GSoA begrüsst den Verzicht auf durchgeladene Waffe

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA begrüsst den Entscheid der Armee, auf den Wachdienst mit durchgeladener Waffe zu verzichten. Nach acht Schiessunfällen handelte die Schweizer Armee aber fahrlässig spät. Auch kritisiert die GSoA, dass die Armee nicht definitiv auf den gefährlichen Wachdienst mit durchgeladener Waffe verzichtet, sondern diesen bloss vorläufig aussetzt.

Die GSoA lehnt das Ausrüsten der gesamten Truppen mit Reizstoffsprühgeräten ab. Es handelt sich dabei um einen weiteren Versuch der Schweizer Armee, polizeiliche Aufgaben zu übernehmen, denn nur für Einsätze im Innern müssen Truppen mit nicht letalen Einsatzmitteln ausgerüstet werden. Solche Einsätze sind jedoch verfassungswidrig und gefährlich. Die Angehörigen der Armee haben keine polizeiliche Ausbildung. Die GSoA befürchtet, dass mit Reizstoffsprühgeräten ausgerüstete Soldaten sich in Zukunft zu Hilfsheriffs aufspielen und die Rambo-Tendenzen in der Schweizer Armee so weiter zunehmen.

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