Wenn ihr mich abschiebt, habt ihr mich zum Tode verurteilt

Bundesrätin Widmer-Schlumpf dreht weiter an der Verschärfungsspirale im Asyl- und Ausländerrecht. Ganz im Sinne von Vorgänger Blocher will sie Wehrdienstverweigerern aus Eritrea kein Asyl gewähren

Personen, die einzig wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion in ihrer Heimat «ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind», sollen in der Schweiz kein Asyl mehr erhalten. Zumindest, wenn es nach dem Willen von BDP-Bundesrätin Widmer-Schlumpf geht. Damit soll die Attraktivität der Schweiz als Zielland von Asylsuchenden gesenkt werden. Schwer nachvollziehbar dabei ist, dass der Begriff «Dienstverweigerung» in dieser Diskussion nach wie vor ins Zentrum gerückt wird. Dies obwohl Dienstverweigerung oder die Desertion an sich gar nie als eigentliche Asylgründe anerkannt wurden (siehe GSoA-Zitig Dezember 2007). Asylgründe sind die in Eritrea für Dienstverweigerung oder Desertion drohenden, politisch motivierten und als Folter zu qualifizierenden Strafen. Es fragt sich also, ob es juristisch überhaupt möglich sein wird, das Asylrecht mit dem Begriff «Dienstverweigerung » zu durchlöchern.

Diskriminierung von Dienstverweigerern

Deutlich wird jedoch die Gesinnung hinter dem Anliegen. Obwohl in der Schweiz die Zulassung zum Zivildienst in der Zwischenzeit ohne Gewissensprüfung möglich ist, scheint man sich noch nicht vollständig von der Kriminalisierung und Diskriminierung von Dienstverweigerern lösen zu können. Was das für die davon betroffenen Menschen bedeuten kann, hat ein eritreischer Flüchtling in einem Interview mit der deutschen Organisation Connection (www.connection-ev.de) dieses Jahres eindrücklich geschildert: «Wenn ich nach Asmara abgeschoben werde, ist klar, was mich erwartet. Wenn jemand aus dem Militär desertiert ist, erwartet ihn Gefängnis oder sogar der Tod. Wenn ihr mich abschiebt, habt ihr mich zum Tode verurteilt.»

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