur totalen Vernichtung der Atomwaffen, andere schlagen ein Verbot der Verwendung als ersten Schritt vor, sind aber nicht gegen eine totale Vernichtung der Waffen. Andere schlagen Teilverträge vor, über Nuklearversuche oder spaltbares Material ohne prioritäre Ordnung vor, aber im Sinn der totalen Abschaffung der Nuklearwaffen durch einen Vertrag. Persönlich denke ich, dass ein Verbot der Verwendung dieser Waffen von den Atommächten akzeptiert werden könnte und dass dies Zeit verschafft, Teilverträge auszuhandeln, welche Vertrauen schaffen, um eine globale Abschaffung dieser Waffen zu ermöglichen. Als gewaltfreie Bewegung befürworten wir die gewaltfreie Lösung von Konflikten als Alternative zur militärischen Lösung, welche nur den Gewaltkreislauf nährt.