Dieses Gesetz bringt kein Verbot von Privatarmeen. Es braucht mindestens ein Bewaffnungsverbot

Die GSoA hält die vorgelegte Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) nicht für tauglich, um die in die Vorlage gesetzten Erwartungen zu erfüllen. Es ist davon auszugehen, dass Privatarmeen wie die Aegis Group weiterhin den Deckmantel der Schweizer Neutralität und der humanitären Tradition missbrauchen werden, um Söldnerdienste anzubieten.

Zwar existiert in der Botschaft ein explizites Verbot der “unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten“ und der Begehung von schweren Menschenrechtsverletzungen. Was  diese „unmittelbare Teilnahme“ jedoch konkret bedeutet und wie sie im Verhältnis zur grundsätzlichen Teilnahme an bewaffneten Konflikten steht, ist äusserst schwammig und trägt eher zur Verwirrung, als zur Klärung bei.

Der Gesetzesentwurf fordert, dass Schweizer Sicherheitsfirmen, die international tätig sein wollen, den «International Code of Conduct for Private Security Service Providers» unterzeichnen müssen. Für die bestehenden Privatarmeen wie Aegis  bringt diese Regelung den Vorteil, dass sie dem freiwilligen Code of Conduct zusätzliche Legitimation verschafft und unliebsame Konkurrenz aus dem Markt ausschliesst. Wieso der Bundesrat in seiner Botschaft den von den Privatarmeen selber verfassten Verhaltenskodex und nicht das von der Schweiz zusammen mit dem IKRK erarbeitete Montreux-Dokument als Grundlage nimmt, ist nicht nachvollziehbar.

Deshalb fordert die GSoA, dass die Schweiz sich die norwegische Gesetzgebung zum
Vorbild nimmt. Norwegen verbietet den dort ansässigen Militär- und Sicherheitsfirmen, im
Ausland Schusswaffen zu tragen. Es wäre angebracht, wenn die Schweiz den hiesigen
Firmen zumindest vorschreiben würde, keine Waffen zu verwenden, die offensichtlich für
den Einsatz in bewaffneten Konflikten bestimmt sind.

Aufgrund dieser Gesetzesvorlage darf die Motion Lang „Verbot von Privatarmeen in der Schweiz“ nicht abgeschrieben werden.

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