Illegale Kriegsmaterialausfuhren nach Südkorea

Die GSoA kritisiert die heute durch den Bundesrat beschlossene Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Südkorea. Der Bundesrat ignoriert einmal mehr seine eigene Kriegsmaterialverordnung. Der vorliegende Entscheid dokumentiert, dass der Bundesrat Bewilligungen von Waffenexporten nicht von humanitären Überlegungen und Analysen abhängig macht, sondern offenbar die wirtschaftlichen Interessen der Waffenlobby in den Vordergrund stellt.

Im Bericht der GPK-N vom 7. November 2006 über die Entscheide des Bundesrates über Kriegsmaterialausfuhr vom 29. Juni 2005 kritisiert die GPK den damaligen Beschluss des Bundesrates, wieder Kriegsmaterial nach Südkorea zu exportieren.

„Der Bundesrat ist Ende Juni 2005 mit seiner positiven Antwort zur Voranfrage von einer langjährigen konstanten Praxis abgewichen. Bis Ende des Jahres 2004 erachtete er die Lage in der Region aufgrund der hohen Konzentration von schweren Waffen auf der koreanischen Halbinsel noch als unsicher und gespannt. Ein paar Monate später hob er das Verhalten Südkoreas gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft als konstruktiv heraus und sah im Verhalten des Landes keine Beeinträchtigung der regionalen Stabilität. (…) Am formellen Kriegszustand zwischen den beiden Ländern hatte sich allerdings nach wie vor nichts geändert.”

Heute macht der Bundesrat munter weiter – obwohl er seit dem GPK-Bericht die Kriegsmaterialverordnung KMV verschärft hat – und sich selber damit den Export von Waffen in Länder, die in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, verbietet. Mit dem formellen Kriegszustand zwischen Süd- und Nordkorea gehört Südkorea definitiv zu diesen Ländern – dürfte also nach geltendem Schweizer Recht nicht mit Kriegsmaterial beliefert werden.

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee fordert den Bundesrat auf, die erteilten Bewilligungen zurückzuziehen und zu begründen, wieso die Kriegsmaterialverordnung vom Bundesrat andauernd ignoriert wird.

 

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