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Grundlagen der militärstrategischen Doktrin
Stand Februar 2000

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Verteiler
Mitglieder GL
PL Armee XXI
PL Stv Armee XXI
Chef Kernteam

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Executive Summary

Zusammenfassung der Anträge

Vorbemerkungen

Präambel

1 Militärstrategische Leitgedanken
1.1 Integrierter Einsatz erfordert Glaubwürdigkeit dank Effizienz
1.2 Die Konzeption des "Integrierten Armeeeinsatzes"

2 Methodischer Ansatz

3 Risikoanalyse
3.1 Risiken
3.2 Aggregatzustände
3.3 System der abgestuften Bereitschaft

4 Spannungsfeld Autonomie - Kooperation
4.1 Kooperation im Inland
4.2 Kooperation mit dem Ausland
4.3 Interoperabilität

5 Leistungsprofil
5.1 Sicherstellen der strategischen Handlungsfreiheit
5.2 Friedensunterstützung und Krisenbewältigung
5.3 Verteidigung und Raumsicherung
5.4 Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren
5.5 Unterstützungseinsätze Ausland
5.6 Unterstützungseinsätze Inland
5.7 Special Operations

6 Umsetzung des Leistungsprofils in militärische Operationen
6.1 Typologie der Operationen
6.2 Militärische Antworten auf die Risiken

7 Abgestufte Bereitschaft
7.1 Mechanik und Mittelansatz
7.2 Krisenreaktionskräfte
7.3 Sustainability (Durchhaltefähigkeit)

8 Aufwuchsfähigkeit und Aufwuchs

9 Logistik

10 Schlussbemerkungen

Beilagen



Abkürzungsverzeichnis

BAPBundesamt für Polizeiwesen
CASEVACCasualty Evacuation
CIMICCivil Military Cooperation
CJTFCombined Joint Task Force
CMOCivil Military Operation
EKFElektronische Kriegführung
FST GSCFührungsstab Generalstabschef
GCSPGeneva Center for Security Policy
GWKGrenzwachtkorps
HVKHauptverteidigungskräfte
IOInformation Operation
ITInformation Technology
KAMIBESKampfmittelbeseitigung
KRKKrisenreaktionskräfte
LWLuftwaffe
MOOTWMilitary Operations Other Than War
NEONon-Combatant Evacuation Operation
NGONon-Governmental Organization
OIWOperations in War
PARPPfP Planning and Review Process
PSOPeace Support Operation
ROERules of Engagement
SARSearch and Rescue
SIPOL B 2000Sicherheitspolitischer Bericht 2000 (vom 7. Juni 1999)
SIVEPSicherheits- und Verteidigungspolitik (im Generalsekretariat VBS)
SKHSchweizerisches Katastrophenhilfekorps
SOFSpecial Operations Forces
SOKSonderoperationskräfte
SNDStrategischer Nachrichtendienst
Strat EAStrategische Elektronische Aufklärung
TMDTheater Missile Defense
UFSUmfassende flexible Sicherheitskooperation
UNHCRUnited Nations High Commissioner for Refugees
USISUntersuchung des Systems Innere Sicherheit der Schweiz

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Executive Summary

Die vorliegenden "Grundlagen der militärstrategischen Doktrin" stellen eine Überarbeitung und Vertiefung des Vorgabepapiers (29.10.1999) dar, in welchen auch die Ergebnisse aus den internen Vernehmlassungen berücksichtigt worden sind. Sie geben den Stand vom Februar 2000 wieder. Im Zentrum des vorliegenden Papiers stehen folgende Bereiche:

  • die militärstrategische Ausrichtung der neuen Doktrin;
  • das überprüfte Leistungsprofil der Armee XXI;
  • die überarbeitete Typologie militärischer Operationen;
  • das verfeinerte System der abgestuften Bereitschaft;
  • sowie die Grundsätze zur Logistik der Armee XXI.

Militärstrategische Ausrichtung der neuen Doktrin

Der im SIPOL B 2000 formulierte dreiteilige sicherheitspolitische Auftrag der Armee bedarf mit Blick auf die zu schaffende neue Doktrin einer militärstrategischen Präzisierung. Die militärstrategische Konzeption der Armee XXI steht unter dem Begriff des "Integrierten Armeeeinsatzes", womit die Kaskade von kooperativem und autonomem militärischem Handeln im Sinne der "Sicherheit durch Kooperation" beschrieben wird. Die Konzeption des "Integrierten Armeeeinsatzes" hat zum Ziel:

  • subsidiäre Einsätze der Armee zur Existenzsicherung möglichst auch im sinnvollen Zusammenwirken mit Partnern der UFS durchzuführen;
  • zur Stabilisierung unseres strategischen Umfeldes unter möglichst guten, unsern Möglichkeiten und spezifischen Qualitäten angemessenen Bedingungen für unsere Armee beizutragen, aber auch vorzugsweise von unsern Partnern als für sie wichtig anerkannte Aufgaben zu übernehmen;
  • im Falle einer schwerwiegenden Destabilisierung unseres strategischen Umfeldes - die wir trotz fehlender Indizien nicht ganz ausschliessen können - anzustreben, der drohenden militärischen Gewalteinwirkung in Koalition mit bereits bekannten und vertrauenswürdigen Partnern, möglichst früh und möglichst bereits im operativen Vorfeld entgegenzutreten, um die Schweiz gar nicht erst zum Kriegsschauplatz werden zu lassen;
  • schlimmstenfalls einen militärischen Angriff auf die Schweiz auf eigenem Territorium aufzufangen, wobei dann die Möglichkeit gegeben ist, im Zusammenwirken mit verbündeten Streitkräften den Status quo ante wiederherzustellen.

Mit dieser militärstrategischen Vorgehensweise wird den sicherheitspolitischen Vorgaben am besten entsprochen, wobei eine glaubwürdige militärische Sicherungs-, Schutz- und Verteidigungsfähigkeit mittels einer relevanten Eigenleistung gewährleistet und gleichzeitig der kooperative Handlungsspielraum optimal ausgenutzt wird. Aufgabe der Doktrin ist es, eine ausgewogene und vor allem realistische Mischung von autonomem und kooperativem Handeln im Sinne der Glaubwürdigkeit aufzuzeigen.

Leistungsprofil

Ausgangspunkt der Erarbeitung des Leistungsprofils waren die Risikoanalyse, eine Zusammenstellung von Bedrohungsannahmen ("Aggregatzustände") sowie das bereits entworfene System der abgestuften Bereitschaft. In einem iterativen Prozess, in welchem ein allgemeines Aufgabenspektrum der Armee anhand relevanter Faktoren wie der sicherheitspolitischen Vorgaben, der Zeitverhältnisse, der Mittel und Finanzen, des Ausbildungsbedarfs sowie des autonomen bzw kooperativen Handlungsspielraums überprüft worden ist, wurde ein realistisches Leistungsprofil der Armee XXI definiert. Das Leistungsprofil stellt somit das militärstrategische Pflichtenheft der Armee XXI dar. Es beschreibt, welche Leistungsbeiträge die Armee in welcher Mischung aus Eigenleistung und Kooperation unter welchen zeitlichen Auflagen zu erfüllen hat. Angesichts der parallel fortschreitenden übrigen Konzeptionsstudien ist es von zentraler Bedeutung, dass das vorliegende Leistungsprofil als eine validierte Richtlinie der zu erbringenden Leistungen der Armee XXI anerkannt wird.

Umsetzung des Leistungsprofils in eine Typologie der Operationen

Die im Leistungsprofil beschriebenen Aufgaben sind mit einer international gebräuchlichen Begriffstypologie von militärischen Operationen verknüpft. Diese Verknüpfung schafft klare Vorgaben zur Steuerung sämtlicher Konzeptionsstudien, indem sie die Leistungsbeiträge in eine militärisch fassbare und präzis definierte Sprache übersetzt und eine thematische Zuordnung der verschiedenen Aufgabenbereiche vornimmt. Zudem gewährleistet die Anlehnung an die international verwendete militärische Operationsterminologie die geforderte Interoperabilität im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern. Die Validierung dieser Typologie von Operationen zum vorliegenden Zeitpunkt ist von grosser Bedeutung, da sie als zentrales Ordnungsprinzip und projektinternes Steuerungselement der weiteren Arbeiten dient.

System der abgestuften Bereitschaft

Das System der abgestuften Bereitschaft, das bereits im Rahmen der "Prospektivstudie Doktrin" entworfen wurde, ist während der Konzeptionsphase weiter verfeinert worden. Insbesondere ist durch die Gegenüberstellung dieses Systems mit den zu erbringenden Leistungen ein erster Mittelansatz ermittelt worden, welcher der Feinüberprüfung durch die anderen Konzeptionsstudien harrt. Der Mittelansatz definiert entlang der Zeitachse die zur Wahrnehmung der Leistungsbeiträge benötigten Armeemittel, aufgeteilt nach den zeitlichen Segmenten "Aus dem Stand", "Nach kurzer Vorbereitung", "Mittelfristig" und "Langfristig". Das System der abgestuften Bereitschaft, das eine lagegerechte und leistungsorientierte stufenweise Bereitschaftserhöhung sicherstellt, unterscheidet im Rahmen der Erhöhung der Einsatzbereitschaft drei grundsätzliche Ressourcenpotentiale. Erstens: mittels stehender Krisenreaktionskräfte (Bereitschaftsverbände und im Dienst stehende WK-Truppen) wird auf kurzfristige und wahrscheinliche Gefahren/Ereignisse rasch und mit ausreichendem Kräfteansatz reagiert. Zweitens: das Gros der WK-Truppen konzentriert sich als Hauptverteidigungskräfte auf den langfristig planbaren und zur Zeit einer tiefen Wahrscheinlichkeit unterliegenden Verteidigungsauftrag und stellt die Aufrechterhaltung der entsprechenden Kernkompetenz sicher. Drittens: nach längerer Vorbereitungszeit steht zusätzlich die Reserve zur Verfügung.

