Keine Bewilligungspflicht für Unterschriftensammlungen

Auch St. Galler Verwaltungsgericht verneint Bewilligungspflicht für Unterschriftensammlungen

Mit Befriedigung nimmt die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St.Gallen zur Kenntnis. Dieses stützt über weite Strecken das Urteil der Vorinstanz (Sicherheits- und Justizdepartement), welche eine Bewilligungspflicht des Unterschriftensammelns für politische Anliegen verneinte.

Die Stadt St.Gallen übte die Praxis, dass an den meist frequentierten Plätzen in der Innenstadt jeweils vorgängig eine Bewilligung für die Unterschriftensammlungen eingeholt werden musste. Zudem wurde die Anzahl Bewilligungen auf sechs pro Monat eingeschränkt. Auch das Verwaltungsgericht hält nun fest, dass es sich bei solchen Unterschriftensammlungen um einen schlichten Gemeingebrauch des öffentlichen Raumes handelt, welcher grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig ist.

Des Weiteren bestätigt das Verwaltungsgericht, dass grundsätzlich Gruppierungen bis zu zehn Personen ohne Bewilligung Unterschriften sammeln dürfen. Jedoch wird für einige der meistfrequentierten Plätze in der St.Galler Innenstadt eine ausnahmsweise Beschränkung auf drei Personen vorgenommen. Die GSoA kann sich mit diesem Entscheid einverstanden erklären, zumal eine flexible Aufteilung einer grösseren Sammlergruppe auf mehrere Plätze leicht möglich scheint — eine Praxis welche erfahrene Unterschriftensammler schon lange üben.

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