GSoA zieht Rekurs weiter

Der St.Galler Stadtrat will die Bewilligungspflicht und Einschränkungen bei Unterschriftensammlungen aufrechterhalten. Die GSoA wehrt sich gegen diese Angriffe auf die direkte Demokratie und legt deshalb beim St.Galler Justiz- und Polizeidepartement Rekurs ein gegen den Beschluss des Stadtrates.

Im Dezember legte die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA beim Stadtrat Rekurs ein gegen die verfassungswidrige Bewilligungspraxis für Unterschriftensammlungen ohne Stand in der Stadt St.Gallen. In seinem Beschluss vom 13.Februar 2007 hat der Stadtrat den Rekurs der GSoA teilweise gutgeheissen. Künftig wird keine Gebühr mehr erhoben für das Ausstellen einer Sammelbewilligung.
Da der Stadtrat jedoch nicht von der generellen Bewilligungspflicht und der Einschränkung auf 6 Sammeltage pro Monat abweichen will, sieht sich die GSoA gezwungen, beim St.Galler Justiz- und Polizeidepartement Rekurs einzulegen gegen den Beschluss des Stadtrates.

In seiner Antwort auf den Rekurs der GSoA beweist der St.Galler Stadtrat einmal mehr, dass die direkte Demokratie für ihn offensichtlich vor allem ein Störfaktor ist, den es unter Kontrolle zu halten gilt. Unterschriftensammlungen finden logischerweise an Orten mit vielen Passanten statt. Gerade diese Orte will der Stadtrat aber nur sehr eingeschränkt für Unterschriftensammlungen freigeben. Damit wird die Ausübung des Initiativrechtes erheblich erschwert.

Es zeigt sich ausserdem, dass die Regulierungswut einiger St.Galler Beamter künstlich Probleme schafft, die sie dann zu lösen vorgeben. Erst durch die Bewilligungspflicht entsteht ein “Koordinationsbedarf” zwischen verschiedenen Sammelgruppen. In der Praxis von Städten ohne Bewilligungspflicht gibt es das vom St.Galler Stadtrat herbeigeredete “Gerangel um die besten Standorte” schlicht und einfach nicht.

Die GSoA erwartet, dass die St.Galler Kantonsregierung die Demokratiefeindlichkeit des Stadtrates abstraft und den Rekurs der GSoA vollumfänglich gutheisst.

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