Meinungsäusserungsfreiheit soll auch für Soldaten gelten

“Es ist zulässig, wenn ein Kommandant der Truppe seine persönliche Meinung zu einer politischen Frage mitteilt.” Die sagte Roland Nef, Chef der Armee im Interview mit dem Tages-Anzeiger von heute zur Frage, ob es zulässig ist, wenn ein Offizier die Mitglieder seiner Truppe brieflich vor der Initiative gegen Kampfjetlärm warnt.

Wir fordern das Recht auf freie Meinungsäusserung für alle, nicht bloss für die Offiziere. So sollen Soldaten auch in schriftlicher Form für politische Abstimmungsanliegen wie beispielsweise die Initiative gegen Kampfjetlärm werben dürfen. Der Propagandaverbots-Artikel im Dienstreglement (Art. 96, Abs. 3, Dienstreglement 510.107.0), der offensichtlich für Offiziere nicht gilt, soll zu Gunsten der Meinungsäusserungsfreiheit der alles Angehörigen der Armee abgeschafft werden. Das Recht, Versammlungen durchzuführen und Unterschriften zu sammeln für Volksbegehren ist zugleich die einzige Möglichkeit, das politische Machtgefälle zwischen Offizieren und Soldaten auszugleichen.

Medienmitteilung von:

  • Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA
  • Grüne Schweiz
  • Beratungsstelle für Militärverweigerung und Zivildienst
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