Keine Waffenexporte nach Pakistan!

GSoA fordert, dass Pilatus-Militärflugzeuge dem Kriegsmaterialgesetz unterstellt werden

Der Bundesrat anerkennt mit den heutigen Ankündigungen, dass die Gesetzgebung im Bereich der Schweizer Waffenexporte ungenügend ist. Doch anstatt die Gesetze konsequent anzupassen, versucht der Bundesrat mit Detailänderungen die Öffentlichkeit zu besänftigen und macht sich damit weiterhin zum Komplizen der Rüstungsindustrie.

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA ist empört, dass der Bundesrat die suspendierte Bewilligung für die Lieferung von Flugabwehrkanonen nach Pakistan wieder freigegeben hat. Der Bundesrat anerkennt mit der Ankündigung keine neuen Ausfuhrbewilligungen mehr zu erteilen, dass die Menschenrechtslage und die politische Situation keine Schweizer Waffenexporte nach Pakistan zulassen. Doch anstatt konsequent die richtigen Schlüsse zu ziehen, macht der Bundesrat für Oerlikon Contraves eine Ausnahme und erlaubt es der Waffenschmiede für 156 Millionen Franken Flugabwehrkanonen zu exportieren. “Der Bundesrat gewichtet einmal mehr die Geschäftsinteressen der Waffenindustrie höher als die Menschenrechte. Dies ist skandalös und untergräbt eine glaubwürdige Schweizer Aussenpolitik”, mein Nationalrat und GSoA-Vorstand Josef Lang.

Auch die Ankündigung das Güterkontrollgesetz dahingehend zu ändern, dass in Zukunft die Ausfuhr von Pilatus-Militärflugzeugen in Bürgerkriegsländer verweigert werden kann, zeigt, dass der Bundesrat sich der Problematik im Bereich der Schweizer Waffenexporte bewusst ist. Nicht zuletzt die hängige Volksinitiative für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten scheint den öffentlichen Druck für Gesetzesverschärfungen erhöht zu haben. Doch anstatt die Militärflugzeuge endlich dem Kriegsmaterial-Gesetz zu unterstellen, versucht der Bundesrat mit einer Minimallösung die Öffentlichkeit zu besänftigen. Denn auch mit den angekündigten zusätzlichen Bewilligungskriterien im Güterkontrollgesetz wären Lieferungen in Länder, welche systematisch Menschenrechtsverletzungen begehen und das Völkerrecht brechen, weiterhin möglich und könnten nicht untersagt werden. “Diese Gesetzesrevision geht viel zuwenig weit. Pilatus-Flugzeuge gehören sofort dem Kriegsmaterial-Gesetz unterstellt und dürfen nicht wie bis anhin weiter an Folter-Diktaturen geliefert werden”, sagt GSoA-Sekretär Tobia Schnebli.

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