Schikane von Dienstentlassenen nun definitiv unter Dach und Fach

Wer am Ende der Dienstzeit nicht alle obligatorischen Diensttage absolviert hat, wird in Zukunft eine Abschluss-Ersatzabgabe zahlen müssen. Dies auch dann, wenn die Betroffenen gar nicht zum Dienst aufgeboten wurden.

Die Wehrgerechtigkeit soll durch eine Abgabe verbessert werden, die fällig wird, sofern am Ende der Dienstplicht noch Diensttage ausstehen. Dass die Wehrgerechtigkeit ohnehin eine Illusion ist, übersieht der Ständerat und der Nationalrat. Sie verabschieden die Gesetzesrevision zur Wehrpflichtersatzabgabe nun definitiv. Die Unterschiede der Tauglichkeit zwischen den verschiedenen Bildungsschichten, zwischen Stadt und Land sowie auch der individuellen Lebensgestaltung verstärken sich bis zum Ende der Wehrpflicht zusätzlich. Sie sind zu stark, als dass überhaupt noch von Wehrgerechtigkeit gesprochen werden könnte.

«Von der Massnahme sind vor allem diejenigen betroffen, die aus familiären oder karrieretechnischen Gründen Diensteinsätze verschieben mussten», erklärt GSoA-Sekretärin Magdalena Küng. Dass zudem auch dann eine Abschluss-Ersatzabgabe geschuldet ist, wenn die Armee die ausstehenden Diensttage gar nicht einfordert, ist skandalös. «Die Armee hat ein positives Personalproblem: Sie kann nicht alle Wehrdienstpflichtigen einsetzen. Die Soldaten dafür bezahlen zu lassen, ist pure Schikane».

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