Rückschritt beim Zivildienst – Armee soll Gewissen prüfen

Die Einführung des so genannten „Gespräches Zivildienstgesuch (GZG)“, welche der Bundesrat heute beschlossen hat ist höchst problematisch. Einerseits sollen diese Gespräche gemäss Angaben VBS nur in den Rekrutierungszentren Lausanne, Sumiswald und Monte Ceneri durchgeführt werden. Andererseits ist nicht klar, wer diese Gespräche mit den Rekruten, die ein Zivildienstgesuch einreichen, führen wird, sondern nur dass diese in den Rekrutierungszentren geführt werden – durchaus also auch von militärischem Personal. „Damit würde die Armee über das Vorliegen von Gewissensgründen entscheiden, das ist nicht tragbar“ sagt GSoA-Sekretär Adi Feller.

Nicht nur lässt der Bundesrat mit dieser Verschärfung den Tatbeweis der 1.5 fachen Dienstleistung nicht gelten, er führt damit die alte Diskriminierung aus der Zeit der Gewissensprüfung fort, dass junge Männer mit mehr Bildung sich in einem solchen Gespräch besser verkaufen können. Der Bundesrat verunmöglicht leistungswilligen jungen Männern einen sinnvollen Dienst an der Gesellschaft zu leisten. Die Armee braucht alle diese jungen Männer nicht und der Bundesrat will trotz gegenteiligen Behauptungen ein Massenheer erhalten. Nur die Initiative zur Aufhebung der Wehrpflicht, für welche die GSoA schon 50’000 Unterschriften gesammelt hat, kann diesem Wahnsinn ein Ende bereiten.

Die heute kommunizierte Revision der Zivildienstverordnung enthält Massnahmen, welche das Leisten des Zivildienstes erschweren. Die GSoA kritisiert die neuen Bestimmungen scharf. GSoA-Sekretärin Rahel Ruch: „So kurz nach der Abschaffung der Gewissensprüfung werden jungen Leuten, die etwas sinnvolles machen wollen, wieder Steine in den Weg gelegt. Das geht in die falsche Richtung!“ Beispielsweise müssen Zivildienstleistende neu den langen Einsatz (mindestens sechs Monate) in den ersten drei Jahren nach Zulassung zum Zivildienst geleistet werden. Das ist für viele junge Leute, die studieren und/oder einer arbeiten, sehr schwierig zu organisieren. Zudem gilt weiterhin, dass der lange Einsatz in jedem Fall mit dem 27. Altersjahr abgeschlossen werden muss. Wer also erst mit 25 zivildienstpflichtig wird, hat nur mehr 2 Jahre, um den Einsatz zu machen. Das ist ein Rückschritt – während im viel kürzeren Militärdienst Wiederholungskurse immer wieder verschoben werden können, ist der Zivildienstleistende deutlich benachteiligt. Die Schweiz täte gut daran, das Engagement junger Menschen im Zivildienst endlich zu honorieren.

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