Keine NATO-Einsätze für Schweizer Soldaten
Barbara Haering, Nationalrätin SPS, Präsidentin der
Friedenspolitischen Initiativen, Zürich 23. März 1999
Mit grossem Engagement setzten sich die SP und breite Teile der Friedensbewegung
1994 für die Annahme der Blauhelm-Vorlage ein. Dieses Engagement
war alles andere als selbstverständlich, denn es ist für die
Linke und für die Friedensbewegung immer wieder eine grosse Herausforderung,
sich im Spannungsfeld zwischen den beiden Forderungen "Nie wieder Krieg"
einerseits und "Nie wieder Auschwitz" andererseits zu positionieren.
Die Erfahrungen des Kriegs im ehemaligen Jugoslawien und die Hilflosigkeit
der Staatengemeinschaft angesichts von Bürgerkrieg und Konzentrations-
und Vergewaltigungslagem führte jedoch zum Bewusstsein, dass wir
uns für den Frieden über unsere Landesgrenzen hinaus verantwortlich
fühlen und einen Beitrag zu friedensfördernden Massnahmen der
Staatengemeinschaft leisten wollen.
Mit grosser Konsequenz prägte diese Grundhaltung die friedens und
sicherheitspolitischen Stellungnahmen der SP und der Friedensbewegung
in den letzten Jahren: Eine solidarische Aussen- und Friedenspolitik soll
die Grundlage auch unserer Sicherheitspolitik sein. Die Ankündigung
des VBS, mit einer vorgezogenen Teilrevision des Militärgesetzes
die Bewaffnung der Schweizer Truppen in friedenserhaltenden und friedensfördernden
Missionen im Ausland zu ermöglichen wurde somit grundsätzlich
positiv entgegengenommen
Doch nun liegt die Gesetzesrevision samt Botschaft zur Vernehmlassung
vor - und löst Konsternation aus. Was hier vorgeschlagen wird, entspringt
sehr viel weniger dem Geist und den Zielen einer Konfliktbearbeitung im
Rahmen der Staatengemeinschaft, als vielmehr dem reinen Interesse der
militärischen Kooperation in internationalen Zusammenhängen;
Wir sind versucht zu sagen: Dies ist ein Blankocheck für eine
internationale Konfliktbeteiligung.
So wie die Vorlage heute präsentiert wird, kann
sie weder von der SP noch von der Friedensbewegung akzeptiert werden.
Das absolute "no go" liegt in der Tatsache, dass der geplante
Friedensförderungsdienst nicht mehr von Gesetzes wegen unter der
Schirmherrschaft der Staatengemeinschaft, das heisst der UNO oder
der OSZE stattfinden muss. Das völkerrechtliche Mandat der UNO oder
der OSZE wird nicht mehr als Bedingung vorausgesetzt. Bei der Blauheim-Vorlage
war dies noch eine Selbstverständlichkeit.
Mit anderen Worten: Auch eine militärische Kooperation nur mit einem
einzigen anderen Land - oder aber mit der NATO - soll mit diesem Gesetz
möglich gemacht werden. Und dahin soll die Reise wohl auch gehen.
Nur: An dieser Reise nehmen wir nicht teil.
Wir setzen uns ein für den Ausbau eines Systems kollektiver Sicherheit
im Rahmen einer Staatengemeinschaft, die sich der Rechtsidee der "Inklusivität"
und nicht jener der "Exklusivität" verpflichtet weiss.
Alles andere würde die Zusammenarbeit der Schweiz mit oder im Rahmen
eines Militärbündnisses darstellen - und dies wäre eine
friedenspolitische Unmöglichkeit.
Die SP und die Friedensbewegung werden mit ihren Vernehmlassungsantworten
entsprechend Klartext reden. Und das VBS wird lernen müssen, dass
die Öffnung der Schweiz - auch im sicherheitspolitischen Bereich
- nur in Zusammenarbeit mit der Linken und unter Berücksichtigung
unserer friedenspolitischen Perspektiven erreicht werden kann. Alles andere
ist ebenfalls ein "no go".