Rüstungskauf in Israel: Der Bundesrat diskreditiert das zivile Engagement der Schweiz im Nahen Osten

Der Entscheid des Bundesrates zum Kauf von Rüstungsgütern aus Israel im Wert von 150 Millionen Franken ignoriert die systematischen Verletzungen des Völkerrechtes, die von der israelischen Regierung begangen werden.

Die Resolution Nr. 242 des UNO-Sicherheitsrats vom 22. November 1967 fordert Israel dazu auf, sich aus den von ihm besetzten Gebieten zurückzuziehen. Diese Resolution ist bis heute nicht umgesetzt. Die Israelische Regierung hat zudem im laufenden Konflikt, speziell seit Ausbruch der zweiten Intifada im Jahr 2000, die Bestimmungen der von ihr ratifizierten Genfer Konventionen wiederholt und massiv missachtet.

Der Internationale Gerichtshof hat daher kürzlich in seinem Urteil bezüglich der Sperrmauer festgehalten, dass die Staaten verpflichtet sind, Israel zur Einhaltung der Genfer Konventionen zu bewegen.

Das Engagement der Schweiz als Depositärstaat der Genfer Konventionen ist nicht glaubwürdig, wenn sie im militärischen Bereich mit einem Staat zusammenarbeitet, der das internationale humanitäre Recht systematisch untergräbt und sich in einem Kriegszustand befindet. GSoA-Vorstand und Nationalrat Josef Lang hat daher in einem breit abgestützten Postulat gefordert, die Rüstungszusammenarbeit mit Staaten des Nahen Ostens zu sistieren.

Die GSoA fordert, dass auf die Beschaffung der Rüstungsgüter aus Israel ebenso verzichtet wird wie auf die Beschaffung von 20 Helikopteren, deren Kauf in Friedenszeiten schlicht absurd ist. Angesichts der herrschenden Konzeptionslosigkeit ist es unsinnig, in eine Institution zu investieren, deren Sinn und Zweck höchst unsicher und fragwüdig ist. Die Schweizer Armme sollte daher ganz auf ein Rüstungsprogramm 2005 verzichten.

Siehe dazu auch die Petition «Für die Anwendung der Genfer Konventionen und des internationalen Rechts im Nahost-Konflikt»

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