Geplante Waffenlieferung an saudisches Regime verletzt Schweizer Recht

Wie 10vor10 berichtet, lobbyieren ExponentInnen der Schweizer Rüstungsindustrie in einem Brief an den Bundesrat für eine geplante Lieferung Tausender Pistolen an die Diktatur in Saudi-Arabien. Die GSoA hält fest, dass eine solche Ausfuhr gegen die Schweizer Kriegsmaterial-Gesetzgebung verstossen würde.

Der Brief der LobbyistInnen reiht sich ein in weitere Versuche der Rüstungsindustrie, auch die letzten Schranken der Schweizer Rüstungsgesetzgebung einzureissen, indem sie eine angebliche “Benachteiligung der einheimischen Industrie” zu konstruieren versucht. Das vorliegende Bewilligungsgesuch für Pistolen soll nun offensichtlich als Präzedenzfall dienen.

Im Vorfeld der Kriegsmaterial-Initiative hatte Bundesrätin Leuthard 2009 die StimmbürgerInnen von einem Nein überzeugt, indem sie versprach, keine Lieferungen an Saudi-Arabien mehr zu bewilligen. Würde der Bundesrat die Ausfuhr dennoch bewilligen, wäre dies jedoch nicht nur ein Bruch dieses Versprechens, sondern auch der Gesetzgebung. Das Geschäft würde gegen die folgenden Punkte der Kriegsmaterialverordnung (KMV) verstossen:

Art. 5 Abs. 2 lit. a: Innerhalb Saudi-Arabiens wütet im Grenzgebiet zum Jemen ein bewaffneter Konflikt. Zusätzlich hat der saudische König vor wenigen Monaten die Nationalgarde nach Bahrein entsandt, um die dortige Demokratiebewegung niederzuschlagen.

Art. 5 Abs. 2 lit. b: Es ist ausführlich dokumentiert, dass das saudische Regime die grundlegenden Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt.

Art. 5 Abs. 2 lit. d: Es besteht nicht nur ein Risiko, dass die Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden. Vielmehr ist es genau die Aufgabe der belieferten Einheiten, jede demokratische Bewegung im Land mit Waffengewalt zu unterdrücken.

Art. 5 Abs. 2 lit. e: Saudi-Arabien hat öffentlich bekanntgegeben, Waffen in den Bürgerkrieg in Syrien zu liefen. Es ist davon auszugehen, dass dies auch mit den Schweizer Pistolen geschehen könnte.

Hinzu kommt, dass der Export der Pistolen den Grundsätzen und Zielen der Schweizer Aussenpolitik, der Neutralität und der humanitären Tradition diametral entgegenlaufen würde: Jede Waffenlieferung stärkt ein Regime weiter, das nicht einmal auf dem Papier eine demokratische Legitimation hat.

GSoA-Sekretärin Seraina Patzen meint: “Es ist kaum ein Deal vorstellbar, der noch offensichtlicher gegen das Schweizer Gesetz verstösst. Darum muss der Bundesrat die Ausfuhr verhindern. Gemäss der Logik der Rüstungsindustrie könnten wir auch gleich Waffen an die Terroristen in Algerien schicken. Auch damit liessen sich Arbeitsplätze sichern und Profite machen.”

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