Gegen Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes im Kosovo

Aufruf der JUSO, der jungen grünen, der GSoA und der Jungen Alternative JA! an alle ParlamentarierInnen

Nein zur Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes!
Ja zum humanitären und zivilen Engagement der Schweiz!

Die JUSO Schweiz, die jungen grünen schweiz, die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA und die Junge Alternative JA! lehnen eine Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes ab und fordern alle ParlamentarierInnen auf, der Verlängerung des Schweizer Armeeeinsatzes unter Leitung der Nato abzulehnen.

Nach dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen Serbien 1999 wurde auf Grund der Uno-Resolution 1244 die sogenannte “Schutztruppe” KFOR installiert. Die KFOR-Truppen konnten oder wollten aber die Vertreibung von Serben, Roma und anderen Minderheiten aus Kosovo nicht verhindern. Verschärft sich unter der neuen Situation die ethnische Säuberung, was zu befürchten ist, so macht sich die Schweiz mit ihrer Truppenpräsenz zur Komplizin. Kommt es zum Widerstand, was bei der serbischen Minderheit im Unterschied zu den Roma der Fall sein könnte, dann droht den Schweizer Truppen eine Involvierung in Kampfhandlungen, was im Widerspruch zu den Bestimmungen des Militärgesetzes stünde.

Der Swisscoy-Einsatz kostet die Schweiz jährlich knapp 38 Millionen Franken. Damit investiert die Schweiz Millionen in militärische Aktivitäten, deren Wirksamkeit fraglich ist. Das zivile Engagement ist verglichen mit dem Swisscoy-Einsatz zu klein: 2008 will die Schweiz gerade mal 12,2 Millionen Franken für ihr ziviles Engagement im Kosovo ausgeben (Zahlen Deza). Die Schweiz soll ihr humanitäres und ziviles Engagement in der Region ausbauen. Zudem soll sich die Schweiz aktiv für die Umsetzung des Rückkehrrechts von vertriebenen Minderheiten, insbesondere der Roma, engagieren. Oberste Priorität für ein Schweizer Engagement in der Region hat der Aufbau einer Zivilgesellschaft, in welcher der Minderheitenschutz gewährleistet ist, unabhängig von der Statusfrage.

Mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo wird die Uno-Resolution 1244 vom Juni 1999, auf welche sich der Swisscoy-Einsatz abstützt, hinfällig. Die Uno-Resolution 1244 basierte auf dem Grundsatz der territorialen Integrität Jugoslawiens resp. dessen Rechtsnachfolgers. Dies war eine Voraussetzung für das Zustandekommen der Resolution. Nur eine neue Uno-Resolution kann dem Einsatz der Schweizer Truppen die nötige Rechtmässigkeit verleihen.

Das Militärgesetz verlangt für jeden Schweizer Truppeneinsatz im Ausland ein gültiges Uno-Mandat. Gerade ein neutraler Kleinstaat wie die Schweiz hat alles Interesse daran, dass das Völkerrecht strikte befolgt wird. Würde das Parlament die Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes auf Basis einer gegenstandslos gewordenen Uno-Resolution beschliessen, würde die Schweiz der Schwächung des Völkerrechts Vorschub leisten. Die Schweiz soll dazu aber nicht Hand bieten und sich folglich nicht an einer militärischen Mission beteiligen, welcher die völkerrechtliche Grundlage abhanden gekommen ist.

,