Keine Blankochecks für militärische Auslandeinsätze

Der Nationalrat hat heute die Revision des Militärgesetzes verabschiedet. Dabei hat er in keinem einzigen Punk den friedenspolitischen Einwänden Rechnung getragen. Das Militärgesetz ist für uns somit unakzeptabel. Die GSoA wird zusammen mit weiteren Organisationen die Vorbereitungen für ein friedenspolitisches Referendum fortsetzen.

Gemäss dem Willen der Nationalratsmehrheit werden bewaffnete Auslandeinsätze der Armee auch ohne ein Mandat der UNO-/OSZE möglich sein, die Schweiz wird sich an friedenserzwingenden Operationen beteiligen können und der Bewaffnung sind keine Grenzen gesetzt. Das Gesetz ist also ein Blankocheck für militärische Auslandeinsätze. Es trägt lediglich den Legitimationsinteressen der Armee Rechnung. Mit einer solidarischen Aussenpolitik hat das Gesetz in der vorliegenden Form nichts zu tun.

Die GSoA hat bereits im vergangenen November beschlossen, auf der Basis des damaligen Entwurfes des Bundesrates zur Militärgesetzrevision ein Referendum vorzubereiten. Der Nationalrat hat die Vorlage nun praktisch unverändert an den Ständerat weitergeleitet.

Die Annahme des Antrags Hess bringt in keinem der wesentlichen Kritikpunkte die notwendige Klärung. Insbesondere bleibt die Teilnahme von Schweizer Truppen an friedenserzwingenden Operationen möglich. Zudem ist völlig unklar, wie der Bundesrat das Verbot von “Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung” interpretieren wird. Mit dem vorliegenden Gesetzestext wäre jedenfalls eine Beteiligung der Schweiz am Golfkrieg mit Aufklärungsflügen möglich gewesen. Ebenfalls möglich wäre die logistische Unterstützung bei den britischen und amerikanischen Bombardements in Süd-/ und Nordirak.

Das vom Nationalrat verabschiedete Militärgesetz ist für friedenspolitische Kräfte absolut unakzeptabel. Für die GSoA heisst dies konkret, dass sie die Referendumsvorbereitung weiter vorantreibt und die Unterschriftensammlung für den kommenden Sommer konkret vorbereitet.

Nach wie vor hat der Ständerat die Möglichkeit, der friedenspolitischen Kritik Rechnung zu tragen. Die friedenspolitischen Minimalbedingungen haben wir bereits vor einem Jahr klar definiert:

  • bewaffnete Einsätze müssen zwingend an ein Mandat der UNO bzw. OSZE gebunden sein
  • die Beteiligung der Schweiz ist auf friedenserhaltende Einsätze mit Zustimmung der betroffenen Konfliktparteien zu beschränken, friedenserzwingende Einsätze sind auszuschliessen.
  • Die Bewaffnung der eingesetzten Soldaten ist – in der Logik friedenserhaltenden Operationen – auf Selbstschutz zu begrenzen.

Mit diesen Korrekturen bleibt die Forderung nach einem deutlichen Ausbau der zivilen Friedenspolitik bestehen, die konkrete Militärgesetzrevision würde jedoch die minimalsten friedenspolitischen Bedingung erfüllen und ein Referendum der GSoA unwahrscheinlicher machen.

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