Unnötiger Angriff – mit fragwürdiger Wirkung

Schon lange wurde sie angedroht, nun liegt die Vorlage auf dem Tisch: Die Änderungen des Zivildienstgesetzes. Ein krasser, unverhältnismässiger Angriff auf einen wertvollen Dienst.

Es geht nur um eines: Die Anzahl Zulassungen zum Zivildienst verkleinern. Und zwar «substantiell». Das Dienstpflichtsystem überdenken? Fehlanzeige. Kritik an der Armee? Schon recht nicht. Der Bundesrat setzt auf die vollständige Diskriminierung von Zivildienstleistenden, ohne auch nur einen kritischen Gedanken über Sinn und Zweck der Armee zu verschwenden. Dass der Zugang zum Zivildienst erschwert werden soll, begründet der Bundesrat mit der Gefahr, der festgelegte Sollbestand von 100’000 Soldatinnen und Soldaten könne nicht mehr sichergestellt werden. Ob eine so grosse Armee überhaupt notwendig ist, ist einmal mehr überhaupt nicht das Thema. Wohlgemerkt: Der Effektivbestand der Armee befindet sich auch nach dem abgeschlossenen Projekt «Weiterentwicklung der Armee WEA» auf unverständlich hohem Niveau, nämlich
166’519 Dienstpflichtige anfangs 2016.

Massnahmen begünstigen blauen Weg
Dass immer mehr Soldaten in den Zivildienst wechseln, ist ein Fakt. Ob dies ein sicherheitspolitisches Problem darstellt, bleibt aber fragwürdig. Und genau deswegen sind die sieben Massnahmen, die der Bundesrat nun vorlegt, nicht zu rechtfertigen. Mehr noch, sie sind ab solut kontraproduktiv. Denn das Einzige, was die Änderung des Zivildienstgesetzes erreichen wird, sind mehr Dienstpflichtige, die den blauen Weg einschlagen. Wird einer Person, die nicht gewillt ist, seine Zeit mit sinnbefreitem Absitzen und Kalte-Krieg-Spielchen zu verbringen der Zugang zum Zivildienst auf schikanierende Weise verwehrt, so wird er sich nicht plötzlich für das Militär begeistern, sondern Wege suchen, um direkt die Ersatzabgabe bezahlen zu können. Und damit gewinnt man nicht mehr Soldaten, sondern verursacht fehlende Einsätze in Altersheimen, in der Landwirtschaft, oder bei der Betreuung von Schulkindern. Die erste der sieben geplanten Massnahmen ist eine Mindestanzahl an Zivildiensttagen: Der verlängernde Faktor 1,5 bleibt, neu aber müssen mindestens 150 Tage Zivildienst geleistet werden. Wenn ein Soldat noch einen einzigen WK, also 21 Diensttage Wehrpflicht, absitzen müsste, so muss er im aktuellen System 32 Tage Zivildienst leisten. Das neue System
ist eine einzige Schikane, denn neu wären es 150 Diensttage. Dies führt auch den Faktor 1.5 ad absurdum, denn in diesem Beispiel gilt bereits ein Faktor 7.

Sinn und Zweck des Zivildienstes adabsurdum geführt
Eine zweite Massnahme zur Abschreckung vom Wechsel in den Zivildienst ist eine 12-monatige Wartefrist zwischen Einreichung des Gesuchs und effektivem Wechsel. Dies soll der Armee Zeit verschaffen, um interne Massnahmen einzuleiten und den betroffenen Soldaten dazu zu bewegen, doch im Militär zu bleiben. Wieso solche Abklärungen nicht in einer kürzeren Zeit erledigt werden können, bleibt schleierhaft. Krass erscheint diese Frist auch, wenn man sich einen Soldaten vorstellt, dem erst im Militär klar wurde, dass die Strukturen und Abläufe innerhalb der Armee nicht mit seinem Weltbild vereinbar sind. Zwölf Monate warten zu müssen, bevor die Waffe aus der Hand gegeben werden darf, führt zu unnötigem Stress und Belastung und führt den ursprünglichen Sinn und Zweck des Zivildienstes ad absurdum.
Die dritte und vierte Massnahme zielen darauf ab, Qualifizierte zum Militärdienst zu zwingen. Der Faktor 1,5 soll in Zukunft auch für Unteroffiziere und Offiziere gelten. Dass Soldaten, in deren Ausbildung armeeintern viel Zeit investiert wurde, im Heer behalten werden wollen, leuchtet ein. Hier zeigt sich aber deutlich, dass der Wechsel in den Zivildienst vor allem mit der Sinnkrise der Armee zu tun hat. Wenn ein Offizier, der sich intensiv mit der Armee und ihren Möglichkeiten und Funktionsweisen auseinandergesetzt hat, den Ersatzdienst bevorzugt, müsste sich dann nicht die Armee selbst einige Fragen stellen? Mediziner sollen ebenfalls bei der Armee bleiben. Die Abschreckungsmassnahmen sehen vor, dass Zivildiensteinsätze für Mediziner nur noch dann erlaubt sind, wenn sie nicht auf ihrem Berufsfeld arbeiten.
Die Massnahmen fünf (Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit null Restdiensttagen), sechs (Jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung)
und sieben (langer Zivildiensteinsatz im ersten Kalenderjahr ab Zulassung) sollen die Gleichwertigkeit der beiden Dienstsystem garantieren. Die beiden Dienste sind aber gar nicht erst vergleichbar: Der Wehrzwang ist ein verfassungsrechtlicher Fehler, welcher der heutigen Zeit nicht mehr entspricht. Der Zivildienst ist ein Ersatz dafür, der sich zum einem sozial relevanten Pfeiler der Gesellschaft gewandelt hat. Gewinnbringender für die Schweiz wäre es, den Zivildienst unabhängig vom Militär zu gestalten, anstatt alle Dienstwilligen an der Waffe zu vergraulen.

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