GSoA zu Pilatus, Ordonnanzwaffen und Drohnen

Die GSoA ist enttäuscht darüber, dass die Aussenpolitische Kommission den Doppelantrag Lang/Allemann für die Unterstellung der militärischen Trainingsflugzeuge unter das Kriegsmaterialgesetz abgelehnt hat. Der Pilatus/Tschad-Skandal liegt nicht nur darin, dass die PC-9 und eventuell auch PC-7 im Bürgerkrieg eingesetzt werden. Er liegt auch darin, dass deren Export in dieses Kriegsgebiet völlig legal war. Das Güterkontrollgesetz, dem die PC-9 und PC-7 unterstellt sind, erlaubt dem Bundesrat gar nicht, deren Export in den Tschad zu verbieten. Deshalb behält die von der GSoA schon länger geforderte Unterstellung der militärischen Trainingsflugzeuge unter das Kriegsmaterialgesetz seine Gültigkeit. Allerdings gewährt nur ein allgemeines Kriegsmaterial-Exportverbot, wie es unsere Volksinitiative verlangt, die Sicherheit, dass die Schweiz nicht mit eigenen Waffen Kriege nährt. Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, die im September 2007 eingereichte Initiative möglichst bald vor das Parlament und das Volk zu bringen. Die GSoA ist überzeugt, dass die Initiative heute eine Mehrheit finden würde.

Die GSoA gratuliert dem Walliser Parlament zum Entscheid, die Ordonnanzwaffe ins Zeughaus zu verbannen. Das erhöht gleichzeitig die Chance der parlamentarischen Motion Josef Lang “Die Ordonnanzwaffe gehört ins Zeughaus”, die in der nationalrätlichen Sonderdebatte zur Waffenfrage zur Abstimmung gelangt. Der Walliser Entscheid verschafft der Volksinitiative Schutz vor Waffengewalt zusätzlichen Rückenwind. Für dieses populäre Volksbegehren wurden innert fünf Monaten 65’000 Unterschriften gesammelt, fast ein Drittel davon von der GSoA.

Die GSoA ist befremdet über die Absicht der Berner Kantonspolizei, während der Euro 08 Drohnen einzusetzen. Erstens führt das zu einer Big-Brother-Gesellschaft. Und zweitens fehlt einem solchen Einsatz die gesetzliche Grundlage. Wir fordern die Berner Regierung und allenfalls den Grossen Rat auf, auf den illegalen Drohnen-Einsatz zu verzichten. Die GSoA prüft rechtliche Schritte gegen einen Drohneneinsatz für zivile Zwecke. (vgl. Motion Lang, 05.3881).

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