Für eine glaubwürdige Sicherheitspolitik und eine Schweiz ohne Armee
Die Volksinitiative lautet:
I
Die Bundesverfassung wird wie folgt
geändert:
Art. 17
1 Die Schweiz hat keine
Armee.
2 Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten ist
untersagt, militärische Streitkräfte zu halten. Regelungen,
welche die bewaffnete Beteiligung an internationalen
Friedensbemühungen ausserhalb der Schweiz betreffen, sind
vorbehalten. Diese Regelungen sind obligatorisch dem Volk zur
Abstimmung zu unterbreiten. Die Beteiligung der Schweiz mit
unbewaffneten Verbänden bleibt davon unberührt.
3 Bisher
von der Armee wahrgenommene zivile Aufgaben wie Hilfeleistungen für
Katastrophenschutz oder Rettungsdienste werden von den zivilen
Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden
übernommen.
Art. 18
Die Sicherheitspolitik des
Bundes ist darauf ausgerichtet, konfliktträchtige
Ungerechtigkeiten im In- und Ausland abzubauen. Er handelt dabei nach
den Grundsätzen der Demokratie, der Menschenrechte und der
gewaltfreien Konfliktbearbeitung. Insbesondere fördert er
Chancengleichheit und gerechte Beziehungen zwischen den
Geschlechtern, zwischen den sozialen Gruppen und zwischen den Völkern
sowie eine umweltverträgliche und gerechte Verteilung der
natürlichen Ressourcen.
II
Die Artikel 13, 15 zweiter Satz, 19-22, 34ter Absatz 1 Buchstabe d, 42 Buchstabe c, 85
Ziffer 9 und 102 Ziffer 11 der Bundesverfassung werden aufgehoben.
III
Die Uebergangsbestimmungen der
Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:
Art. 24
(neu)
1 Nach der Annahme der Verfassungsbestimmungen
von Artikel 17 und 18 durch Volk und Stände werden keine
Rekrutenschulen, Wiederholungskurse und militärischen
Ausbildungskurse mehr durchgeführt.
2 Innerhalb
von zehn Jahren sind die Bestände der Armee aufzulösen,
ihre Geräte und Einrichtungen einer zivilen Nutzung zuzuführen
oder zu vernichten.
3 Der Bund fördert die
Umstrukturierung der von der Abrüstung betroffenen Betriebe und
Verwaltungen auf zivile Güter und Dienstleistungen. Er
unterstützt betroffene Beschäftigte und Regionen.
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