Wie die Wehrpflicht die Wehrgerechtigkeit untergräbt

Heute hat das VBS die Zahlen zur Tauglichkeit der Wehrpflichtigen veröffentlicht. Diese zeichnen ein deutliches Bild: Die Wehrgerechtigkeit existiert nicht, die Wehrpflicht gehört aufgehoben.

Nur 65 Prozent der Stellungspflichtigen werden noch als tauglich erklärt. Besonders auffällig sind dabei die Unterschiede zwischen den Kantonen: Während der Kanton Nidwalden eine Tauglichkeitsquote von 79 Prozent aufweist, liegt sie im urbanen Kanton Zürich lediglich bei 54 Prozent. Wenn im Kanton Zürich 25 Prozent weniger Stellungspflichtige tauglich sind als im Kanton Nidwalden, dann ist die sogenannte Wehrgerechtigkeit eine Farce.

Dieser Zustand ist das Resultat einer Entwicklung in Richtung einer kleineren Armee. Das Militär kann die gesamte Anzahl der Stellungspflichtigen gar nicht beschäftigen. Die hohe Untauglichkeitsquote ist eine Entlastung für die Armee und politisch gewollt. Dennoch halten das VBS und konservative Kreise an der Wehrpflicht fest.
Wenn man den Armeebestand von 193‘000 Angehörige der Armee (AdA) auf 100’000 Mann reduzieren will, wird die Wehrgerechtigkeit noch krasser verletzt. „Der Entscheid über die Tauglichkeit wird immer willkürlicher“, sagt GSoA-Sekretär Nikolai Prawdzic.

„Die Wehrpflicht ist nicht mehr angemessen. Sie kann die Wehrgerechtigkeit nicht garantieren und soll daher abgeschafft werden“, fordert GSoA-Sekretär Nikolai Prawdzic.

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