Willkommen beim Zivildienst!

Wenn VBS-Chef Ogi seine Drohung wahrmacht und die Rekrutenschule tatsächlich auf sechs Monate ausdehnt (mit Profi-Ausbildnern und «Profi-Drill»), dürften sich viele Armeegegner freuen. Während sich bei rund drei Monaten RS noch viele sagten «diese Zeit werde ich schon überstehen», dürfte nun die Flucht aus dem Militär deutlich zunehmen. Nur noch Militärbegeisterte werden den «Schlauch» mitmachen wollen. Sprüche wie «Leerläufe sind out, Effizienz ist in» ändern nichts daran, dass ein Grossteil der Ausbildung im Militär für das praktische Leben völlig unnütz ist. Als echte Alternative dazu könnte sich der Zivildienst anbieten. In seiner Ausgestaltung bietet er dies schon heute: Im Zivildienst können sinnvolle Einsätze bei gemeinnützigen Organisationen geleistet werden. Ungenügend sind aber die Zutrittsbedingungen, die einen ausführlich begründeten Gewissenskonflikt fordern und den Zivildienst auf das anderthalbfache des Militärdienstes verlängern. Doch da könnte es schon bald Abhilfe geben: Zeitgleich mit der Militärgesetzrevision soll 2003 auch ein neues Zivildienstgesetz in Kraft treten. Die Chancen sind intakt, dass der Zivildienst dann nur noch das 1.3- oder gar 1.2-fache dauert. Wenig Hoffnung gibt es für eine Abschaffung der Gewissensprüfung: Das Militär will nötigenfalls die Zulassungsquote selber bestimmen

Wenig Freude dürften letzten Monat viele Schulkommandanten an einem Urteil des obersten Militärgerichts gehabt haben. Wer in der Rekrutenschule oder der Unteroffiziersschule ankündigte, keinen Militärdienst mehr leisten zu wollen, wurde bisher von vielen Vorgesetzten mehr oder weniger freundlich genötigt, ein Formular zu unterschreiben, in dem er erklärte, den Militärdienst zu verweigern. Daraufhin erfolgte die Entlassung aus der RS oder der UOS. Auch der Unteroffiziersanwärter G. erlebte diese gängige Praxis vor einem Jahr, als er zuvor in einem Schreiben erklärte, er habe die Absicht, den Beförderungsdienst zum Unteroffizier zu verweigern. Zudem gab er darin seiner Hoffnung Ausdruck, der Schulkommandant werde seinen Fall «wohlwollend prüfen». Einige Zeit später wurde er vom Divisionsgericht zu drei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Das Militärkassationsgericht hat nun aber klar gemacht: «Strafbar ist eine Handlung oder Unterlassung, nicht aber deren blosse Ankündigung. Darum aber handelt es sich hier.» Konsequenz: G. wurde freigesprochen, alle Gerichtskosten hat der Staat zu übernehmen. Wem also in Zukunft in der RS oder UOS eine solche Erklärung präsentiert wird, soll ruhig unterschreiben. Wenn er dann heimgeschickt wird, kann ihm nichts passieren – ausser einem Aufgebot zur nächsten RS oder UOS.