GPK kritisiert Bundesratsentscheide zur Kriegsmaterial-Ausfuhr

– Gute Analyse, zahme Empfehlungen –

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hat aus Sicht der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) mit ihrem Bericht gute Arbeit geleistet. Sämtliche von GSoA-Vorstand Josef Lang bei der GPK beanstandeten Geschäfte (Irak, Pakistan, Indien, Südkorea) stiessen auch bei der GPK auf Kritik. Nicht zufrieden ist die GSoA aber mit dem Empfehlungen der GPK, die insgesamt zu zahm ausfallen.

Aufgrund ihrer Analyse macht die GPK dem Bundesrat fünf Empfehlungen. Die GSoA begrüsst zwar deren Stossrichtungen, hält aber eine tiefgreifendere Änderung der Bewilligungspraxis für nötig. So teilt die GSoA die Ansicht, dass die Menschenrechtslage im Empfängerland stärker berücksichtigt werden müsste. Doch auch das Verhalten gegenüber Drittstaaten und die Einhaltung des Völkerrechts (Artikel 25 d. der Kriegsmaterialverordnung) sollten mehr Beachtung finden. Was die Berücksichtigung der entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Schweiz angeht, besteht die einzig konsequente Haltung in einem vollständigen Verzicht von Kriegsmaterial-Exporten in wirtschaftlich schwache Staaten – verschiedene Studien zeigen, dass hohe Ausgaben für Militär und Kriegsmaterial die wirtschaftliche Entwicklung hemmen.

Die Empfehlung der GPK, überschüssiges Kriegsmaterial nur dann an das Herstellerland zu liefern “falls davon auszugehen ist, dass dieses Land das Kriegsmaterial nicht weitergibt” erscheint der GSoA richtig. Es ist aber nicht einsichtig, wieso die GPK vom Bundesrat nicht die Rückkehr zum alten Nichtwiederausfuhr-Regime auch für altes Kriegsmaterial fordert.

Die Schelte der GPK zeigt aus Sicht der GSoA klar, dass der Bundesrat mit der heutigen Kriegsmaterial-Gesetzgebung einen zu grossen Ermessenspielraum hat und regelmässig wirtschaftliche Interessen der Rüstungsindustrie über die Menschenrechte stellt. Die GSoA bedauert deshalb, dass die GPK in ihrem Bericht nicht empfiehlt, das Kriegsmaterialgesetz in Sinne ihrer Analyse zu verschärfen. Stattdessen hofft die GPK gutgläubig darauf, dass der Bundesrat künftig zurückhaltender entscheidet.

Die GSoA kritisiert Kriegsmaterial-Ausfuhren grundsätzlich. Wer sicher gehen möchte, dass keine Menschenrechtsverletzungen mit Schweizer Kriegsmaterial begangen werden, muss sich für ein vollständiges Ausfuhrverbot einsetzen. Die GSoA hat deshalb im Rahmen eines breiten Bündnisses vor gut vier Monaten eine Eidgenössische Volksinitiative “für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten” lanciert. In der Bevölkerung stösst dieses Anliegen auf breite Unterstützung – bereits über 50’000 Stimmberechtigte haben die Initiative unterschrieben.

Der Bericht der Geschäftsprüfungskomission ist online unter www.parlament.ch/ko-au-gpk-panzerhaubitzen.pdf.

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