Die SVP macht die Schweiz zum Söldnerzentrum!

Heute hat der Nationalrat über das “Bundesgesetz über im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen (BSP) ” diskutiert. Nachdem der Ständerat in der Sommersession das Gesetz durchgewunken hat, verwässert der Nationalrat das Gesetz weiter. Das neue Gesetz verbietet Söldnerfirmen nicht, sondern verleiht ihnen noch zusätzliche Legitimation.

Als sich die Söldnerfirma Aegis Defence Services 2010 in der Schweiz niederliess, war der Aufschrei gross. Von Links bis Rechts waren alle der Meinung, dass die Schweiz ein neues Gesetz brauche, damit sie nicht zum Schlupfloch für private Militärfirmen wie Aegis Defence Services werde. Nun hat der Nationalrat den bereits schwachen vorliegenden Gesetzesentwurf weiter verwässert. Für Mediensprecher Nikolai Prawdzic ist klar: “Beim Kriegsmaterialgesetzt haben wir die Lex Pilatus, beim Söldnergesetz haben wir jetzt die Lex Aegis/Tyco. Heute hat die SVP und das Parlament die Schweizer Neutralität an die Söldnerfirmen verkauft.”

Die GSoA hat bereits während der Vernehmlassung darauf hingewiesen, dass der Gesetzesentwurf die in die Vorlage gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Der Nationalrat hat es nicht nur verpasst, dies zu korrigieren, sondern das Gesetz zusätzlich ausgehöhlt. Besonders stossend ist, dass der vorliegende Gesetzesentwurf sämtliche Richtlinien des “Montreux-Dokuments” missachtet. In dieser internationalen Übereinkunft hatten das IKRK und das EDA unter anderem festgehalten, wie Staaten mit Söldnerfirmen umzugehen haben. Stattdessen nimmt der Gesetzestext explizit Bezug auf einen “International Code of Conduct” der privaten Militärfirmen, hinter dem in erster Linie ausgerechnet Aegis Defence Services steht.

Geltungsbereich: Keine einzige Firma

Artikel 3 ist derzeit so formuliert, dass bei wortgetreuer Auslegung das Gesetz für so gut wie kein Unternehmen gelten würde. Ein Unternehmen, das Personenschutzaufgaben innerhalb des Gebietes der EU/EFTA übernimmt und sich gleichzeitig an einem völlig unabhängigen Schauplatz direkt an Feindseligkeiten beteiligt (wie beispielsweise Aegis Defence Services), würde gemäss der Formulierung des Bundesrats nicht erfasst. Der Nationalrat lehnte den Antrag Glättli auf eine logischere Formulierung von Artikel 3 ab. Ohne den von der Minderheit Glättli geforderten Zusatz verliert der vorliegende Gesetzesentwurf jeglichen Sinn.

Weiter lehnte der Nationalrat auch den Antrag zu Artikel 8 ab. Dieser Zusatz hätte es verboten, für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen Waffen zu tragen, deren Besitz in der Schweiz für dieselbe Dienstleistung gemäss dem Waffengesetz nicht erlaubt wäre. Die vorgeschlagene Formulierung hätte ein einfach messbares und rechtlich klares Kriterium definiert und damit sichergestellt, dass Tätigkeiten, die als “Söldnertätigkeit” bezeichnet werden müssen und den normalen Rahmen von Sicherheitsdienstleistungen überschreiten, klar verboten gewesen wären. Norwegen kennt bereits eine solchermassen gestaltete Gesetzgebung.

Unerfüllte Erwartungen

Ohne diese beantragten Änderungen in Artikel 3 und 8 kann das Gesetz die Erwartungen nicht erfüllen und wird zur Makulatur. Es darf nicht sein, dass ein neutrales Land wie die Schweiz – insbesondere als Depositarstaat der Genfer Konventionen und vor dem Hintergrund ihrer historischen Erfahrungen mit dem Söldnerwesen – keine griffe Regulation von Söldnerfirmen zustande bringt.

GSoA Sekretär Stefan Dietiker sagt: “Es ist grotesk, dass ausgerechnet die SVP mit ihren Anträgen dem Söldnerwesen Tür und Tor öffnet und damit die Neutralität der Schweiz gefährdet.”

 

,