Wenn SicherheitspolitikerInnen den Rechtsstaat untergraben

Die Motion Rieder fand kürzlich eine Mehrheit im Parlament. Im Visier dieses Vorschlags stehen «potenziell gewalttätige Extremisten», deren Grundrecht auf Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden soll.

Im September 2017 stellte CVP-Ständerat Beat Rieder eine Motion mit dem Titel «Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten» vor. Diese orientiert sich an Artikel 24c des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), der die Möglichkeit vorsieht, Hooligans «eine Reisebeschränkung» aufzuerlegen. Die Motion Rieder will diese Maßnahme auf «potenzielle Gewaltextremisten» ausdehnen.

Um wen geht es hier?
In einem Bericht vom 14. Mai 2018 spricht eine Mehrheit der sicherheitspolitischen Kommission von Personen, die «nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt [waren]». Diese Formulierung sagt jedoch nichts darüber aus, ob diese Personen tatsächlich wegen Gewalt verurteilt wurden. Zudem kann das «potenzielle» Begehen einer Gewalttat nicht als Kriterium für die Identifizierung eines sogenannten «Extremisten» verwendet werden. Jemand, der sich keiner Straftat schuldig gemacht hat, würde somit verdächtigt werden, diese in Zukunft zu begehen.

Zwischen Mass und Übermass
Wäre daher die Teilnahme an politischen Treffen oder Kundgebungen – zum Beispiel antimilitaristischer Natur – ein Kriterium, das eine solche Einschränkung der Bewegungsfreiheit rechtfertigen könnte? Der gegenwärtige Ruf nach militärischer Sicherheit ermutigt viele PolitikerInnen, sich für ein Vorsorgeprinzip in Form von freiheitsfeindlichen Massnahmen einzusetzen. Dabei irren sie sich, denn Prävention heisst nicht, potenzielle Gewalt zu bekämpfen, sondern das Entstehen von Gewaltpotenzial zu bremsen. Von ihren Emotionen geleitet, tappen SicherheitspolitikerInnen allzu oft in die Falle extremer und undifferenzierter Massnahmen.

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