Illegale Kriegsmaterial-Exporte

In einem Interview im Tages-Anzeiger hat Doris Leuthard angekündigt am Samstag, die geltende Verordnung über das Kriegsmaterial (KMV) nach wenigen Monaten schon wieder lockern zu wollen. Gemäss dem Interview sollen Exporte an kriegführende Staaten wieder erlaubt werden, falls für den Kriegseinsatz ein Uno-Mandat existiert.

Damit gesteht Leuthard implizit ein, dass die geltende Kriegsmaterial-Verordnung systematisch verletzt wurde. Die GSoA fordert Aufklärung, wer für diesen Rechtsbruch die Verantwortzung trägt.

Im Anhang senden wir Ihnen eine Übersicht, welche Exporte mit der gegenwärtigen Verordnung illegal sind und welche Exporte mit den am Samstag vorgeschlagenen Änderungen legalisiert würden.

Welche Exporte auch mit der neuerlichen Änderung illegal bleiben

Auch mit der von Bundesrätin Leuthard vorgeschlagenen Änderung blieben Exporte nach Indien, in die USA, nach Saudi-Arabien und Pakistan untersagt. In Indien und Pakistan herrschen interne bewaffnete Konflikte. Saudi-Arabien verletzt die Menschenrechte gemäss übereinstimmender Einschätzung von Amnesty International, Human Rights Watch und der Uno systematisch und schwerwiegend. Die USA stehen im Irak in einem Krieg, der seit August 2008 ohne Uno-Mandat geführt wird. Das alles sind laut der geltenden KMV klare Ausschlussgründe für Kriegsmaterial-Exporte. Trotzdem wurden diese Länder im ersten Halbjahr 2009 weiterhin mit Waffen beliefert.

Weshalb die Änderung eine massive Lockerung gegenüber der geltenden Gesetzgebung wäre

Mit den von Bundesrätin Doris Leuthard vorgeschlagen Änderung würde ein grosser Teil der momentan untersagten Kriegsmaterial-Lieferungen wieder legalisiert. Betroffen wären vorallem die Staaten, die in Afghanistan Kriegsparteien sind. (Siehe Darstellung im Anhang.) Das ist stossend, da es in diesem Konflikt je länger je mehr Opfer unter der Zivilbevölkerung gibt und nach den gefälschten Wahlen vom August eine Stabilisierung in weite Ferne gerückt ist.

Viele offene Fragen

Es stehen verschiedene widersprüchliche Aussagen im Raum: Bei der Vorstellung der jetzt geltenden KMV im August 2008 betonte Bundesrätin Leuthard, dass sich durch die Änderungen an der KMV nichts an der Bewilligungspraxis ändern werde. Heute lässt sie verlauten, dass aufgrund genau jener Verordnungsänderung keine Bewilligungen mehr an Pakistan und Saudi-Arabien mehr ertweilt würden. Was gilt nun? Auch weitere Fragen bleiben offen: In welche Länder werden derzeit noch Gesuche bewilligt? Welche Bewilligungspraxis verfolgt das SECO in Bezug auf Indien und die USA?

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