Vernunft im Parlament?

Für den März ist eine Sonderdebatte zum Thema Armeewaffen angekündigt. Die Initiative «für den Schutz vor Waffengewalt» ist aber thematisch breiter – und äusserst erfolgreich.

«Kann ich hier unterschreiben, damit die Armeewaffen ins Zeughaus kommen?» Wer auf der Strasse Unterschriften für die Initiative «für den Schutz vor Waffengewalt» sammelt, bekommt diese Frage im Minutentakt gestellt. Die Unterschriften sammeln sich wie von selbst, die Leute drängen sich jeweils förmlich um die Sammelstände und wollen mit ihrer Unterschrift ein Zeichen gegen Armeewaffen in Kellern und Kleiderschränken setzen. Mittlerweile sind weit mehr als die Hälfte der benötigten Unterschriften zusammen.

Sonderdebatte zu Armeewaffen

Dass in Bezug auf den Umgang mit Armeewaffen Handlungsbedarf besteht, hat mittlerweile auch VBS-Vorsteher Samuel Schmid eingesehen und eine umfassende Untersuchung der Problematik Ordonanzwaffe und Taschenmunition angekündigt. Ergebnisse der Untersuchung werden auf Ende Jahr erwartet. Allenfalls wird diese Untersuchung aber nach der Frühjahrssession auch überflüssig. In dieser wird es voraussichtlich zu einer Sonderdebatte über den Umgang mit der Armeewaffe kommen. Zahlreiche Vorstösse zu diesem Thema liegen beim Bundesrat und warten auf eine Beantwortung. Im März sicher behandlungsreif ist die von GSoA-Vorstand Josef Lang eingereichte Motion, die fordert, dass die Ordonanzwaffe im Zeughaus aufbewahrt werden muss. Ebenfalls bereits vom Bundesrat beantwortet ist eine Motion von Francine John-Calame, nach welcher eine freiwillige und kostenlose Abgabe der Armeewaffe möglich werden soll. Beide Motionen wurden vom Bundesrat negativ beantwortet. In der Sonderdebatte würde sich dem Parlament wohl zuerst die Grundsatzfrage stellen: Armeewaffe ins Zeughaus oder nicht. Bei einem negativen Entscheid ginge es dann um die Frage, ob mindestens die Möglichkeit für eine freiwillige Abgabe geschaffen werden soll. Aufgrund der momentanen Stimmung in der Bevölkerung ist es gut möglich, dass sich im Parlament eine Mehrheit für eine Aufbewahrungspflicht im Zeughaus finden wird.

Kantonale Vorstösse

Neben dem Bund beschäftigen sich auch die Kantone mit der Frage der Aufbewahrung der Armeewaffe. In diversen Vorstössen wird gefordert, dass – gleich wie im Kanton Genf – die Möglichkeit der freiwilligen Abgabe der Armeewaffe geschaffen wird.

Neben der emotionalen Diskussion um die Armeewaffe drohen die weiteren Forderungen der Initiative «für den Schutz vor Waffengewalt» etwas unterzugehen. Es ist nicht nur der vernünftige Umgang mit der Armeewaffe, der gefordert wird. Die Waffengesetzgebung soll generell verschärft werden. So sollen etwa der Erwerb, der Besitz und das Tragen von Waffen nur noch beim Nachweis des Bedarfs und der nötigen Fähigkeiten möglich sein. Ein zentrales Waffenregister soll die bereits bestehenden kantonalen Register vernetzen und so eine bessere Kontrolle über den Waffenerwerb und – besitz in der ganzen Schweiz ermöglichen. Zudem wird der Bund verpflichtet, die Kantone aktiv beim Einsammeln von Feuerwaffen zu unterstützen.

Alle diese Anliegen sind zentral und dürfen nicht in den Hintergrund rücken. Parlamentarisch werden sie ebenfalls noch zu reden geben. Entsprechende Vorstösse auf Bundesebene sind eingereicht und warten beim Bundesrat auf eine Antwort.

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