Der Aufwuchs muss in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern gestaffelt, selektiv oder aber in einem Zuge erfolgen können. Er ist die Antwort auf die im Rahmen der Restrisiken zurückgestellten, äusserst unwahrscheinlichen aber theoretisch nicht auszuschliessenden Bedrohungsannahmen ("Aggregatzustände" "Worst Case" und "High Pressure"). Zur Auslösung eines Aufwuchses bedarf es der Erweiterung der politischen, finanziellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Armee XXl durch das Parlament. Ein Aufwuchs steht grundsätzlich ausserhalb des "Systems Armee XXl". Die Armee XXl hat nicht den Aufwuchs sondern die Aufwuchsfähigkeit sicherzustellen, indem sie die vom SIPOL B 2000 geforderten Kernfunktionen in den Bereichen Sicherungs-, Schutz-, und Verteidigungsfähigkeit in glaubwürdigem Umfang aufrecht erhält.

Logistik

Die Logistik unterstützt das Einreichen und Erhalten der geforderten Einsatzbereitschaft, gewährleistet die Durchhaltefähigkeit für alle Operationstypen und bildet den Nukleus zur Aufwuchsfähigkeit. Die Logistik ist heute in eine zivile Logistik für die Unterstützung der Ausbildung und in eine statische Massenlogistik für eine schweizerische Dissuasivarmee aufgeteilt und technologisch auf dem Stand der 70er Jahre eingefroren. "Sicherheit durch Kooperation" und Armee XXl bedeuten für die Logistik einen Paradigmenwechsel in Bezug auf Flexibilität, Effizienz und Dynamik. Hauptsächliche Veränderungsfelder sind die Interoperabilität, die Ökonomie und die Technologie. Ohne rechtzeitige Einleitung dieses Paradigmenwechsels auf der doktrinellen Ebene bleibt die Verbindung zwischen Strategie und Taktik offen, wodurch der Erfolg von Operationen der Armee XXl im nationalen und multinationalen Umfeld gefährdet ist. Die neuen Anforderungen können nur mittels eines einzigen Logistiksystems sichergestellt werden.

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Zusammenfassung der Anträge

Antrag 1:

Der militärstrategischen Ausrichtung der Doktrin sei zuzustimmen.

(vgl insbesondere Kapitel 1)

Antrag 2:

Dem verfeinerten System der abgestuften Bereitschaft sei zuzustimmen.

(vgl. insbesondere Kapitel 3, 7 und 8)

Antrag 3:

Dem Leistungsprofil (militärstrategisches Pflichtenheft Armee XXI) sei zuzustimmen.

(vgl insbesondere Kapitel 5)

Antrag 4:

Die Typologie der Operationen sei als Ordnungsprinzip für die weiteren Arbeiten gutzuheissen.

(vgl insbesondere Kapitel 6 sowie Anhang C)

Antrag 5:

Den logistischen Grundsätzen für die Armee XXI sei zuzustimmen.

(vgl insbesondere Kapitel 9)

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Vorbemerkungen

Die vorliegenden "Grundlagen der militärstrategischen Doktrin", Stand Februar 2000, sind eine überarbeitete und ergänzte Fassung des Vorgabepapiers vom 29. 10. 1999, welches dadurch ersetzt wird. Das Papier verarbeitet die Ergebnisse der Besprechungen und Diskussionen zum Vorgabepapier (insbesondere diejenigen aus der GL und den Besprechungen mit den HSO) und enthält erweiterte und konkretisierte Vorgaben aus dem Bereich "Strategische Doktrin" für die Konzeptionsstudien 2 bis 7.

Der vorliegenden "Grundlagen" geben lediglich den Zwischenstand des iterativen Arbeitsprozesses an der Konzeptionsstudie 1 wieder und sind als Zwischenprodukt zu verstehen, das zwar die allgemeine Denkrichtung skizziert, aber keinesfalls in allen Einzelheiten als abgeschlossen zu betrachten ist. Unter anderem sind auch Begriffe wie "Krisenreaktionskräfte", "Hauptverteidigungskräfte" etc. bis zur Fertigstellung der Konzeptstudie 1 noch gründlich zu überdenken.

Im Sinne der generellen Ausrichtung des Projektes Armee XXI auf Interoperabilität wurde - wenn immer möglich - auf Unterlagen der NATO basiert. Wo dies nicht möglich war, wurde nach optimalen nationalen Lösungen bei europäischen Staaten mit ausgewiesener Einsatzerfahrung auf dem entsprechenden Gebiet gesucht. In diesem Zusammenhang wurde auch darauf verzichtet, die englischen Bezeichnungen in jedem Fall durch deutsche zu ersetzen

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Präambel

Die Konzeptionsstudie 1 entwirft die militärstrategische Doktrin zur Umsetzung des im SIPOL B 2000 erteilten Auftrages an die Armee, der in Kurzform lautet:

  • Leistet Beiträge zur internationalen Friedensunterstützung und Krisenbewältigung;
  • Gewährleistet Raumsicherung und Verteidigung;
  • Leistet subsidiäre Einsätze zur Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren.

Neues Element gegenüber den praktisch gleich lautenden Aufträgen für die Armee 95 ist die Kooperation, welche aufgrund des gewandelten strategischen Umfeldes, des Bedrohungs-spektrums und unserer Ressourcenlage bei allen drei Teilaufträgen eine gesteigerte Bedeutung hat. Sie bestimmt die Umsetzung der hier entwickelten "Doktrin des integrierten Arrneeeinsatzes" in ganz erheblicher Weise.

Analyse des Auftrages

  • Die drei Teilaufträge der Armee sind gleichwertig, wenn auch unterschiedlich bezüglich Aufwand.
  • Der Beitrag zur Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren wird von der Armee subsidiär wahrgenommen, bei überregionalen oder besonderen Gefahrenlagen kann ihr die Einsatzverantwortung übertragen werden.
  • Die drei Teilaufträge können personell und materiell ineinandergreifen und müssen unter Umständen gleichzeitig erfüllt werden.
  • Der dreiteilige Auftrag kann je nach Lageentwicklung vom Bundesrat durch aktuelle strategische Aufträge ergänzt werden.

Beiträge zur internationalen Friedensunterstützung und Krisenbewältigung

  • Die Beiträge der Armee zur internationalen Friedensunterstützung und Krisenbewältigung bezwecken die Stabilisierung von Konfliktherden, vor allem in Europa. Sie dienen der ausgreifenden schweizerischen Interessenwahrung, der Prävention von Gewalt und Beeinträchtigungen strategischen Ausmasses gegen unser Land sowie der Solidarität mit den Staaten in dem für unsere Sicherheit relevanten strategischen Umfeld.
  • Die Beiträge sind im multinationalen oder bilateralen Verbund mit andern Streitkräften mit modulartig aufgebauten Verbänden nach kurzer Vorbereitung und über längere Zeit zu leisten. Die Einsatzführung obliegt in der Regel supranational zuständigen Oberinstanzen.
  • Das Personal besteht aus Freiwilligen, die von der Armee rekrutiert, ausgerüstet und interoperabel ausgebildet werden. Deren Einsätze, Art und Dauer sowie die Einsatzregeln werden vom Bundesrat, nach Anhörung der Armeeführung und den sicherheitspolitischen Kommissionen der Räte, bis zu 100 AdA und bei einer Dauer bis zu drei Wochen direkt angeordnet. Sie bedürfen bei grösseren Kontingenten oder längerer Dauer auch der (ev. rückwirkenden) Zustimmung des Parlaments.
  • Friedenssichernde Einsätze im Ausland haben eine zusätzliche staats- und sicherheitspolitische Dimension. Nicht nur erfordern sie in der Partnerschaft mit fremden Streitkräften und im Kontakt mit Mitgliedern von NGO zusätzliche Qualitäten von Kadern und Truppe, sie beeinflussen auch sehr wesentlich die Wahrnehmung der Schweiz als verlässlicher und solidarischer Partner und diejenige der Schweizer Armee als schlagkräftige und einsatzfähige militärische Organisation.

