Unterschriftensammler während dem Buskers-Festival verhaftet

Am Freitag, 11. August 2011, während des Buskers-Festival in der Berner Altstadt, sammelten die GSoA, die jungen grünen und die Junge Alternative JA! Unterschriften für diverse Initiativen beim Eingang zur Münstergasse. Kurz vor 20 Uhr wurden die SammlerInnen von der Polizei dazu aufgefordert, die Sammelaktion sofort abzubrechen. Die Aufforderung wurde durch eine handschriftliche Verfügung auf einem Couvert aus dem Altpapier unterstrichen. Wie angeordnet stellten die SammlerInnen die Sammelwagen der verschiedenen Gruppierungen beiseite.

Gezwungen, sich nackt auszuziehen

Als ein GSoA-Aktivist – wie es sein gutes Recht ist – alleine mit einem Klemmbrettli weitersammelte, wurde er von der Polizei verhaftet und erhielt eine persönliche Verfügung. Auch Stefan Dietiker, Sekretär der GSoA, der den Aktivist begleitete, erhielt eine solche Verfügung. Auf dem Polizeiposten weigerten sich die Beamten, einen Grund für die Verhaftung anzugeben. Zudem mussten sie sich beide nackt ausziehen, auch die Begründung hierfür blieb aus. Nach rund zwei Stunden auf dem Posten wurden die beiden GSoAten wieder entlassen.

Die GSoA, die jungen grünen und die JA! sind empört über die massive Missachtung der politischen Rechte und das völlig unverhältnismässige Vorgehen der Polizei. Das Buskers befindet sich auf städtischem, öffentlichem Grund, darum ist das Sammeln von Unterschriften auch am Buskers erlaubt.

Wir sind nicht nur enttäuscht über das undemokratische Vorgehen der Polizei, sondern auch über die Tatsache, dass gemäss der Polizei das Buskers-OK den Auftrag gegeben hat, Unterschriftensammelnde wegzuweisen. Es kann nicht sein, dass Privatveranstaltende darüber entscheiden, was im öffentlichen Raum erlaubt ist, und was nicht!

Kein Einzelfall

Die gestrige Polizeiaktion in der Altstadt von Bern und das Vorgehen der OrganisatorInnen ist leider kein Einzelfall. Bereits während des ganzen Sommers wurden UnterschriftensammlerInnen von unterschiedlichen Stadtfesten und Festivals weggeschickt, obwohl es sich um öffentlichen Raum handelte.

Wir möchten festhalten, dass es sich dabei um widerrechtliches Verhalten der Polizei handelt. Wir rufen gerne das Bundesgerichtsurteil vom 28. September 2009 (BGE 135 I 302) in Erinnerung, worin klar festgehalten ist, dass Unterschriftensammeln von Einzelpersonen mit Klemmbrettli auf öffentlichem Grund keinen gesteigerten Gemeingebrauch darstellt und deshalb ohne Bewilligung erlaubt ist.

Für die GSoA, die jungen grünen und die JA! ist klar, dass die momentane Tendenz zu vermehrten Verboten und Wegweisungen die direkte Demokratie massiv gefährdet. Es darf nicht sein, dass es bald nur noch für milliardenschwere Parteien dank Postversand in alle Haushalte möglich ist, die nötigen Unterschriften zu sammeln und Initiativen einzureichen.

Vorstoss im Stadtrat

In Bezug auf unsere demokratischen Rechte sind wir zu keinen Kompromissen bereit. Wir werden deshalb bereits heute wieder mit der Unterschriftensammlung weiterfahren, auch während dem Buskers.

Zudem werden die Stadträtinnen, Lea Bill (JA!) und Aline Trede (junge grüne) in der Stadtratssitzung nächste Woche einen Vorstoss einreichen, damit die Stadt Bern der Kantonspolizei klare Weisungen erteilt, um die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen zu gewährleisten.

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