Zivil des Guten

Eine Motion verlangt die Abschaffung der Gewissensprüfung zur Zulassung zum Zivildienst. Was gut gemeint ist, könnte jedoch auch nach hinten losgehen.

Die im Dezember 05 vom Nationalrat angenommene Motion von Heiner Studer (EVP) fordert die Anerkennung der Tat als ausreichende Begründung für die Zulassung zum Zivildienst. Die Bereitschaft, einen länger als der Militärdienst dauernden Einsatz zu leisten, genüge als sogenannter Tatbeweis, und das kostspielige Zulassungsverfahren sei abzuschaffen. Bis anhin wurden die Gesuchssteller jeweils noch in einer Anhörung auf ihre Gewissensbisse geprüft. Das könnte sich ändern, ringt sich denn auch der Ständerat zu einem Ja durch. Dann könnte das Zivildienstgesetz geändert werden, was aber frühestens 2008 geschehen wird. Studer führt zwei Gründe an, die eine Änderung im Gesetz notwendig machen: Erstens sei der Anteil der bewilligten Gesuche so hoch, dass anzunehmen sei, wer sich melde, meine es auch ernst. Ohnehin sei das Gewissen nur schwer prüfbar, erst durch die Tat bewiesen sich die hehren Gründe. Zweitens seien die Kosten, die eine Überprüfung der Gewissensgründe mit sich bringen, angesichts des Nutzens zu hoch. Mit der Ablösung der Gewissensprüfung durch den Tatbeweis könnten mindestens 5,2 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden.

Erste Hemmschwelle

Angesichts der schwindenden Anzahl Gesuche zur Zivildienstzulassung ist jede Erleichterung sicherlich zu begrüssen. Dass sich mehr und mehr Jugendliche lieber auf den «Blauen Weg» begeben, sprich: sich untauglich schreiben lassen, ist eine noch so verständliche Entwicklung. Was beim Zivildienst jedoch mit Besorgnis zur Kenntnis genommen wird, fällt bei der Armee kaum ins Gewicht, ja passt vielleicht sogar ins neue Konzept. Der «Wehrwille» wird zwar beschworen, offensichtlich bleibt aber, dass bald vierzig Prozent der Ausgehobenen nicht sonderlich auf den Dienst am Staate erpicht sind. Die Untauglichkeit ist attraktiver als der Zivildienst nicht nur, weil ein Gesuch eingereicht, eine Begründung verfasst und ein Kreuzverhör durchgestanden werden muss. Schlussendlich muss ein Zivildienstleistender auch noch um die Hälfte mehr Diensttage leisten als ein Soldat. Auch Studers gut gemeinte Motion wird daran nichts ändern.

Zement für den Faktor?

Die Abschaffung der Gewissensprüfung könnte eine andere Hemmschwelle zementieren: Die längere Dienstdauer. Den Tatbeweis nun weg zu bekommen, wird sicherlich schwierig. Bei der Ausarbeitung des Zivildienstgesetzes von 1996 diskutierte man noch die verschiedenen Möglichkeiten: Keine Gewissensprüfung, dafür den Faktor 2 bezüglich der Militärdiensttage als Tatbeweis; mit Gewissensprüfung, dafür den Faktor 1. Dass der gutschweizerische Kompromis nicht der billigste und fairste sein würde, war schon damals abzusehen. Einsichtiger erscheint da das deutsche Modell: Der Ersatzdienst darf nicht länger dauern als der Militärdienst, eine persönliche Anhörung wird nur bei begründeten Zweifelsfällen durchgeführt. Ein bisschen Schielen aufs Blatt des Nachbarn hätte der Schweiz gut getan.

10 Jahre Zivildienst

Zivildienstleistende berichten

(rm) Am 1. Oktober feiert der Zivildienst sein zehnjähriges Bestehen. Die Gemeinschaft Schweizer Zivildienstleistender (GSZ) gibt zum Jubiläum einen Textband heraus, in dem Zivis über ihre Erfahrungen mit dem Zivildienst berichten. Die Auswahl der Texte erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbs. Wer daran teilnehmen möchte, kann seinen Text bis zum 1. Mai 2006 an die GSZ einsenden. Zudem sucht die GSZ AbnehmerInnen für das Buch: Wer an der Publikation interessiert ist, kann sich ein Exemplar sichern. Die GSoA-Zitig begleitet das Buchprojekt und wird in den nächsten Ausgaben wieder darüber berichten.

Informationen zum Wettbewerb und zum Vorverkauf unter www.civil.ch