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Willkürliche Geldbussen

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Seit der Einführung von Bussen als Disziplinarstrafe am 1. März 2004 bis Ende Jahr wurden 640 Bussen ausgesprochen. Die Gesamtsumme betrug laut VBS 200'317 Franken. Das macht im Schnitt über 300.- pro Busse.

Die GSoA kritisiert die unverhältnismässigen Geldbussen, welche die Armee den Soldaten verhängt. Berichte dazu waren in den letzten Tagen in den Zeitungen zu lesen.

Nach der Änderung des Dienstreglements können Vorgesetzte seit dem 1. März 2004 neue Disziplinarstrafen verhängen (Verweis, Ausgangssperre für 3 bis 15 Tage, Geldbussen bis 1000 Franken sowie Einzelhaft von 1 bis 10 Tagen). Gegen diese Strafen kann in den nachfolgenden 24 Stunden Rekurs eingelegt werden beim nächsthöheren Offiziers des Vorgesetzten, der die Strafe verhängt hat. Ein zweiter Rekurs ist beim Militärappellationsgericht möglich.

Eine Rekrutin musste 200.- Franken Busse bezahlen, weil sie 20 Minuten zu spät aus dem Urlaub zurück kam. 300.- Franken wurden einer anderen Rekrutin aufgebrummt, weil sie verschlief. Solche Strafen werfen die Frage nach der Verhältnismässigkeit auf. Schwerwiegend ist auch, dass die Rekrutin, welche zu spät kam, nicht über ihr Rekursrecht informiert wurde und so die kurze Frist für einen Rekurs verpasste.

Früher wurden solche Fehler mit leichtem Arrest bestraft, bei dem die Betroffenen nach dem Dienst über Nacht eingeschlossen wurden. Nun zielen die Strafen im Militär auch auf das Geld, was besonders heikel ist, wenn man bedenkt, in welch prekären finanziellen Situationen sich viele Militärdienstleistende befinden.

Es gäbe mehrere Massnahmen, um diese Probleme zu verringern:

  • Ausbildung der Offiziere: Die Personen welche berechtigt sind, Strafen auszusprechen, sind meist nicht Juristen und haben deshalb nicht die nötige Ausbildung um eine Situation zu beurteilen und die Strafe im richtigen Verhältnis zum begangenen Verstoss zu wählen. Eine Busse zu verhängen ist eine beachtliche Macht, welche nur kompetente und gerechte Menschen haben sollten. Dass jeder Offizier diese Macht erhält, ist unter diesem Gesichtspunkt weder legitim noch sinnvoll.
  • Information der Betroffenen: Bestrafte Militärdienstleistenden wurden offensichtlich nicht - oder zu ungenau - informiert über ihre Möglichkeiten, gegen die Busse Rekurs einzulegen. Es ist unabdingbar, sicherzustellen dass die Leute die Strafe verstanden haben und über Rekursmöglichkeiten informiert werden.
  • Klare Direktiven: Wir verlangen, dass das VBS und das Oberauditoriat der Militärjustiz allen Offizieren klare Regeln für die Anwendung der Strafen vorgibt. Es müssen in der ganzen Armee dieselben Regeln gelten. Ausserdem stellen wir fest, dass unter Vorgesetzten völlig falsche Informationen darüber kursieren, welche rechtlichen Konsequenzen bestimmte Befehlsverweigerungen haben. Die Kenntnisse des Verfahrens zur Zulassung zum Zivildienst oder die Schritte bei medizinischen oder psychologischen Problemen sind ebenfalls ungenügend. In diesem Bereich ist es ebenfalls dringend, die Offiziere besser zu informieren.

Am besten würden die Geldbussen als schickanöses Instrument gleich abgeschafft.

11.2.2005, Sebastien L'Haire, Übersetzung dbu

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