Raumsicherung und Verteidigung

  • Die Armee XXI hält eine der Entwicklung vielfältiger Bedrohungen und Gefahren lagegerecht Rechnung tragende, glaubwürdige militärische Sicherungs-, Schutz- und Verteidigungsfähigkelt permanent aufrecht. Die graduelle Verlagerung von der vollen Einsatzbereitschaft zu einer differenzierten Bereitschaft ist erlaubt, sofern die zeitlichen Vorgaben dieser Verlagerung - sowohl die Reaktions- als auch die Aufwuchsfähigkeit - sich an realistischen Vorwarnzeiten orientieren und auch den Zeitbedarf für die politischen Entscheidfindung berücksichtigen.
  • In Lagen, die von Unruhen, Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung strategischen Ausmasses in Nachbarstaaten gekennzeichnet sind, ist die Armee X)<l in der Lage, nach kurzer Vorbereitung und gleichzeitig mehrere Raumsicherungseinsätze durchzuführen. Sie bezwecken neben Kontrolle und Schutz des eigenen Luftraumes und Territoriums die Wahrung des militärischen Zusammenhangs mit allfälligen Sicherungsdispositiven von Nachbarn, das Offenhalten von Transversalen, die Sicherung grösserer Grenzabschnitte, den Schutz von Schlüsselräumen, den Schutz von Alarm-, Informations- und Führungseinrichtungen sowie, wenn und wo immer angezeigt, grenzüberschreitende Einsätze in Kooperation mit Partnern im operativen Vorfeld, um Gewalt strategischen Ausmasses von unserem Territorium und unserer Bevölkerung möglichst fernzuhalten.
  • Bei sich abzeichnenden offenen Konflikten im strategischen Umfeld geht es um lagegerechte demonstrative, je nach Entscheid der Landesregierung allein oder in Kooperation mit Partnern, durchzuführende "Deployments", welche unsere Verteidigungsfähigkeit und Verlässlichkeit unterstreichen und damit zur Glaubwürdigkeit unserer Anstrengungen beitragen.
  • Im Falle militärischer Gewaltanwendung durch einen starken Gegner in unserem operativen Vorfeld und gegen unseren Staat kann sich unsere Landesregierung für die Option der kooperativen Verteidigung entschliessen. Die Armee XXI setzt in diesem Falle alles daran, zusammen mit einem oder mehreren Partnern jeden Konflikt möglichst im operativen Vorfeld rasch zu beenden, allenfalls verlorene Teile unseres Territoriums wieder in Besitz zu nehmen. Der Entschluss, den Neutralitätsstatus der Schweiz zu beenden oder allenfalls als Folge eindeutiger Bedrohung oder Angriffshandlungen als beendet zu erklären, obliegt den höchsten Behörden der Exekutive und Legislative. Der Bundesrat ermächtigt in der Folge den Oberbefehlshaber der Armee, die nötigen Konventionen abzuschliessen, und erteilt ihm die Weisungen für die Kriegführung.

Einsätze zur Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren

  • Es geht um subsidiäre Sicherungseinsätze zum Schutz von lebenswichtigen und risikobehafteten Objekten, sowie um Hilfseinsätze zur Bewältigung von natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen. Mittels subsidiären Einsätzen kann es aber auch darum gehen, dem organisierten Verbrechen grossen Stils, der Sabotage, dem Terrorismus und gewaltsamen Störungen der innern Sicherheit strategischen Ausmasses entgegenzutreten oder dafür zu sorgen, dass die kritische nationale Informationsinfrastruktur nicht ausfällt bzw. erforderliche Redundanzen geschaffen werden. Derartige Einsätze bezwecken, die Polizeikorps zu entlasten, die Handlungsfähigkeit der politischen Behörden zu gewährleisten, wichtige Räume, Orte und lebenswichtige Einrichtungen zu sichern sowie ganz generell die Bevölkerung vor massiver Gewalt zu schützen.
  • Die Armee XXl ist in der Lage, nach kurzer Vorbereitung gleichzeitig mehrere subsidiäre Einsätze im Rahmen der Umfassenden flexiblen Sicherheitskooperation (UFS) über längere Zeit durchzuführen. Sie ist ferner bereit, zum Schutz und eventuell zur Evakuation gefährdeter schweizerischer Staatsbürger oder von Einrichtungen im Ausland beizutragen.

Um die im SIPOL B 2000 geforderte Glaubwürdigkeit und Effizienz der Sicherungs-, Schutz-und Verteidigungsfähigkeit der Armee XXI gewährleisten zu können, erhält der Gedanke der Kooperation einen markant höheren Stellenwert als bisher. Das Gros der Armeeaufträge kann unter den gegebenen Bedingungen nur mehr in enger Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Partnern erfüllt werden.

Den Rahmen der militärstrategischen Ausrichtung bildet deshalb die Doktrin (Konzeption des im Kapitel 1 dargelegten ´Integrierten Arrneeeinsatzes", mit welcher wir allen drei Armeeaufträgen im SIPOL B 2000 am besten gerecht werden können.

Es ist somit von grösster Wichtigkeit, dass alle Kader der Armee XXI sich mit dieser neuen Doktrin vertieft befassen, sich mit ihren Voraussetzungen und Konsequenzen auseinandersetzen und die entsprechenden Folgerungen für ihre Arbeit ziehen.

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1 Militärstrategische Leitgedanken

1.1 Integrierter Einsatz erfordert Glaubwürdigkeit dank Effizienz

Glaubwürdigkeit setzt Vergleichswerte voraus; Verteidigungsfähigkeit ist somit glaubwürdig, wenn sie einem Vergleich mit anerkannten militärischen Standards unseres sicherheitspolitischen Umfeldes, dh. derjenigen mitteleuropäischer Armeen und den NATO-Standards standhält. Der Forderung, diesen Vergleichswerten zu genügen, werden wir gerecht, indem wir den 'Benchmark" der westeuropäischen und wenigstens teilweise auch der amerikanischen militärischen Qualitätskriterien zur Richtschnur für die Eigenleistungen der Armee XXI machen. Konsequenz: Wir müssen die verlangte umfassende Interoperabilität möglichst bald erreichen.

Glaubwürdigkeit dank Effizienz ist ferner verlangt im Lichte der Risikoanalyse, welche erfordert, dass den erkannten und allgemein anerkannten Risiken der absehbaren Zukunft zeitgerecht und mit hinreichendem Mittelansatz ausreichend begegnet werden kann. Konsequenz: Wir brauchen ein sowohl unter militärischen wie unter gesellschaftlichen Gesichtspunkten tragfähiges und zumindest mit Teilen miliztaugliches System der abgestuften Bereitschaft.

Glaubwürdigkeit dank Effizienz in Bezug auf die Qualität eines potenziellen Gegners verlangt Schlagkraft auch modernen Streitkräften gegenüber, auch wenn sie in vielen Bereichen nur mehr im Rahmen einer Koalition im notwendigen Ausmass zu erreichen ist. Konsequenz: Die Armee XXl ist rasch auf einen zumindest europäischen Standard zu bringen, um kooperationsfähig zu werden.

Glaubwürdigkeit dank Effizienz in Bezug auf den generellen Auftrag, "Schutz von Volk und Staat gegen Gewaltdrohung und Gewaltanwendung strategischen Ausmasses" heisst, dass die Armee dank ihrer Präsenz auch im Frieden immer wieder Vertrauen schafft und der Bevölkerung ein Sicherheitsgefühl vermittelt, das sich nicht zuletzt auch auf den Denk-und Werkplatz und den Wirtschaftsstandort Schweiz positiv auswirkt. Gleicherweise gilt es, durch Handlungen und Signale bei den ausländischen Partnern und Nachbarn ein Gefühl der Berechenbarkeit und Verlässlichkeit zu schaffen. Konsequenz: Ein selbstverständliches professionelles Auftreten der Armee unter Verzicht auf überholte Eigenarten und Gewohnheiten (nicht auf die wertvollen Traditionen!) im In- und Ausland ist wichtig.

1.2 Die Konzeption des "Integrierten Armeeeinsatzes"

Im Rahmen der militärstrategischen Konzeption "Integrierter Armeeeinsatz" sind überall wo möglich Arbeitsteilungen und Synergiewirkungen verschiedenster Art anzustreben: sowohl in der bilateralen und in der multinationalen (PfP) Ausbildung, als auch beim zivil-militärischen Zusammenwirken im Inlandeinsatz sowie im kooperativen Handeln mit ausländischen Streitkräften, befugten zivilen ausländischen Autoritäten und allenfalls Vertretern von NGOs. Die Konzeption "Integrierter Armeeeinsatz" hat zum Ziel:

  • subsidiäre Einsätze der Armee zur Existenzsicherung möglichst auch im sinnvollen Zusammenwirken mit Partnern der UFS (Bevölkerungsschutz, Polizei, Katastrophenhilfekorps, Grenzwacht usw.) durchzuführen;
  • zur Stabilisierung unseres strategischen Umfeldes unter möglichst guten, unsern Möglichkeiten und spezifischen Qualitäten angemessenen Bedingungen für unsere Armee beizutragen, aber auch vorzugsweise von unsern Partnern als für sie wichtig Aufgaben zu übernehmen;
  • im Falle einer schwerwiegenden Destabilisierung unseres strategischen Umfeldes - die wir gegenwärtig trotz fehlender Indizien nicht ganz ausschliessen können - anzustreben, der drohenden militärischen Gewalteinwirkung in Koalition mit bereits bekannten und vertrauenswürdigen Partnern, möglichst früh und möglichst bereits im operativen Vorfeld entgegenzutreten, um die Schweiz gar nicht erst zum Kriegsschauplatz werden zu lassen;
  • schlimmstenfalls einen militärischen Ansturm auf die Schweiz auf eigenem Territorium aufzufangen, wobei dann die Möglichkeit gegeben ist, im Zusammenwirken mit verbündeten Streitkräften den Status quo ante wiederherzustellen.

Die Konzeption des ''Integrierten Armeeeinsatzes" trägt nicht nur den heutigen Sicherheitsstrukturen auf unserem Kontinent und den modernen politischen, gesellschaftlichen und sozialen Bedingungen in der Schweiz und in Europa gleicherweise Rechnung. Sie entspricht ebenso den Vorgaben des SIPOL B 2000 (strategische Entwicklung seit 1989/90, neues Bedrohungsspektrum und knapper werdende personelle und materielle Ressourcen des Kleinstaates Schweiz) in optimaler Weise. Sie schliesst überdies autonomes militärisches Handeln, wo es sinnvoll oder unumgänglich ist, nicht aus.

