GSoA-Treffen zum Projekt Ziviler Friedensdienst

Fleisch am …

Kann und soll der Zivile Friedensdienst (ZFD) ein Projekt der GSoA sein? Diese Frage diskutierten GSoAtInnen am 15. Februar in Fribourg. Friedensbrigadist Jürgen Störk stellte seine Arbeit als mögliche Ausprägung des ZFD vor. Ziel des Treffens war es, die Idee des Zivilen Friedensdienstes nochmals von Grund auf zu überdenken und im Hinblick auf die Vollversammlung vom 23. März einen Konsens zu finden.

Weshalb schlägt die GSoA den ZFD als Initiativ-Projekt vor? Gäbe es nicht noch andere friedensrelevante Themen? Seit 1989 hätten sich für uns politische Spielräume eröffnet, meinte Roland Brunner. Krieg bedeute heute nicht mehr den atomaren Holocaust. In Konflikten wie im ehemaligen Jugoslawien sei wenigstens ziviles Handeln möglich. Gleichzeitig würden aber internationale politische Instanzen gegenüber militärischen entwertet. Der ZFD sei ein politisches, nicht ein utopisches Projekt.

Positionen …

Die Regionalgruppe Basel zweifelt den Sinn des ZFD als GSoA-Projekt an. Der ZFD trage nur wenig zum Abbau struktureller Gewaltverhältnisse bei, kritisierte Lukas Romer. Ein Projekt wie beispielsweise Schuldenerlass für Länder der Dritten Welt könne hier mehr leisten. Ausserdem würde ein von der Armeeabschaffung völlig unabhängiges Projekt eine breitere Diskussion in der Öffentlichkeit zulassen. Der ZFD stehe zu stark im Dienst der Abschaffungsinitiative. Jürgen Störk hielt ihm entgegen, dass, wenn viele Menschen in einer Gesellschaft ein anderes Konfliktverständnis erhielten, sich die Strukturen allmählich veränderten. Ein ZFD könne Räume für politisches Handeln öffnen, womit Gewaltstrukturen abgebaut werden könnten.
Im Tessin, berichtete Tobia Schnebli, seien die Meinungen zum ZFD vorwiegend positiv. Grösstes Bedenken betreffe die Gefahr, dass die Einführung eines ZFD Friedensarbeit bürokratisiere. Das Anliegen unbürokratischer Unterstützung von bestehenden und entstehenden Friedensprojekten wurde von allen geteilt. Keinesfalls dürfe Friedensarbeit an den Staat delegiert werden. Unser Slogan müsse nicht nur das Zivile dem Militärischen gegenüberstellen, sondern auch dem Staatlichen. Auch der Zugang zum ZFD müsse möglichst offen für alle sein, forderte Sébastien L'Haire. Für Reto Gasser ist die Klärung dessen, was ein Grundkurs in Konfliktbearbeitung anbieten muss, sehr wichtig. Der Stellenwert dieses Grundkurses war bisher zu wenig klar formuliert und bildete verschiedentlich Anlass zu Missverständnissen.

