Krimineller Bundesrat

Der Bundesrat bewilligte an seiner heutigen Sitzung diverse Exportgesuche für Kriegsmaterial in kriegsführende Staaten des Nahen Ostens. Damit verstösst er gegen Art. 5 Abs. 2 Lit. a der Kriegsmaterialverordnung, der klar besagt, dass kein Kriegsmaterial in Länder exportiert werden darf, welche  „in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt“ sind. Die GSoA verurteilt die Politik des Bundesrat, welche einmal mehr Profit über Menschenleben stellt.

Mit dem heutigen Entscheid, Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien, Ägypten, Katar, Kuwait, Bahrain, Jordanien und in  die Vereinigten Arabischen Emirate zu  liefern, missachtet der Bundesrat einmal mehr seine eigene Verordnung. All diese Länder sind gegenwärtig im Jemen-Krieg beteiligt; trotzdem bewilligte der Bundesrat Exportgesuche für Kampfflugzeug-Ersatzteile, Panzerhaubitzen und Kleinkalibermunition. All dieses Kriegsmaterial ist bestens für einen Einsatz im Jemen geeignet.

Als einzig positiver Entscheid ist die Ablehnung des Exportgesuches von Mowag-Panzern nach Katar zu nennen. Nichtsdestotrotz beteiligt sich die Schweiz aufgrund der heute bewilligten Exporte am Jemen-Krieg. Die einzig weitere Eskalationsstufe, die nun noch bleibt, wäre ein Einsatz von Schweizer Soldaten in diesem Krieg. „Mit dem heutigen kriminellen Entscheid des Bundesrates wurde die Schweizer Neutralität endgültig zu Grabe getragen“, meint dazu GSoA-Sekretärin Nora Komposch. Die GSoA fordert den Bundesrat dazu auf, per sofort die Schweizer Gesetzgebung wieder zu respektieren, und von weiteren Kriegsmaterialexporten in den Nahen Osten generell abzusehen. 

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