Wenn der Bundesrat mit dem Gesetz in Konflikt kommt

Gemäss der neuen Kriegsmaterialverordnung dürfte die Rüstungsindustrie keine Länder mehr beliefern, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind. Sie tut es aber trotzdem. Nun prangern mehr als 60 RechtsprofessorInnen die Behörden an.

Es braucht einiges, bis sich die akademische Welt gegen den Bundesrat stellt. Die Bewilligungspraxis für Kriegsmaterial steht aber in so eklatantem Widerspruch zur geltenden Verordnung, dass sich mehr als 60 RechtsprofessorInnen in einem offenen Brief ans SECO und das EDA gewandt haben. Zu den Unterzeichnenden gehören Persönlichkeiten wie Cornelio Sommaruga, ehemaliger Präsident des IKRK, Gret Haller, alt Nationalratspräsidentin und Präsidentin der Schweizer Sektion der Internationalen Juristen-Kommission, und Georges Abi-Saab, Honorarprofessor der Universität Genf, bis 2008 Vorsitzender des Appelationsgerichts der WTO und einer der weltweit einflussreichsten Völkerrechtler überhaupt.

Exporte in Konfliktländer

Seit ihrem Inkrafttreten im Dezember 2008 verbietet die revidierte Verordnung den Export von Rüstungsgütern an Staaten, welche «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt» sind. Dem Wortlaut nach wäre dies ein bemerkenswerter Schritt hin zu einer restriktiveren Schweizer Rüstungsexportpolitik. Bisher wird die Verordnung durch die Verwaltung jedoch nicht umgesetzt, wie die Exportstatistik des ersten Halbjahres 2009 zeigt. Nicht nur in Pakistan und Indien finden derzeit bewaffnete Konflikte statt; auch die USA, Deutschland und Grossbritannien sind nach allgemeiner Lesart in den internen bewaffneten Konflikt in Afghanistan verwickelt – alles Länder, die zu den grössten Kunden der Schweizer Waffenindustrie gehören.

Zuerst versuchte der Bundesrat mit allerlei fadenscheinigen juristischen Ausflüchten zu begründen, weshalb die Bewilligungspraxis nicht geändert werden müsse. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ist er im Herbst nun auf eine neue Argumentation umgeschwenkt: Die oben zitierte Auslegung sei zwar juristisch korrekt. Der Bundesrat habe beim Schreiben der Verordnung aber nicht die Absicht gehabt, ein so weit reichendes Exportverbot zu erlassen. Darum würde die Exportpraxis nun nicht geändert. Mit anderen Worten: Der Bundesrat nimmt in Kauf, gegen die eigene Verordnung zu verstossen. Wenn die Kriegsmaterial-Initiative am 29. November ein gutes Ergebnis erzielt, wird es für den Bundesrat schwer, weiterhin auf geltendes Recht zu pfeifen.

Mehr Informationen zum Thema finden sich unter www.kriegsmaterial.ch/kmv