Darstellung: "Integrierter Armeeeinsatz"

  • Handeln im strategischen Umfeld erfordert in erster Linie einen hohen Grad an Interoperabilität mit multinationalen Streitkräften und Fähigkeit zu friedensunterstützenden Operationen, die wir uns im Rahmen von PfP und in einigen Auslandseinsätzen wenigstens zum Teil bereits erworben haben. Eine Teil-Doktrin für friedensunterstützende Operationen ist im Entstehen begriffen.
  • Die Vorbereitung zur Koalitionskriegführung im operativen Vorfeld muss sich im jetzigen Zeitpunkt und auf absehbare Zeit auf die Erlangung allgemeiner Kooperationsfähigkeit in friedenssichernden Einsätzen beschränken. Das Ausmass der Kooperation wird durch die politische Führung bestimmt.
  • Hingegen sind wir völlig frei, die Verteidigung der Schweiz - soweit heute schon sinnvoll - im Rahmen der Doktrinschöpfung (KS 3) und anhand von Szenarien und dergleichen vorzubereiten.

Antrag 1:

Der militärstrategischen Doktrin sei zuzustimmen.

(vgl insbesondere Kapitel-1)

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2 Methodischer Ansatz

Im Rahmen der Gesamtstudie geht es darum, ein definiertes Aufgabenspektrum1 für die künftige Armee in ein so präzis wie möglich definiertes Leistungsprofil der Armee XXI zu überführen.

Im Rahmen des dargestellten Prozesses gilt es, sämtliche möglichen Bereiche des Aufgabenspektrums zu werten sowie an Hand der verschiedenen Faktoren auf ihre militärische Machbarkeit hin zu

Grundsätzlicher Prozess

Darstellung: Methodischer Ansatz

Grundsätzlich sind dabei drei Aspekte besonders zu berücksichtigen:

  • Die Bedeutung der "Aggregatzustände": Jede Aufgabe oder erwartete Leistung hängt bezüglich Machbarkeit sehr stark vom Umfeld ab, in dem sich das System Armee im Ereignisfall befindet. Es besteht z.B. ein erheblicher Unterschied, ob ein qualitativ und quantitativ unterlegener, ein vergleichbarer oder gar ein überlegener Gegner modernster Art. Die Schweiz angreift. Damit ist noch nichts über die entsprechende Eintretenswahrscheinlichkeit ausgesagt.2
  • Eigenleistung versus Fremdleistung: Neben einer relevanten Eigenleistung steht der Armee gemäss SIPOL B 2000 auch die Möglichkeit der Kooperation offen. Bezüglich Auftragserfüllung ergeben sich daraus einerseits neue Möglichkeiten, andererseits stellen sich neue Anforderungen an das eigene System.
  • Zeit versus Mittel: Die Faktoren Vorwarnzeit und Durchhaltefäbigkeit (Sustainability) spie!en eine bedeutende Rolle (in welcher Frist und für wie lange ist ein bestimmter Leistungsbeitrag erforderlich, besteht allenfalls noch Eskalationsgefahr?). Insbesondere ist auch in Rechnung zu stellen, dass sich ein zeitkritischer Einsatz spezialisierter Mittel, insbesondere 8erufspersonal, ganz erheblich auf die Kosten auswirkt (Kostentreiber).

Ziel des dargelegten Erarbeitungsprozesses ist das Leistungsprofil, weiches endogenen, d.h. spezifisch schweizerischen Charakters ist. Es stellt die Summe der sicherheitspolitisch, finanziell und materiell/technologisch realisierbaren Aufgabenbereiche der Armee dar. In diesem Sinn ist es das militärstrategische Pflichtenheft der Armee XXI.

In einem nächsten Schritt wird dieses Leistungsprofil mit einer exogenen, d.h. einer übernommenen, internationai gebräuchlichen Begriffstypologie von militärischen Operationen verknüpft. Diese Verknüpfung stellt sicher, dass den generell umschriebenen Aufgaben des Leistungsprofils die entsprechenden militärischen Operationen zugeordnet werden können. Damit wird dargelegt, auf welche militärische Weise die sicherheitspolitischen Aufgaben wahrgenommen werden. Zudem schafft die Anlehnung an die international verwendete Terminologie den erforderlichen gemeinsamen Nenner im Sinn der Interoperabilität.

Die militärischen Operationen ihrerseits setzen sich aus einem Katalog bestimmter militärischer Leistungen zusammen. Mitteis Gegenüberstellung des Leistungsprofils und der entsprechenden Operationen mit den benötigten militärischen Leistungen sowie den zeitlichen Auflagen wird ein erster Mittelansatz ersichtlich. Der Mittelansatz definiert somit Art und Umfang der zur Aufgabenerfüllung benötigten militärischen Mittel entlang der Zeitachse. (vgl auch Kapitel 7.1 "Mechanik und Mittelansatz")

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3 Risikoanalyse

3.1 Risiken

Ein Risiko3 ist eine potentielle Gefahr, welche nationale Interessen treffen kann. Unter Bedrohung4 versteht man eine Aggressionsmöglichkeit

Darstellung: Risikoanalyse. (Die Auflistung der Risiken findet sich in Beilage B).

gegen nationale Interessen, konkretisiert durch Willen und vorhandene Mittel. Die Risikoanalyse stellt die Eintretenswahrscheinlichkeit verschiedener Kategorien von Risiken entlang der Zeitachse dar.

3.2 Aggregatzustände

3.2.1 Definition Aggregatzustand

Ein "Aggregatzustand" zeigt relevante Umfeldeinflüsse auf, welche auf das System Armee im Ereignisfall einwirken. Ein "Aggregatzustand" ist eine Arbeitshypothese, die von einer Bedrohungsannahme ausgeht, um die verschiedenen Aufgabenbereiche des Aufgabenspektrums in bestimmte Umfeldsituationen zu versetzen und so auf ihre Machbarkeit überprüfen zu können.

3.2.2 Erste Erkenntnisse und Konsequenzen

In der Beilage E werden die sieben "Aggregatzustände" ausführlich beschrieben. Nachfolgend finden sich erste Erkenntnisse und Konsequenzen:

"Aggregatzustand" (gemäss Beilage E)

Erkenntnis

Konsequenz

Worst case

Wenig wahrscheinlich im heutigen europäischen Umfeld

Wird als Restrisiko eingestuft

High Pressure

Idem

Wird als Restrisiko eingestuft

Medium Pressure

Nicht auszuschliessen Verteidigungsanstrengung glaubwürdig und erfolgversprechend

Ist verkraftbar, selbst wenn Kooperation mit Ausland nicht a

prori vorgegeben ist

Armed Banditry

Nicht auszuschliessen Gegenmassnahmen glaubwürdig und erfolgversprechend

Ist autonom verkraftbar

 

Asymmetric Pressure

Nicht auszuschliessen Gegenmassnahmen erfolgversprechend sofern

in A XXI vorgesehen und vorbereitet. Muss in Zukunft unbedingt einbezogen werden

Ist autonom verkraftbar

Low Pressure

Personalintensiv Verlangt besondere Ausbildung Muss interdepartemental gelöst werden

Einbettung in System der inneren Sicherheit (USIS)

Abroad

Nicht auszuschliessen ist innerhalb PSO anzusiedeln verlangt eine entsprechende Bewaffnung

Machbar, entsprechende Bewaffnung I

vorausgesetzt

Aus verschiedenen Gründen (unter anderem Finanzen, demographische Entwicklung, sicherheitspolitische Notwendigkeit) kann sich die ArmeeXXI nicht mehr auf alle Eventualitäten vorbereiten. Doktrinell hat dies zunächst folgende Konsequenzen:

  • Kooperationsfähigkeit herstellen und Kooperation mit ausländischen Partnern nach Massgabe der politischen Führung im Rahmen von PfP;
  • • Die Armee XXI ist die Antwort auf die wesentlichen und nicht auf alle sicherheitspolitischen Herausforderungen der Zukunft;
  • • Bedeutende aber wenig wahrscheinliche Risiken (Aggregatzustände "Worst Case" und "High Pressure") werden zu Restrisiken der Armee XXI. Die Antwort darauf heisst Aufwuchs.

3.3 System der abgestuften Bereitschaft

Ausgangsbasis aller Untersuchungen war das System der abgestuften Bereitschaft, wie es bereits in der "Prospektivstudie Doktrin" entwickelt und präsentiert wurde:

Darstellung: System der abgestuften Bereitschaft; Entscheid Parlament ersetzen durch "Einleitung des politisch/militärischen Prozesses".

Innerhalb des Leistungsprofils der Armee XXI werden zur zeit- und lagegerechten Erhöhung der Einsatzbereitschafft drei unterschiedlich verfügbare Ressourcenpotentiale unterschieden:

  • Aus dem Stand verfügbare Krisenreaktionskräfte (KRK) bestehend aus Berufspersonal sowie aus Teilen der Zeitsoldaten und Durchdiener;
  • Nach kurzer bis mittlerer Vorbereitung Je nach Anforderung) zusätzlich die Hauptverteidigungskräfte (HVK), i bestehend aus den WK-Dienstleistenden sowie den übrigen Durchdienern und Zeitsoldaten;
  • Nach längerer Vorbereitungszeit zusätzlich die Reserven.

Die Verantwortung zum zeitgerechten Entscheid für einen allfälligen Aufwuchs liegt vorbereitend bei der Armeeführung, faktisch beim Parlament; die Armee stellt bis dahin die Aufwuchsfähigkeit sicher.

In jedem Fall besteht der erste Schritt im Rahmen der zeit- und lagegerechten Erhöhung der Einsatzbereitschaft darin, das Können bezüglich des erwarteten/geforderten Auftrages sicherzustellen. Dies ist nur über angemessene Ausbildung zu erreichen, die in jedem Fall lage- und auftragsgerecht zu erfolgen hat. Damit ist auch offensichtlich, dass das bisherige System der Mobilmachung durch Instrumente zur Steuerung der Bereitschaft ersetzt werden muss.