… und Inputs

Im zweiten Teil des Treffens berichtete Jürgen Störk von Peace Brigades International (PBI), die mit ihren Friedenseinsätzen Vorbild für unsere Vorstellungen für den ZFD sind. Jürgen Störk arbeitete zwei Jahre für PBI in Guatemala und in Haiti (siehe S.12). PBI arbeitet nur mit Organisationen, die auf Gewalt verzichtet. PBI ergreift nicht Partei für eine Organisation oder für eine Person, sondern für ein Prinzip: für Menschenrechte.
Die Arbeit von PBI umfasst vier Bereiche: Begleiten, Besuchen, Bilden und Berichten. Begleiten heisst, dass BrigadistInnen politisch gefährdete Leute, beispielweise GewerkschafterInnen oder MenschenrechtsaktivistInnen, bei Missionen oder Aktivitäten eskortieren. Durch diesen internationalen Schutz kann erschwert werden, dass die Regierung (oder Mordkommandos) die führenden Köpfe einer Organisation
‹abschlägt›. Besuchen heisst vernetzen: PBI besucht nicht nur Organisationen, sondern auch Regierungsstellen und Botschaften. Bilden heisst: sowohl Freiwillige wie auch Leute vor Ort ausbilden. Berichten heisst, die Idee und Arbeitsweise von PBI propagieren, Projektbeschreibungen für Finanzierungskampagnen verfassen, etc.
Leitplanken setzen
In der anschliessenden Diskussion stand die Frage im Zentrum, welches ZFD-Modell die GSoA für ihre Initiative verwenden soll. In einigen Ländern Europas existieren Organisationen, die einen ähnlichen Friedensdienst wie PBI anbieten. Roland Brunner plädierte jedoch dafür, dass die GSoA in einem Initiativ-Text kein ausgefeiltes Modell präsentieren soll. Erstens sei dies Sache des Gesetzes und nicht der Verfassung, zweitens wollten wir möglichst viele bereits bestehende Aktivitäten integrieren und drittens gäbe es dafür qualifiziertere Organisationen als die GSoA.
Ein ZFD-Verfassungstext solle vor allem garantieren, dass gute Projekte nicht am Geldmangel scheiterten. Dazu brauche es eine Leitplanke, entlang der viele Friedensorganisationen ihre Arbeit situieren könnten. Renate Schoch warnte vor der Ausbildung einer FriedensbeamtInnenmentalität durch allzu freien Geldzufluss. Projekte müssten auch vor einer breiten Öffentlichkeit legitimiert werden.
Fazit dieser Tagung: Für viele hatte die bisher abstrakte Idee des ZFD durch das Referat von Jürgen Störk an Leben gewonnen. Friedensarbeit an der Basis, wirksam und unbürokratisch, wurde greifbar.

 

Ziviler Friedensdienst als Element einer glaubwürdigen Sicherheitspolitik

… Knochen

An der letzten GSoA-Koordinationssitzung haben wir die überarbeitete Fassung der Initiative ‹Solidarität schafft Sicherheit› diskutiert. Die GSoA-Koordination beantragt der GSoA-Vollversammlung nebenstehenden Initiativentwurf zu unterstützen.

(nl.) Die Diskussionen haben sich gelohnt. Seit der Vollversammlung im März 1996 haben wir an zahlreichen Veranstaltungen über die Zielsetzungen und den Inhalt der Initiative für einen zivilen Friedensdienst gemeinsam nachgedacht. Bereits die GSoA-VV im November 1996 hat den Initiativvorschlag grundsätzlich unterstützt, aber auch weitere Diskussionen gefordert. Mehrere haben seither stattgefunden. Eine neue Fassung des Initiativtextes liegt nun vor.
Unverändert geblieben ist die grundlegende Zielsetzung, die wir mit der Forderung nach einem zivilen Friedensdienst (ZFD) aufstellen: Erstens soll die Schweiz einen solidarischen Beitrag zu einer internationalen Sicherheitspolitik leisten, jedoch keinen militärischen, sondern einen zivilen. Zweitens ist der Abbau von Gewaltverhältnissen eine gesellschaftliche Aufgabe und nicht ein Auftrag, der an ‹Friedensexperten› delegiert werden kann. Wir sind uns durchaus bewusst, dass die Schaffung eines ZFDs nicht die Lösung für alle Unfriedensverhältnisse bedeutet. Dem Anspruch, eine umfassende Friedenspolitik in einer einzigen Initiative gerecht zu werden, ist unmöglich. Darum: Der zivile Friedensdienst ist ein sinnvolles Element der Friedenspolitik und nicht die Friedenspolitik.

Was steht im Initiativtext?

Gegenüber dem Vorschlag vom November 1996 wurden die Zielsetzungen und die Ausgestaltung des Friedensdienstes präzisiert und im Initiativtext klarer gegliedert:

Friede ist eine gesellschaftliche Herausforderung

Die Erhöhung der Fähigkeit, Konflikte gewaltfrei anzugehen, ist ein sinnvoller Beitrag zu einer friedlicheren Schweiz. Aber auch hier wieder: Ein sinnvoller Beitrag und kein Patentrezept zum Abbau aller Gewaltverhältnisse.
Als Orte, wo diese Grundausbildung stattfände, können wir uns Schulen, Weiterbildungskurse, Erwachsenenbildung etc. vorstellen. Die Grundausbildung des ZFD soll in Zusammenarbeit mit Friedensorganisationen, Frauenorganisationen, Hilfswerke etc. angeboten werden.
In Absatz 5 wird die weitere Ausbildung und Vorbereitung auf konkrete Einsätze des ZFD umschrieben.
Kein Friedensinterventionismus
In den Absätzen 6 und 7 werden die Einsätze, die Organisation und die Arbeitsweise des ZFD ausgeführt. Der ZFD kommt nur auf Anfrage zum Einsatz und arbeitet eng mit lokalen Organisationen zusammen. Es soll und kann nicht darum gehen, die Welt aus eigenem Antrieb und mit unseren spezifischen Wertvorstellungen ‹befrieden› zu wollen. Ebenso wird festgehalten, dass sich der Bund für ZFD-Einsätze auf bestehende Organisationen abstützen und mit ihnen zusammenarbeiten soll.
In Absatz 8 fordern wir den Einbezug von friedens, frauen-, entwicklungspolitischen und weiteren Organsationen. Eine Volksinitiative fordert staatliches Handeln ein. In den Absätzen 4, 6 und 8 halten wir jedoch explizit fest, dass bei der Grundausbildung, bei der Aus- und Weiterbildung und bei den Einsätzen mit nichtstaatlichen Stellen zusammengearbeitet wird und deren spezifische Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt werden.
Die GSoA-VV vom 23. März in Bern soll entscheiden, ob sie den erarbeiteten Text für einen sinnvollen Inhalt einer GSoA-Initiative hält. Die GSoA-Koordination beantragt der VV, obigen Text zu unterstützen.

 

Für einen zivilen Friedensdienst

Solidarität schafft Sicherheit

1. Die Schweiz entwickelt einen zivilen Friedensdienst (ZFD) als Instrument einer glaubwürdigen Sicherheitspolitik.
2. Der ZFD leistet im In- und Ausland vorbeugend, begleitend und nachsorgend einen Beitrag für den Abbau von Gewaltverhältnissen innerhalb und zwischen Gesellschaften. Er wirkt insbesondere für die Verbreitung von Wissen und Praktiken gewaltfreier Konfliktbearbeitung, für die Früherkennung und Prävention von Gewaltpotentialen, für die friedliche Beilegung gewalttätiger Auseinandersetzungen sowie für Massnahmen des sozialen Wiederaufbaus.
3. Der ZFD arbeitet gewaltfrei. Einsätze im ZFD erfolgen auf freiwilliger Basis. Sie werden angemessen entschädigt. Bei den Friedensdienstleistenden wird eine gleichmässige Vertretung beider Geschlechter angestrebt.
4. Der ZFD bietet in Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und Privaten eine Grundausbildung an. Diese dient zur Verbreitung von Wissen und Praktiken gewaltfreier Konfliktbearbeitung und als Vorbereitung auf die Beteiligung an ZFD-Einsätzen. Sie steht allen in der Schweiz wohnberechtigten Personen kostenfrei offen.
5. Der ZFD unterhält einen Pool einsatzbereiter Freiwilliger, deren einsatzspezifische Aus- und Weiterbildung er ausgehend von persönlichen Qualifikationen und Bedarf gewährleistet.
6. Der ZFD organisiert auf Anfrage von Nichtregierungsorganisationen, von staatlichen Institutionen und internationalen Körperschaften unbewaffnete Friedenseinsätze. Dabei arbeitet er eng mit lokalen Organisationen zusammen.
7. Der ZFD wird mit öffentlichen Mitteln finanziert. In der Regel überantwortet der ZFD die Durchführung von Einsätzen geeigneten nichtstaatlichen Institutionen.
8. Der Bund schafft eine unabhängige Kommission, welche planend und kontrollierend die Grundausbildung, die einsatzspezifische Aus- und Weiterbildung sowie die Einsätze des ZFD begleitet. Darin sind insbesondere friedens-, frauen- umwelt-, migrations- und entwicklungspolitische sowie kirchliche Organisationen vertreten.
Übergangsbestimmungen:
1. Einsätze sowie einsatzspezifische Aus- und Weiterbildung im Rahmen des ZFD gelten als unverschuldete Arbeitsabwesenheit.
2. Der ZFD darf keine bestehenden Arbeitsplätze gefährden oder geltende Arbeitsbedingungen verschlechtern.
3. Solange in der Schweiz ein Zivildienst besteht, werden die im Rahmen der Grundausbildung, der einsatzspezifischen Aus- und Weiterbildung und der Einsätze des ZFD geleisteten Tage als Zivildiensttage angerechnet.
4. Die Einführung des ZFD wird binnen fünf Jahren umgesetzt.