Gegen Blankochecks für bewaffnete Auslandeinsätze
Für eine solidarische Friedenspolitik
Ende Januar hat des Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport (VBS) die Teilrevision des Militärgesetzes in die Vernehmlassung
geschickt. Die unterzeichnenden Organisationen weisen diese Gesetzesrevision
zurück und fordern eine stärkere Beteiligung der Schweiz an
zivilen internationalen Aktivitäten zur Friedensförderung.
Wir weisen die vorliegende Teilrevision des Militärgesetzes aus
folgenden Gründen zurück:
- Die Vorlage, mit der das VBS Schweizer Truppen im Ausland bewaffnen
will, mag zwar den Legitimationsbedürfnissen der Armee Rechnung
tragen, ist aber in kein friedens- und sicherheitspolitisches Gesamtbild
eingebettet. Bevor eine breite Diskussion über den angekündigten
Sicherheitsbericht erfolgt ist, sollen schon vorgängig – isoliert
und konzeptlos – im militärischen Bereich konkrete Massnahmen beschlossen
werden.
- Die Vorlage ist ein Blankocheck für militärische Konfliktbeteiligung:
Im Gegensatz zur Blauhelmvorlage von 1994 wird auf die Anbindung an
ein Mandat der UNO oder OSZE verzichtet; für die Art der Bewaffnung
sind keine Schranken aufgeführt – sie kann weit über den Selbstschutz
hinausgehen; die Zustimmung der Konfliktparteien als Voraussetzung für
friedenserhaltende Einsätze wird fallengelassen.
- Die Vorlage bewegt sich weg von den völkerrechtlichen Grundsätzen
und dem Prinzip der kollektiven Sicherheit im Rahmen der UNO oder der
OSZE; sie schwimmt im Kielwasser einer Nato-Politik, die unter dem Stichwort
«Krisenintervention» vermehrt auf Militäreinsätze ausserhalb
ihres Vertragsgebiets abzielt.
Wir setzen uns ein für eine stärkere Beteiligung der Schweiz
an internationalen Aktivitäten zur Friedensförderung:
- Die prima ratio, die zivile und politische Konfliktbearbeitung, muss
in den Vordergrund gestellt werden: Ursachenbekämpfung, Früherkennung,
Prävention, Vermittlung und Konfliktbearbeitung müssen gestärkt
und mit genügend finanziellen Mitteln ausgestattet werden.
- Wir schlagen die Ausarbeitung eines eigenständigen Gesetzes vor,
das den zivilen Aktivitäten in der Konfliktbearbeitung einen zentralen
Stellenwert gibt. Die grossen Spielräume für zivile und politische
Mittel zur Konfliktbearbeitung müssen ausgenützt werden, bevor
bewaffnete friedenserhaltende Massnahmen ergriffen werden.
- Ein bewaffneter Beitrag der Schweiz ist nur unter klaren rechtlichen
und politischen Bedingungen denkbar: Anbindung an ein Mandat der UNO
oder der OSZE sowie Einbettung in einen langfristigen politischen Friedensplan.
Diese Bedingungen werden mit dem vorliegenden Entwurf zu einer Teilrevision
des Militärgesetzes bei weitem nicht erfüllt.
- Zivile Organisationen in der Schweiz und in Einsatzländern müssen
eine Mitsprache- und Kontrollmöglichkeit über die Ausbildung
und Ausgestaltung der Einsätze erhalten.
Diese Plattform wird unterstützt von (Stand 22.
März 1999):
Grüne Fraktion des Nationalrates, Friedenspolitische Initiativen,
Arbeitsgemeinschaft für Rüstungskontrolle und ein Waffenausfuhrverbot
ARW, Schweizerischer Friedensrat, Gruppe für eine Schweiz ohne Armee
GSoA, Frauen für den Frieden, GBI-Jugend Schweiz, Grünes Bündnis
Bern, Beratungsstelle für Militärverweigerung und Zivildienst
Zürich, Friedensforum Zürich, Gesellschaft für bedrohte
Völker GfbV, Religiös-Sozialistische Vereinigung der Deutschschweiz,
Junge Alternative JA!, JungsozialistInnen Schweiz, cfd (Christlicher Friedensdienst),
SGA Zug, Partei der Arbeit Schweiz,
(Mitglieder der nachstehenden Organisationen haben sich an der Erarbeitung
der Plattform beteiligt; ihre Entscheidgremien befinden demnächst
über die Unterstützung): Grüne Schweiz, Sozialdemokratische
Partei der Schweiz SPS, FreundInnen der Neuen Wege Asylkoordination Schweiz,
Bewegung für eine offene, demokratische und solidarische Schweiz
(BODS), service civile international sci.
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