Antrag 2:

Dem verfeinerten System der abgestuften Bereitschaft sei zuzustimmen

(vgl insbesondere Kapitel 3, 7 und 8)

up  

4 Spannungsfeld Autonomie - Kooperation

Die Gesamtheit der von der Armee XXI zu erbringenden Leistungen setzt sich grundsätzlich aus autonomem und kooperativem militärischen Handeln zusammen. Definitorisch wird deshalb zwischen Eigenleistung und Fremdleistung unterschieden5:

Darstellung: Autonomie versus Kooperation.

 

Eine hohe Eigenleistung ist sowohl für autonomes wie auch für kooperatives militärisches Handeln unabdingbar. Der SIPOL B 2000 fordert kooperatives militärisches Handeln; dieses beruht auf zwei Pfeilern:

  • Kooperation im Inland
  • Kooperation mit dem Ausland

Von der gesamten Palette des Aufgabenspektrums der Armee kann nicht mehr das volle Spektrum ohne Kooperation mit Partnern - d.h. autonom - erfüllt werden. Die Kooperationsfähigkeit gegen innen wie gegen aussen wird somit zu einem zentralen Eckwert der Armee XXI. Kooperationsfähigkeit setzt einen hohen Grad an Interoperabilität voraus: dies für die Unterstützung ziviler Behörden im Inland (nachfolgend "Kooperation im Inland" genannt), insbesondere jedoch für die Kooperation mit dem Ausland (nachfolgend "Kooperation mit dem Ausland" genannt).

4.1 Kooperation im Inland

Kooperation der Armee im Inland erfolgt nach folgenden Prinzipien:

  • Mit Leistungsbeiträgen zur "Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren" auf Begehren und in der Regel unter der Einsatzverantwortung der zivilen Behörden. Leistungsbeiträge erfolgen, wenn zivile Mittel zur Bewältigung einer Notlage ausgeschöpft sind oder nicht ausreichen (Brechen von Belastungsspitzen);
  • im Rahmen der "Raumsicherung und Verteidigung'' unter eigener Einsatzverantwortung, aber unter Mitwirkung ziviler Instanzen;
  • Mit weiteren Beiträgen ohne direkte sicherheitspolitische Relevanz (z.B. Repräsentationen).

Teile der Armee sind dabei so einzusetzen, dass Synergien mit allen an einer Operation im Rahmen der Umfassenden flexiblen Sicherheitskooperation (UFS) beteiligten Partnern genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden können, und das grundsätzlich subsidiär.

Die Subsidiarität beruht im wesentlichen auf folgenden Grundsätzen:

  • Die Armee legt den generellen Kräfteansatz für subsidiäre Einsätze auf Grund der von den zivilen Behörden erwarteten Leistung fest.
  • Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen, ob ein "qualitativen" (Know-how, Spezialausrüstung) oder ein "quantitativer" Leistungsbeitrag (primär Manpower) geboten ist.
  • Auf Stufe Armee ist ein professioneller Joint Staff in Erweiterung des jetzigen Führungsstabes der Armee zu schaffen, der spezifische militärische Lagebeurteilungen vornimmt, die Machbarkeit der Leistungsbeiträge aus militärischer Sicht beurteilt und die militärischen und politischen Verantwortungsträger berät (im "subsidiären Dialog"). Nach getroffenem Entscheid für einen Einsatz hat der Joint Staff der Armee die Koordination mit anderen, bereits laufenden Einsätzen vorzunehmen und alle weiteren Entscheide, welche auf Stufe Armee getroffen werden müssen, vorzubereiten.
  • Um den regionalen Komponenten bei Einsätzen zugunsten der zivilen Führung Rechnung zu tragen, muss die Armee über permanente regionale Kommandostrukturen (zB Territorialstäbe) verfügen, mit welchen die militärische Durchführungsverantwortung vor Ort wahrgenommen werden kann. Da diese Stäbe innert kurzer Zeit mit den zivilen Verantwortungsträgern zusammenarbeiten und diese bereits bei der Ausarbeitung eines Antrages an den Bundesrat beraten können sollten, müssen sie im Kern mit Vorteil aus militärischem Berufspersonal, im übrigen aus Miliz im Alarmstatus bestehen.

Im Sinne der angestrebten Fähigkeit zur "Kooperation im Inland" ist:

  • die Zusammenarbeit ziviler und militärischer Partner im Rahmen der UFS zu schulen und zu überprüfen;
  • eine gemeinsame Führungsdoktrin und eine abgestimmte oder in Teilen gemeinsame
  • Führungsausbildung für "zivile kantonale Stäbe" bei der Armee anzustreben.

4.2 Kooperation mit dem Ausland

Die "Kooperation mit dem Ausland'' als Komponente der schweizerischen Sicherheitspolitik stellt eine wichtige Neuerung für die Armee XXI dar. Mit Beteiligung an der Stabilisierung und am Krisenmanagement der internationalen Gemeinschaft durch Beiträge an friedensunterstützende Operationen (Peace Support Operations, PSO) werden die bisherigen Ansätze deutlich erweitert und vertieft. Dies bedingt:

  • Eine Beschleunigung und Vertiefung des Umwandlungprozesses von der Ausbildungs- und Assistenzarmee in eine interoperable Einsatzarmee;
  • Einbindung in den sicherheitspolitischen und militärischen Informations- und Erfahrungsaustausch in Europa;
  • Mitwirkung und Mitsprache als gleichberechtigter Partner in PSO;
  • Gemeinsame Ausbildung mit Partnern.

Dabei ist festzuhalten, dass:

  • Bewaffnung zum Schutz eigener Kräfte und Einrichtungen sowie zur Erfüllung des übernommenen Auftrages conditio sine qua non ist (siehe Fussnote Ziff 5.2);
  • hohe Ansprüche an die Verlässlichkeit der Schweiz im Rahmen gemeinsamer Operationen gestellt werden;
  • der Erfolgsdruck gegen innen und aussen allenfalls erheblich zunehmen kann;
  • autonomes militärisches Handeln höchstens in Randbereichen (zB Teilprojekte) zum Tragen kommen wird.

Kooperation im Rahmen von PSO und ausgewählte bilaterale Kooperation sind Voraussetzungen dafür, dass Einheiten, Truppenkörper oder grössere Verbände unserer Armee im Ausland auf Gegenseitigkeit trainieren können (Force-on-Force Training).

Bezüglich Umfang und Qualität der Fremdleistung werden grundsätzlich zwei Bereiche unterschieden:

Direkte Fremdleistung: Sie umfasst in der Regel einen abgeschlossenen und eigenständigen Leistungsbeitrag des Partners.

Indirekte Fremdleistung: Sie bezieht sich auf Aufgaben, die zwar eigenständig ausgeführt werden, bei deren Vorbereitung insbesondere im Ausbildungsbereich aber auf Fremdleistungen eines oder mehrerer Partner basiert werden muss. Diese Fremdleistungen können sein:

  • Stabsausbildung national oder international (zB CJTF-Fähigkeit, Interoperabilität in den Stabsarbeitsprozessen),
  • Einsatzgrundsätze (Rules of Engagement, ROE),
  • Verbandsschulung auf Gegenseitigkeit (Force-on-Force Training) zur Erlangung der generellen ("Fitness for Mission") bzw der spezifischen ("Fitness for the Mission'] Einsatzbereitschaft. Diese ist für die Einsätze der Stufe Truppenkörper und Verbände unerlässlich (im Falle von PSO gar auf Stufe Kp6) und effizient nur im Ausland zu realisieren.
  • Vorgaben und Erfahrungen zur Validierung und Überprüfung der "Fitness for Mission" (Zertifizierung). Der eigentliche Einsatz als zertifizierter Verband wird in der Regel als Eigenleistung unter Integration in fremde Verbände erbracht.

4.3 Interoperabilität

4.3.1 Allgemeines

Die neue sicherheitspolitische Strategie "Sicherheit durch Kooperation", sowie die daraus abgeleitete Doktrin verlangen von der Armee die Schaffung militärischer Kooperationsfähigkeit (also Interoperabilität). Interoperabilität ist unabdingbare und zentrale Voraussetzung für kooperatives militärisches Handeln mit armeeexternen Partnern sowohl im Inland dem Ausland.7

Im für die Schweiz relevanten strategischen Umfeld, dem euroatlantischen Sicherheitsraum, kann Interoperabilität nur auf die NATO ausgerichtet sein. Die Arbeitsverfahren im Rahmen der europäischen Sicherheitskooperation beruhen auf den allgemein gültigen NATO-Standards. Die NATO setzt derzeit ihr Konzept der Combined Joint Task Forces (CJTF) um. das Modell künftiger multinationaler Operationen im genannten Raum wird. Interoperabilität mit der NATO, bzw CJTF-Fähigkeit, bedeutet deshalb die Handlungsfreiheit zu erlangen, um mit sämtlichen potentiellen militärischen Partnerorganisationen im relevanten Umfeld kooperieren zu können.

Im Vordergrund steht dabei die Angleichung der mentalen und prozessorientierten Bereiche, insbesondere Stabsarbeitsverfahren, Arbeitssprache, Terminologien, Einsatzdoktrinen und Meldewesen. Ferner ist technische Kompatibilität bei den zentralen Führungs-, Kommunikations- und Informationssystemen gefordert.

