Verfassungswidriges Umzugsverbot in der Stadt Bern aufgehoben: GSoA erhält Recht

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA ist erfreut darüber, dass Umzüge in der Stadt Bern weiterhin möglich sind. Das kantonale Verwaltungsgericht bestätigt heute einstimmig den Entscheid des Regierungsstatthalteramtes, wonach die Einschränkung von Kundgebungen auf Platzkundgebungen sowohl gegen die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit der Bundesverfassung als auch gegen die Verfassung des Kantons Bern verstösst.
 
Gemäss Stadtratsentscheid vom 15. Mai 2008 wurde eine Änderung des Kundgebungsreglements beschlossen, so dass Kundgebungen in der Regel nur noch als Platzkundgebungen bewilligt werden sollen. Zusammen mit den Demokratischen JuristInnen und anderen Organisationen hat die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA gegen diesen Entscheid beim Regierungsstatthalteramt Beschwerde eingereicht und Recht erhalten, indem die Regierungsstatthalterin die Beschwerde gutgeheissen und den Stadtratsbeschluss aufgehoben hat. Der Gemeinderat zog daraufhin den Entscheid an das kantonale Verwaltungsgericht weiter, welches nun zugunsten der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit entschied.
 
Als Basisorganisation, welche in der Vergangenheit immer wieder Grosskundgebungen organisiert hat wäre die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA von der vom Stadtrat vorgesehenen Änderung empfindlich in ihren demokratischen Rechten eingeschränkt worden. Eine Demokratie lebt stark davon, dass die politische Meinung im öffentlichen Raum nahe bei den Menschen kundgetan werden kann.. Die GSoA ist erfreut darüber, dass sich das Berner Verwaltungsgericht gegen eine Einschränkung der demokratischen Rechte ausgesprochen hat. Die VerwaltungsrichterInnen argumentieren, dass die Einschränkung auf Platzkundgebungen nicht nur verfassungswidrig sei, sondern auch gegen das Selbstbestimmungsrecht über die Form einer Kundgebung verstosse.
 
Der alljährliche Berner Ostermarsch wird also auch in Zukunft vom Eichholz auf den Münsterplatz führen.

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