Söldner des 21. Jahrhunderts

Private Sicherheits- und Militärfirmen boomen. Sie verändern die Logik des Krieges und bringen neue Probleme und Gefahren mit sich. Auch die Schweiz mischt in diesen Geschäften mit.

Die neoliberalen Schlagworte «Privatisierung» und «Deregulierung» machen auch vor den Streitkräften dieser Welt nicht halt. Wo in einigen Ländern das staatliche Gewaltmonopol als unantastbar gilt, wird es andernorts laufend geschwächt. Damit gemeint ist das (Wieder- )Auf kommen von privaten Sicherheits- und Militärfirmen. Früher unter den Begriffen Söldner oder Reisläufer bekannt, spricht man heute von PMC – Private Military Company. Eine PMC ist ein privates Unternehmen, das beauftragt wird, in Kriegs- oder Krisengebieten militärische Aufgaben zu erfüllen. Auftraggeber kann ein Staat sein, aber auch ein Unternehmen – beispielsweise ein Rohstoffkonzern, der in einer instabilen Region eine Mine bewachen lässt.
Insbesondere in den USA floriert dieses Geschäft. So setzen sie mittlerweile mehr Angehörige solcher Firmen im Ausland ein als reguläre Truppen. Das grösste und wohl auch bekannteste amerikanische Militärunternehmen nennt sich seit seiner Namensänderung «Academi». Früher war das Unternehmen unter dem Namen «Blackwater» bekannt. Die Rolle dieser Firma im Irak wurde unter anderem durch Wikileaks dokumentiert, das schwere Misshandlungen und Morde an ZivilistInnen durch Blackwater-Mitarbeitende aufdeckte. Zudem taucht der Name immer wieder im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine auf. Dies wird aber von offizieller Seite stets dementiert.

 

Ein spezielles Geschäft

Diese Praxis bietet für die Staaten perfide Vorteile, aber auch gewichtige Nachteile. Ein bedenklicher Vorteil für die Regierungen ist, dass die Mitarbeitenden von privaten Militärfirmen rechtlich als Zivilpersonen gelten und somit nicht in den Statistiken der im Einsatz getöteten und verwundeten Soldaten auftauchen. So werden diese Statistiken künstlich tief gehalten. Ebenfalls muss der Staat gar nicht erst als kriegführende Partei ausgewiesen werden.
Für die Staaten bildet sich aber ein Abhängigkeitsverhältnis. Im heiklen Sicherheitsbereich kann man die Firmen nicht von einem Tag auf den Anderen auswechseln. Häufig handelt es sich um Geheimnisträger und ein hoher techni – scher Aufwand ist nötig. Besonders problema – tisch: Private Militärunternehmen unterliegen der Logik des Profits, wodurch sie kein besonders grosses Interesse daran haben, einen Konflikt möglichst schnell zu lösen. Durch ihren Status als Zivilpersonen bietet sich den Mitarbeitenden von Privatarmeen eine völkerrechtliche Grauzone. Inwieweit für sie das Kriegsvölkerrecht und insbesondere die Genfer Konventionen gelten, ist umstritten. Sean McFate, Söldnerexperte aus den USA meint dazu: «Wir haben mehr Gesetze über die Herstellung von Spielzeugautos als über das Outsourcen von Feuerkraft. […]»

 

Unwirksames Gesetz

Wie in vielen Bereichen ist auch in diesem Kontext die Schweiz mit dabei. Seit dem 1. September 2015 ist das «Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS)» in Kraft. Dieses Gesetz verbietet jedoch keine Söldner-Tätigkeiten, sondern stellt sie lediglich unter Meldepflicht. Gemäss dem Tätigkeitsbericht zu diesem Gesetz gibt es in der Schweiz zurzeit 34 Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind. Darüber hinaus wird festgehalten, dass die zuständige Behörde, das Eidgenössische Departement des Äusseren (EDA), von ausländischen Unternehmen kontaktiert wurde, die sich in der Schweiz niederlassen möchten. Das EDA schliesst daraus, «dass für diese Unternehmen die Einhaltung des BPS kein Nachteil darstellt und die Schweiz trotz dieser Gesetzgebung einen komparativen Vorteil gegenüber ihrem aktuellen Sitzstaat aufweist.» Für die GSoA war bereits vor Einführung dieses Gesetzes klar, dass nur ein Verbot etwas an der Situation ändern könnte. Diese Position hat sich bis heute nicht geändert.

 

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