Die allgemein gültige NATO-Definition der Interoperabilität8 ist für den langfristigen Interoperabilitätsprozess von Bedeutung. Sie steht im Zusammenhang mit dem NATO-Standardisierungsprozess, wobei vier Stufen der Standardisierung mit aufsteigender Zusammenarbeitseffizienz unterschieden werden: Compatibility, Interoperability, Interchangeability (Austauschbarkeit) und Commonality (Gleichartigkeit). Die Compatibility-Stufe stellt noch keine echte Zusammenarbeit sicher, sondern beschreibt lediglich den Zustand, in dem zwei Systeme störungsfrei nebeneinander wirken. Grundsätzlich strebt die NATO bei ihren multinationalen Strukturen folgende Standardisierung an: Commonality bei Sprache, Doktrin und Arbeitsverfahren, Interchangeability bei Logistik/Versorgungsgütern sowie Interoperability bei Führungs- und Kommunikationssystemen9. Für die unmittelbaren Interoperabilitätsanstrengungen der Schweiz sind folgende Richtlinien massgebend10:

"Partner Interoperability with NATO requires:

  • Personnel and units trained in NATO doctrine, procedures and practices.
  • Equipment which interfaces with that of NATO, complying where possible with NATO standards.
  • Staff officers trained in NATO language, doctrine and procedures. Such officers would be capable of filling appointments with a NATO HQ (for specific events or as international staff officers at Partnership Staff Elements, PSE), the HQ of a NATO-led operation or national posts dealing with NATO/Partnership matters.
  • Capabilities to integrate units declared for PfP mission areas with NATO forces in a NATO-led formation".

Erste Schritte der Umsetzung sind gemacht. Die Schweiz nimmt im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden seit Oktober 1998 am PfP Planning and Review Process (PARP) teil. Die ersten spezifischen Interoperabilitätsziele für die Schweiz sind im Frühjahr 1999 in bilateralen Gesprächen mit der NA1:O festgelegt worden.11

4.3.2 Militärstrategische Leitgedanken zur Interoperabilität

Der Schaffung von Interoperabilität liegen folgende militärstrategischen Zielsetzungen zugrunde:

  • Sicherstellung der grundsätzlichen militärischen Kooperationsfähigkeit als Beitrag zur Umsetzung der sicherheitspolitischen Aufträge (SIPOL B 2000).
  • Schaffung und Aufrechterhaltung militärischer Kooperationsfähigkeit als zentrale Voraussetzung primär für den Teilauftrag ''Friedensunterstützung und Krisenbewältigung" (Mitarbeit in multinationalen friedensunterstützenden Operationen mit schweizerischen Einsatzelementen und -funktionen) und mittel bis langfristig auch für potentielle gemeinsame Einsätze mit Partnerstaaten im Rahmen der Teilaufträge "Raumsicherung und Verteidigung" sowie "Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren".
  • Schaffung von CJTF-Fähigkeit für Führungsstäbe und Schlüsselpersonal aus Armee und Verwaltung sowie ihre Ausrichtung auf die multinationale Zusammenarbeit des euroatlantischen Raumes.
  • Sicherstellung des Anschlusses an die Technologie- und Organisationsentwicklung moderner Streitkräfte (Revolution in Military Affairs, RMA), insbesondere im Bereich von vernetzten Führungs-, Kommunikations- und Informationssystemen sowie bei militärischen Kapazitäten, deren Entwicklung und Beschaffung durch rein nationale Investitionen nicht gewährleistet werden können.

Folgende Grundsätze sind bei der Schaffung von Interoperabilität für die Armee XXI zu beachten:

  • Die Schaffung von Interoperabilität ist ein komplexer und langfristiger Prozess, der ein schrittweises Vorgehen und eine Priorisierung erfordert.
  • Priorität haben zwei Bereiche:
    1. Schaffung mentaler und prozessorientierter Interoperabilität, um die CJTF-Fähigkeit des Schlüsselpersonals in Verwaltung und Armee zu erreichen; es geht um die Angleichung der Strukturen und Prozesse an die NATO sowie um nachhaltige Sprachausbildung in der relevanten Arbeitssprache der euroatlantischen Sicherheitskooperation, dem Englischen.
    2. Schaffung technischer Interoperabilität in den materiellen Schlüsselbereichen, um den Anschluss an den Führungs-, Aufklärungs- und Informationsverbund unseres Umfeldes sicherzustellen; es geht um kompatible Schnittstellen bei Führungs-, Kommunikations- und Informationssystemen, bei Frühwarn- und Luftraumüberwachungs-, Freund-Feind-Erkennungs- oder auch Satellitennavigationsmitteln.
  • Die Armee ist als Gesamtsystem auf Interoperabilität auszurichten. Änderungen bei der Gliederung und den Arbeitsprozessen von Stäben sowie der sprachlichen und doktrinellen Ausbildung der Kader müssen für die ganze Armee durchgeführt werden. Analog dazu müssen auch die Verwaltungssteilen des "V auf Interoperabilität ausgerichtet sein bzw über entsprechend geschultes Personal verfügen.
  • Im Bereich der "Friedensunterstützung und Krisenbewältigung" muss Interoperabilität bis auf die unterste taktische Stufe gewährleistet sein. In den Bereichen "Raumsicherung und Verteidigung" sowie "Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren" muss in erster Linie die operative Stufe interoperabel sein.
  • Der PfP-Planungs- und Überprüfungsprozess (PARP) ist als zentrales Hilfsmittel zu nutzen. Die mit der NATO vereinbarten "Interoperability Objectives for Switzerland" gelten als Vorgaben für die mitteifristigen Interoperabilitätsanstrengungen der Armee.

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5 Leistungsprofil

Das Leistungsprofil entspricht dem Pflichtenheft der Armee XXI auf operativer Stufe.

Darstellung: Leistungsprofil.

Aufgrund der Risikoanalyse ist die Eintretenswahrscheinlichkeit folgender Fälle derart gering, dass sie als Restrisiko bezeichnet wird und deshalb die entsprechenden Aufgabenbereiche vorübergehend nicht prioritär ins Leistungsprofil der Armee XXI aufgenommen werden:

  • Der Aggregatzustand "Worst Case", welcher den Angriff eines überlegenen Gegners modernster Art auf die Schweiz stipuliert.12 Im Planungszeitraum der Armee XXI ist es unwahrscheinlich, dass unser Land von der NATO und/oder von den USA angegriffen wird. Andere Staaten sind nicht in der Lage, diese Qualität zu erreichen (insbesondere Russland nicht), sind unter Berücksichtigung des sich ausweitenden "Sicherheitsgürteis" der NATO geographisch zu weit entfernt oder dürften kaum diesbezügliche Absichten hegen.
  • Der Aggregatzustand "High Pressure", welcher vom Angriff eines kräftemässig vergleichbaren Gegners auf grenznahe Räume und/oder die Schweiz ausgeht und in dem eine Kooperation mit dem Ausland nicht a priori vorgegeben ist. Es ist ebenso unwahrscheinlich, dass unser Land von einem Nachbarn militärisch angegriffen wird, zumal diese auf absehbare Zeit alle in der NATO eingebunden sein werden und bereits jetzt Mitglieder der EU sind.

Falls sich wider Erwarten dennoch Tendenzen in Richtung der dargestellten Aggregatzustände ergeben sollten, ist diesen durch den durch das Parlament auszulösenden Prozess des Aufwuchses, über das Leistungsprofil der Armee XXI hinaus, zu begegnen.

Folglich können folgende Aufgaben als unwahrscheinliche Fälle in der Priorität zurückgestellt werden und doktrinelle Überlegungen dazu vorläufig unterbleiben:

  • Widerstand im besetzten Gebiet, weil dieser nur im Fall des "Worst Case" relevant wird.
  • Ausschliesslich Autonome Verteidigung der Schweiz, weil diese nur unter den in den Restrisiken dargestellten Aggregatzuständen zum Tragen kommt. Zudem ist hier bezüglich einer allfälligen Machbarkeit folgendes festzuhalten:
  • Gegen einen überlegenen Gegner modernster Art hätte die Armee XXI wenig Erfolgschance und ist nicht für diesen Fall konzipiert.

Gegen einen gleichwertigen Gegner fehlen der Armee XXI primär luftwaffen- aber auch heeresseitig wesentliche Teile zur operativen Angriffsfähigkeit, um diesen aus unserem Territorium hinauszuwerfen und in unserem oder im Raum des grenznahen Auslandes derart nachhaltig zu vernichten, dass er auf absehbare Zeit hinaus keine echte Bedrohung mehr darstellt. Der Aufbau einer derartigen Angriffsfähigkeit sprengt derzeit die Finanziellen Möglichkeiten des Kleinstaates Schweiz.13

Folgende Aufgaben werden ebenfalls aus dem Leistungsprofil ausgeklammert:

  • Die Unterstützung ziviler Behörden insbesondere im Bereich der (Migrations-)Betreuung sowie die Arbeiten zugunsten Dritter (zB zivile Grossanlässe) sollen integral dem Bevölkerungsschutz übertragen werden.14 Einsätze von Armeeformationen im Sinne des Brechens von Belastungsspitzen zugunsten des Bevölkerungsschutzes sind aber möglich.
  • Der "OD" soll im Rahmen des Projektes USIS (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit) des EJPD überprüft werden.
  • Da ein Beitritt der Schweiz zur NATO nicht zur Diskussion steht, kann der mögliche Leistungsbeitrag der Präventiven Vorneverteidigung der Schweiz15 nicht aktiv und direkt erbracht werden. Durch signifikante Leistungsbeiträge im Rahmen von PSO dürfte sich hingegen durchaus ein indirekter sicherheitspolitischer Nutzen in den Bereichen "Nuklearschirm'' und "Raketenabwehr" (Theater Missile Defense, TMD) ergeben.16

