Die Schweiz fördert und unterstützt internationale Bestrebungen zur Eindämmung des Kriegsmaterialhandels und zur Rüstungsbeschränkung. Die Ausfuhr, Durchfuhr und Vermittlung von Material und Dienstleistungen, die ausschliesslich kriegstechnischen Zwecken dienen sowie dazu nötige Finanzierungsgeschäfte sind untersagt. Dies gilt auch für Materialien, die sowohl für militärische wie zivile Zwecke verwendet werden können, falls der Erwerber diese für kriegstechnische Zwecke einsetzen will. Dem Verbot unterliegen auch Umgehungsgeschäfte, beispielsweise wenn der Waffenhandel über Niederlassungen im Ausland abgewickelt wird.
Die Abstimmung findet am 8. Juni, also in gut einem Monat statt. Bis dahin gibt es noch viel zu tun! Wer hilft in einer Regionalgruppe bei der Abstimmungskampagne mit? Wer hilft Veranstaltungen organisieren, Infomaterial verteilen oder Inserate finanzieren? Die Koordinationsstelle der Kampagne Für ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr Tel. 031 312 95 60 oder die GSoA Tel. 01 273 01 00 freuen sich über alle Ideen, Anregungen und Angebote zur Mitarbeit.
Im März 1997 wurden die Armeehalbierungsinitiative und die Initiative für ein konstrukives Referendum eingereicht. Gestartet wurden beide Initiativen von der weitgehend gleichen Trägerschaft wie die Initiative für ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr.
Nachdem die Unterschriftensammlung lange zögerlich verlief, ist in den letzten Monaten ein fulminanter Schlussspurt gelungen. Dazu herzlichen Glückwunsch!