Rekurs gegen verfassungswidrige Bewilligungspraxis der Stadt St.Gallen

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA hat heute einen Rekurs gegen die verfassungswidrige Bewilligungspraxis für Unterschriftensammlungen in St.Gallen eingelegt. Die rechtliche Vertretung der GSoA übernimmt der St.Galler Jurist und Nationalrat Paul Rechsteiner.

Die Stadt St.Gallen schränkt die Ausübung demokratischer Grundrechte verfassungswidrig ein. So müssen AktivistInnen der GSoA sogar eine Bewilligung beantragen wenn sie ohne Stand auf dem Stadtgebiet von St.Gallen Unterschriften für die eidgenössische Initiative für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten sammeln. Diese Bewilligungen sind auf 6 Tage pro Monat beschränkt. Zudem muss eine Gebühr von 50 Franken für die Bewilligung entrichtet werden. Solche Beschränkungen widersprechen aus Sicht der GSoA der Bundesverfassung, die klar sagt, dass die Bürgerinnen und Bürger an der Ausübung ihrer politischen Rechte nicht gehindert werden dürfen. Falls alle Gemeinden Gebühren für das Unterschriftensammeln erheben würden, würden in der Summe Kosten von über 10’000 Franken für eine Volksinitiative anfallen.

Die GSoA ist nicht bereit sich diesen Beschränkungen zu unterwerfen und hat deshalb einen Rekurs beim Stadtrat von St.Gallen eingelegt. Dieser verlangt, dass die Sammelbeschränkungen aufgehoben werden und der Stadtrat von der Bewilligungs- und Gebührenpflicht Abstand nimmt. Es ist ein Skandal, dass in St.Gallen die Gewerbepolizei bestimmen will, wer seine politischen Rechte ausüben darf.

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