5.1 Sicherstellen der strategischen Handlungsfreiheit

  • Permanente Lagebeurteilung zuhanden der strategischen Führung der Schweiz in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern Spezialisierte Teile der Verwaltung und der Armee (zB Lenkungsgruppe Sicherheit, SND, Nationale Alarmzentrale, Joint Staff) sind dazu permanent in der Lage.
  • Sicherstellen der strategischen Führungsfähigkeit der Schweiz in Kooperation vornehmlich mit inländischen, wo nötig auch mit ausländischen Partnern. Spezialisierte Teile der Armee und der Verwaltung (Joint staff, weitere Stäbe ua der LW, Teile Uem und Spez Fo Ik) sind jederzeit in der Lage, die Führungsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen. Dieser Leistungsbeitrag ist aus dem Stand dauerhaft zu erbringen.
  • Sicherstellen der Information auf operativ-strategischer Stufe in Kooperation mit inländischen Partnern. Spezialisierte Teile der Armee und der Verwaltung sind jederzeit in der Lage, die Handlungsfreiheit bezüglich Information zu erhalten oder wieder herzustellen (Information Assurance). Dieser Leistungsbeitrag ist aus dem Stand über eine längere Zeit zu erbringen.
  • Sicherstellen der Aufwuchsfähigkeit in Kooperation mit inländischen, bezüglich Rüstungsmaterial und Ausbildung auch mit ausländischen Partnern. Diese Aufgabe fällt primär der (Militär-)Verwaltung zu und ist permanent wahrzunehmen. Darunter fallen: die kontinuierliche strategische Lagebeurteilung; die dynamische Fortschreibung der doktrinellen Grundlagen (der aktuellen, nächsten und übernächsten Armee); der prospektive Know-how-Erhalt bezüglich Human Resources, Technologie (Technology Monitoring), Ausbildung auf allen Stufen und Logistik; die laufende konzeptionelle Optimierung des Rüstungsablaufs; sowie der Aufhau, die Festigung und anschliessend Optimierung der Fähigkeit zur Kooperation im Inland und insbesondere zur Interoperabilität. Die genannten Aufgaben dürfen weder einen allfälligen Aufwuchs präjudizieren noch zur personellen oder materiellen Bevorratung über das System Armee XXI hinaus führen.

5.2 Friedensunterstützung und Krisenbewältigung

  • Beiträge zu Peace Support Operations (PSO) und zur Friedensförderung in Kooperation mit und unter Führung von ausländischen Partnern. Nach den effektiven Bedürfnissen modular zusammengesetzte Formationen erfüllen in der Regel über längere Zeit Teilaufgaben im gesamten PSO-Spektrum mit Ausnahme von Einsätzen im Bereich Peace Enforcement. [)as Schwergewicht der Operationen dürfte dabei in den Bereichen Peacekeeping und Humanitarian Assistance liegen. Grundvoraussetzung ist die Bewaffnung. Dabei geht es nicht allein um Selbstschutz und Schutz17 von Ausrüstung und Infrastruktur des eingesetzten Verbandes. Kriterium ist: Bewaffnung dergestalt, dass der Auftrag erfüllt werden kann. Der Leistungsbeitrag ist für Teilaufgaben (zB Emergency Demining) nach kurzer Vorbereitung, für das Gros der Aufgaben nach mittlerer, allenfalls längerer Vorbereitung zu erbringen.

5.3 Verteidigung und Raumsicherung

  • Verteidigung der Schweiz in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern. Politische Willensbildung vorausgesetzt, hat sie folgendes zum Ziel: (1) Beiträge zur Stabilisierung des operativen Vorfeldes zu leisten, (2) in Kooperation mit einem oder mehreren Partnern den Gegner im operativen Vorfeld auszuschalten und (3) die Verteidigung des eigenen Territoriums weitgehend aus eigener Kraft sicherzustellen. Dieser Auftrag ist nach längerer Vorbereitung (Aufgebot der Reserven, ev. nach Aufwuchs) zu erbringen.
  • Sicherung grösserer Grenzabschnitte in Kooperation mit inländischen oder mit Ermächtigung der Landesregierung auch mit ausländischen Partnern. Hier geht es vornehmlich darum, ein Übergreifen von Gewaltanwendung auf schweizerisches Territorium militärisch und im Kooperationsfall grenzüberschreitend zu verhindern. Daneben sind auch Fälle denkbar, die eine Gegenkonzentration ausreichender eigener Kräfte erfordern, um glaubwürdig zu wirken. Diese Leistungsbeiträge sind nach längerer Vorbereitung zu erbringen.
  • Schutz von Schlüsselräumen und -infrastruktur, inkl. Transversalen in Kooperation vor allem mit inländischen, wo erforderlich nach Beschluss der Landesregierung auch mit ausländischen Partnern. Die Armee bzw Teile davon sind in der Lage, Räume und Transversalen operativ-strategischer Bedeutung dergestalt zu schützen, dass sie einem allfälligen gegnerischen Zugriff entzogen sind, bzw dass in diesen Räumen für Bevölkerung, wirtschaftliche Aktivität ~ und Mobilität (allenfalls eingeschränkt) ausreichende Sicherheit herrscht. Hierzu kommt der entsprechende (Nah-) Schutz für Schlüsselinfrastruktur ziviler, wirtschaftlicher und militärischer Provenienz. Einzelne Leistungsbeiträge sind aus dem Stand (zB Infrastruktur), weitere nach kurzer Vorbereitung (zB Transversalen), die verbleibenden nach längerer Vorbereitung zu erbringen.
  • Air Power in Kooperation mit in- und nach Ermächtigung der Landesregierung mit ausländischen Partnern. Hier geht es nicht nur darum, die Kontrolle und den Schutz des schweizerischen Luftraumes sicherzustellen, sondern umfassende und gesamtheitliche Leistungsbeiträge bezüglich der Nutzung sowie des Mitteleinsatzes in der dritten Dimension zu erbringen. Einzelne Leistungsbeiträge sind aus dem Stand, weitere nach kurzer Vorbereitung, die verbleibenden nach längerer Vorbereitung zu erbringen.

5.4 Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren

  • Abwehr gegen asymmetrische Kriegführung in Kooperation mit und unter Führung von zivilen inländischen Partnern (Bund, Kantone).18 Obwohl vom SIPOL B 2000 nicht explizit als Aufgabenbereich für die Armee definiert, dürfte der Bereich der asymmetrischen I<negführung an Bedeutung gewinnen und dessen Eintretenswahrscheinlichkeit wachsen. Hier geht es darum, mit spezialisierten Elementen die zivile Führung und die kritische nationale Infrastruktur im Bereich der Informationskriegführung (defensiv und offensiv) im Sinne der Sicherstellung der strategischen Führungsfähigkeit zu unterstützen. Dieser Aufgabenbereich ist angesichts des Umstandes, dass bezüglich Informationskriegführung die Vorwarnzeit gegen Null streben kann, ausserordentlich zeitkritisch, zumal Schutzmassnahmen für das Gesamtsystem Schweiz von entscheidender Bedeutung werden könnten. Einzelne Leistungsbeiträge sind aus dem Stand (zB Massnahmen im Bereich der Informationstechnologie), das Gros nach kurzer Vorbereitung (zB Schutzbeiträge), allenfalls auch über längere Zeit, zu erbringen.
  • Unterstützung der Organe der inneren Sicherheit in Kooperation mit und unter Führung ziviler inländischer Partner als Schwerpunkt im Bereich der Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren. Teile, im äussersten Fall auch das Gros der Armee, stellen nach dem Subsidiaritätsprinzip sicher, dass den Organen der inneren Sicherheit (zB BAP, kantonale Polizeikorps, GWK) zeit- und lagegerechte Leistungsbeiträge, allenfalls über eine längere Zeit, im Schutzbereich zur Verfügung gestellt werden können. Einzelne Leistungsbeiträge sind aus dem Stand (zB Bewachung, Überwachung, Kontrolle und Verkehrsleitung etc.), das Gros nach kurzer Vorbereitung zu erbringen.
  • Katastrophenhilfe im Inland zugunsten von und in Kooperation mit zivilen inländischen Partnern. In der Regel spezialisierte Formationen (Kata Hi, Rttg, G) sind in der Lage, zur Verdichtung, Verstärkung und allenfalls Verbesserung des zivilen Dispositivs rasch nachhaltige Leistungen zu erbringen. Einsätze sind in der Regel von kurzer Dauer (Belastungsspitze) und haben aus dem Stand zu erfolgen.

5.5 Unterstützungseinsätze Ausland

  • Beiträge zum Schutz schweizerischer Interessen im Ausland in Kooperation mit und unter Führung von in- oder ausländischen Partnern. Professionalisierte und ständig einsatzbereite Formationen (zB Special Operations Forces) stellen den (Nah-)Schutz von schweizerischen Vertretungen und Einrichtungen im Ausland, allenfalls über längere Zeit, sicher, sofern diese bedroht sind. Im Falle von Evakuationen sind diese in der Lage, im Bereich Personenschutz, Nahschutz und Lufttransport Teilaufträge unter Leitung eines Partners selbständig zu erfüllen. Das Gros der Leistungsbeiträge ist aus dem Stand, weitere sind nach kurzer Vorbereitung zu erbringen.
  • Beiträge zur Katastrophenhilfe im Ausland in der Regel in Kooperation mit und unter Führung der Rettungskette Schweiz, in Ausnahmef311en als spontane Eigenleistung im grenznahen Raum. Spezielles Personal (Kata Hi, Rttg) und Spezialmaterial verstärken und verdichten das Dispositiv des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps (SKH) im Einsatzraum. Derartige Kurzeiteinsätze erfolgen ausschliesslich aus dem Stand.

