Keine Zusammenlegung von Polizei und Militär

GSoA kritisiert geplante Schaffung eines Sicherheitsdepartements

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA kritisiert den heutigen Entscheid der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SiK-N), den Vorschlag der ständerätlichen Kommission zur Zusammenlegung von Polizei und Armee in einem Sicherheitsdepartement zu unterstützen.

Die Trennung von Polizei und Armee ist eine wichtige Errungenschaft der Demokratie. Sie stellt sicher, dass politische Bewegungen im Inneren nicht als “feindlich” eingestuft und mit einer militärischen Logik bekämpft werden. Die zunehmende Verschmelzung von innerer und äusserer Sicherheit, wie sie im Rahmen des so genannten “Kriegs gegen den Terror” auch in anderen Ländern vorangetrieben wird, stellt deshalb eine Gefahr für die politische Kultur der Schweiz dar. Dass sich die Armee zunehmend auf die Übernahme polizeilicher Aufgaben vorbereitet, zeigt die Übung “FUNGI”, in deren Rahmen Angehörige der Armee sich in der Auflösung von Protestkundgebungen übten (vgl. ASMZ 9, 2007).

Illegaler Teheran-Einsatz der Armee

Ferner sieht sich die GSoA in ihrer Haltung bestätigt, dass der Geheim-Einsatz der Armee vom Herbst 2006 in der Schweizer Botschaft in Teheran illegal war (vgl. Medienmitteilung der GSoA vom 20. April 2007). Wie die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats in ihrer heutigen Medienmitteilung gestützt auf ein Rechtsgutachten des Bundesamts für Justiz festhält, hätte der Bundesrat diesen Einsatz durch das Parlament bewilligen lassen müssen. Nach wie vor ungeklärt ist aus Sicht der GSoA die Rolle der informierten PräsidentInnen der Aussen- und Sicherheitspolitischen Kommissionen der beiden Räte. Als einzige nicht-bürgerliche Kommissionspräsidentin hat auch Barbara Haering (SP/ZH) das illegale Vorgehen des Bundesrats geschützt und damit mitgetragen.

Kriegsmaterial für Südkorea

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat entschieden, die Ausfuhr von Kriegsmaterial im Wert von insgesamt knapp 5,7 Mio. Franken nach Südkorea zu bewilligen. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hatte im November 2007 festgehalten, dass sie Waffenausfuhren nach Südkorea für “falsch” hält und zukünftige Bewilligungen eingehend zu begründen seien. Die Begründung des Bundesrats beschränkt sich indes auf den Hinweis, dass auch Schweden Waffen nach Südkorea liefere. Diese Argumentation bewegt sich auf dem ethischen Niveau eines Kindergärtners (“Ich nöd, du au!”) und wirft zudem die Frage auf, ob Schweden die Aussenpolitik der Schweiz definiert.

,