Seit der Einführung von Bussen als Disziplinarstrafe am 1. März 2004 bis Ende Jahr wurden 640 Bussen ausgesprochen. Die Gesamtsumme betrug laut VBS 200'317 Franken. Das macht im Schnitt über 300.- pro Busse.
Die GSoA kritisiert die unverhältnismässigen Geldbussen,
welche die Armee den Soldaten verhängt. Berichte dazu waren in den
letzten Tagen in den Zeitungen zu lesen.
Nach der Änderung des Dienstreglements können Vorgesetzte seit dem 1. März 2004
neue Disziplinarstrafen verhängen (Verweis, Ausgangssperre für 3 bis 15 Tage,
Geldbussen bis 1000 Franken sowie Einzelhaft von 1 bis 10 Tagen).
Gegen diese Strafen kann in den nachfolgenden 24 Stunden Rekurs eingelegt werden
beim nächsthöheren Offiziers des Vorgesetzten, der die Strafe verhängt hat. Ein
zweiter Rekurs ist beim Militärappellationsgericht möglich.
Eine Rekrutin musste 200.- Franken Busse bezahlen, weil sie 20 Minuten zu spät aus
dem Urlaub zurück kam. 300.- Franken wurden einer anderen Rekrutin aufgebrummt, weil sie
verschlief. Solche Strafen werfen die Frage nach der Verhältnismässigkeit auf.
Schwerwiegend ist auch, dass die Rekrutin, welche zu spät kam, nicht über ihr
Rekursrecht informiert wurde und so die kurze Frist für einen Rekurs verpasste.
Früher wurden solche Fehler mit leichtem Arrest bestraft, bei dem die Betroffenen
nach dem Dienst über Nacht eingeschlossen wurden. Nun zielen die Strafen
im Militär auch auf das Geld, was besonders heikel ist, wenn man bedenkt,
in welch prekären finanziellen Situationen sich viele Militärdienstleistende befinden.
Es gäbe mehrere Massnahmen, um diese Probleme zu verringern:
- Ausbildung der Offiziere: Die Personen welche berechtigt sind,
Strafen auszusprechen, sind meist nicht Juristen und haben deshalb nicht die
nötige Ausbildung um eine Situation zu beurteilen und die Strafe im richtigen
Verhältnis zum begangenen Verstoss zu wählen. Eine Busse zu verhängen ist
eine beachtliche Macht, welche nur kompetente und gerechte Menschen haben sollten.
Dass jeder Offizier diese Macht erhält, ist unter diesem Gesichtspunkt weder
legitim noch sinnvoll.
- Information der Betroffenen: Bestrafte Militärdienstleistenden wurden
offensichtlich nicht - oder zu ungenau - informiert über ihre Möglichkeiten, gegen die Busse
Rekurs einzulegen. Es ist unabdingbar, sicherzustellen dass die Leute
die Strafe verstanden haben und über Rekursmöglichkeiten informiert werden.
- Klare Direktiven: Wir verlangen, dass das VBS und das
Oberauditoriat der Militärjustiz allen Offizieren klare Regeln für die Anwendung der Strafen
vorgibt. Es müssen in der ganzen Armee dieselben Regeln gelten.
Ausserdem stellen wir fest, dass unter Vorgesetzten völlig falsche
Informationen darüber kursieren, welche rechtlichen Konsequenzen
bestimmte Befehlsverweigerungen haben. Die Kenntnisse des Verfahrens
zur Zulassung zum Zivildienst oder die Schritte bei medizinischen oder
psychologischen Problemen sind ebenfalls ungenügend. In diesem Bereich
ist es ebenfalls dringend, die Offiziere besser zu informieren.
Am besten würden die Geldbussen als schickanöses Instrument gleich abgeschafft.
11.2.2005, Sebastien L'Haire, Übersetzung dbu
|