Insgesamt ist in Rechnung zu stellen, dass die Armee als Ganzes in der Lage sein muss, nach kurzer Vorbereitung mehr als eine Aufgabe gleichzeitig zu lösen.19

5.6 Unterstützungseinsätze Inland

  • Repräsentationen in eigener Sache (zB Vorführungen, Armeetage) oder zugunsten ziviler Partner (Ehrenformationen). Spezialisierte (Militärmusik) oder besonders bezeichnete Formationen (Demonstrationstruppe) stellen diese Repräsentationsaufgaben, in der Regel nach kurzer Vorbereitung sicher.

5.7 Special Operations

Sonderoperationen werden in der Regel zur Unterstützung anderer Operationen militärischer oder humanitärer Natur geführt, sowohl in einem nationalen wie in einem internationalen Rahmen. In besonderen Fällen können sie unabhängig erfolgen, wobei die vom internationalen Recht oder Kriegsvölkerrecht gesetzten Grenzen eingehalten werden müssen (zB Evakuation von Schweizer Bürgern aus dem Ausland). Sonderoperation sind folglich praktisch im ganzen Spektrum des Leistungsprofils AXXI denkbar.

Eine Kooperation setzt die Interoperabilität von Ausrüstung und operativen Verfahren voraus.

5.7.1 Definition

Special Operations (Sonderoperationen) sind militärische Aktionen kleineren Ausmasses, welche in allen Lagen geführt werden können, um strategische Ziele politischer oder militärischer Natur zu erreichen. Solche Aktionen müssen mit den allgemeinen sicherheitspolitischen Zielen vereinbar sein. Sie können unabhängig oder im Rahmen von grösseren militärischen Operationen in einem nationalen oder multinationalen Rahmen erfolgen. Sie werden durch militärische, eigens dafür eintrainierte Formationen (Sonderoperationskräfte, SOK) durchgeführt. Diese Formationen können aber auch mit Spezialisten ergänzt werden, deren spezifische Kenntnisse für die Auftragserfüllung notwendig sind.

5.7.2 Charakteristika von Sonderoperationen

  • kleinere Einsätze, welche durch einen taktischen Erfolg oft strategische oder operative Gewinne erbringen können;
  • oft unspektakuläre Einsätze, welche mehr Sachverstand als Feuerkraft erfordern;
  • ein hoher Vertraulichkeitsgrad bei der Ausbildung, Ausrüstung und Einsatzplanung.

5.7.3 Einsatzrahmen

Sonderoperationen können geführt werden:

  • Bei einer in der Schweiz oder im Ausland herrschenden Vorkonfliktsituation mit zunehmenden Spannungen und gewalttätiger Radikalisierung. Sonderoperationen umfassen Nachrichtenbeschaffung zugunsten der militärischen oder politischen Führung oder zugunsten einer internationalen Koalition, Situationsanalyse in einer besonderen Zone oder Evakuation von Schweizer Bürgern oder andern Personen aus gefährdeten Gebieten.
  • In einer Konfliktlage, wo Teile oder das Gros der Schweizer Armee autonom oder multinational, in der Schweiz oder im Ausland eingesetzt werden. In einer solcher Lage werden Sonderoperationskräfte prioritär zur Unterstützung von terrestrischen Operationen und von Einsätzen aus der Luft eingesetzt. Sie erlauben eine Optimierung der Operationsführung, indem die gezielte Gewaltanwendung verhältnismässig gehalten werden kann und damit Kollateralschäden vermieden werden.
  • Bei einer Nachkonfliktsituation in einem Gebiet, wo eine friedenserhaltende Operation durchgeführt wird, unterstützen die Sonderoperationskräfte die eingesetzten Verb3nde und tragen zur Wiederherstellung der zivilen Ordnung des Gastgeberlandes beispielsweise durch Aufklärung und Überwachung von Waffenstillstands- und Entwaffnungsabkommen bei.
  • In einer Stabilisierungsphase in Gebieten, deren soziales und demokratisches Gleichgewicht gefährdet ist und wo die Schweiz aus prioritären aussen- und sicherheitspolitischen Gründen optimale Voraussetzungen für eine soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen beabsichtigt. Im Bereich der demokratischen Kontrolle von Streitkräften können Sonderoperationskräfte zur Ausbildung von Streitkräften in Entwicklungsländern einen wichtigen Beitrag leisten (Kriegsvölkerrecht, internationale Abkommen etc). Sonderoperationen können aber auch die Hilfe zu Infrastrukturarbeiten oder die Erstellung von Übermittlungskapazitäten in unzugänglichen Gebieten abdecken.

In der normalen Lage erfolgt die operationelle Führung durch das Armeekommando, meistens in enger Zusammenarbeit mit den mitbetroffenen Instanzen von EJPD und EDA.

Die Ausführung von Sonderoperationen - insbesondere der Einsatz von Sonderkräften auf grosse Entfernung und in unfriedlichen Gebieten - setzt eine entsprechende Führungs- und logistische Kapazität voraus.

Ausrüstung, Ausbildung und Einsatz müssen durch ein "Kommando SOK" wahrgenommen werden, damit die strategischen Ziele und die eingesetzten Mittel in Einklang gebracht werden können.

Antrag 3:

Dem Leistungsprofil (militärisches Pflichtenheft Armee XXI) sei zuzustimmen

(Vgl insbesondere Kapitel 5)

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6 Umsetzung des Leistungsprofils in militärische Operationen

Im vorgängig dargelegten Leistungsprofil der Armee XXI werden die Aufgaben in einer allgemeinen sicherheitspolitischen Sprache umschrieben. Zur Weiterbearbeitung auf der militärischen Stufe muss dieses Leistungsprofil in militärisch definierte Operationsbegriffe umgesetzt werden. Ausgangspunkt bildet die Erkenntnis, dass jede militärische Aktivität in Form einer Operation präzis und nachvollziehbar definiert werden kann.20 Die Typologie der Operationen stellt eine Begriffshierarchie dar und schafft damit klare Vorgaben, indem sie die Aufgaben des Leistungsprofils mit den entsprechenden, militärisch definierten Operationen verknüpft.

6.1 Typologie der Operationen

Die für die Doktrin der Armee XXI gewählte Typologie der Operationen übernimmt die bereits bestehende und international gebräuchliche Operationsterminologie des euroatlantischen Sicherheitsraums - sprich der NATO. Die bewusste Anlehnung an die Begriffe der entsprechenden ausländischen Streitkräfte ist aus folgenden Gründen vorgenommen worden:

  • Eine zentrale Voraussetzung zum Erreichen der erforderlichen Kooperationsfähigkeit mit ausländischen Partnerstreitkräften ist die Schaffung mentaler Interoperabilität. Eine harmonisierte Terminologie für gemeinsame Ausbildung und multinationale Operationen ist deshalb unerlässlich.
  • Die Begriffslogik im Rahmen der NATO ist bereits auf kooperatives militärisches Handeln ausgerichtet. Zudem deckt sie die gesamte Palette der sicherheitspolitischen Aufgaben einer Armee, auch die im SIPOL B 2000 der Schweiz definierten, ab.
  • Die international gebräuchlichen und akzeptierten Definitionen sind bereits vorhanden und können mit minimalen Änderungen auf die Bedürfnisse der Armee XXI angewandt werden.

Aus diesen Gründen wird als Regel die NATO-Terminologie verwendet. ªHelvetische Begriffe kommen nur dort zur Anwendung, wo spezifisch schweizerische Verhältnisse eine Übertragung der NATO-Begriffe nicht erlauben.

Die Hierarchie der Typologie unterscheidet drei Ebenen: Operationstypen,Operationsformen

und Operationsarten.21

Darstellung: Typologie der Operationen: Auf dieser Übersicht sind nur die ersten zwei Ebenen (Operationstyp und -forrn) ersichtlich; die gesamte Typologisierung inkl Operationsarten befindet sich in der Beilage C.

6.2 Militärische Antworten auf die Risiken

Bei einer Gegenüberstellung der eingangs dargelegten Risikoanalyse mit der Typologie der Operationen wird ersichtlich, welche Operation als "militärische Antwort" welcher Risikokategorie entspricht. Dieser Vergleich legt dar, auf welche Weise die Armee XXI zur Bewältigung der bestehenden Risiken i beiträgt

Darstellung: Militärische Antworten.

Antrag 4:

Die Typologie der Operationen sei als Ordnungsprinzip für die weiteren Arbeiten gutzuheissen.

(Vgl insbesondere Kapitel 6 sowie Anhang C)

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7 Abgestufte Bereitschaft

7.1 Mechanik und Mittelansatz

Im Rahmen der ersten Bearbeitungsphase der Konzeptionsstudie 1 ist das in den Vorbemerkungen präsentierte System der abgestuften Bereitschaft überprüft und weiter verfeinert worden. Im Vergleich zum System der herkömmlichen Mobilmachung geht es neu darum, entlang der Zeitachse auf eine bestimmte Risikokategorie oder eine sich daraus konkretisierende Bedrohung mit einem ausreichenden Kräfteansatz zu antworten. Die Zeitkomponenten "kurz-", "mittel-" und "langfristig" wurden verfeinert und in ''Stunden", ''Wochen", "Monate" und "Jahre" unterteilt. Daraus ergeben sich folgende zeitliche Segmente: