Militärdienstverweigerer

«Der Parasit will einfach nicht» Militärdienstverweigerer machten vor den Divisionsgerichten die unterschiedlichsten Motive geltend.

Die Lizentiatsarbeit von Samuel Burri* untersuchte die Gerichtsprozesse gegen Militärdienstverweigerer zu Beginn der 1970er Jahre.

Samuel Burri untersuchte in seiner Lizentiatsarbeit 75 Militärstrafprozesse gegen Dienstverweigerer im Zeitraum zwischen 1969 und 1973 (bei total 1’339 Verweigerungen in diesen vier Jahren). Durch die quellennahe Arbeitsweise gibt Burri den Verweigerern ein Gesicht und betont die soziokulturellen Unterschiede der Verweigerer: «Einzige wirkliche Gemeinsamkeit aller Militärdienstverweigerer war ihr Denken und Handeln nach zivilen Normen und Werten.» Diese wurden aber höchst unterschiedlich begründet.

Motivationen der Militärdienstverweigerer

Die Militärjustiz versuchte, die Motivation der Verweigerer und damit die Verweigerer selbst zu kategorisieren. Sie kannte Verweigerer aus «religiösen», «ethischen», «politisch-weltanschaulichen» oder aus «anderen» Gründen. Allerdings war die Abgrenzung – und das arbeitet Burri gut heraus – im Einzelfall nicht immer eindeutig. So führten beispielsweise auch «ethische Verweigerer» teilweise politische Gründe an – oder umgekehrt. Ein gewisser B.K. schrieb in einem Brief an die Militärdirektion: «Es genügt nicht, im täglichen Leben tolerant und mit allen in gutem Einvernehmen zu sein, man muss die Fundamente des Friedens aufbauen helfen.» Da er sich aber «eine Schweiz nach sozialistischem Muster» wünschte, wurde er als politisch-weltanschaulicher Verweigerer klassiert.

Unterschiedliche Strafmasse

Diese Einteilung aller Verweigerer in verschiedene Kategorien hatte handfeste Konsequenzen. Seit 1950 wurden religiöse und ab 1967 auch ethische Verweigerer milder beurteilt als die politisch-weltanschaulichen Verweigerer, die mit Gefängnisstrafen zwischen 5 und 8 Monaten rechnen mussten. Ein Schweizer Waffenplatzpsychiater teilte die Verweigerer auf Grund seiner Erfahrungen denn auch wie folgt ein: «Der Prophet hat Gewissensprobleme, der Patient ist krank oder psychisch abnorm und der Parasit will einfach nicht.» Die Abstufung des Strafmasses nach der Motivation, mit welcher die Verweigerung begründet wurde, war natürlich Teil des in jener Zeit äusserst virulenten, bis weit in die Linke hinein getragenen Anitkommunismus. So verurteilte ein Militärgericht den bekennenden Marxisten (der im übrigen auch dem Staatsschutz bekannt war und von diesem überwacht wurde) zu sieben Monaten Gefängnis, weil seine «Tat» (die Verweigerung) als «Ausfluss seiner marxistisch-leninistischen Staatsauffassung und Ideologie zu werten» sei und er trotz gutem Leumund wegen seines angeblich «besonders intensiven deliktischen Willens» auffiel.

Militärischer Konservatismus

In der härteren Beurteilung von politisch motivierten Verweigerern zeigt sich aber auch der konservative, den gesellschaftlichen Wandel nicht mitvollziehende, Charakter der militärischen Kaste. Die Militärverweigerung «unterhöhle die Wehrkraft unseres Staates und gefährde somit die Existenz unseres Landes». Wenn der «Parasit, der nicht will» – um es in den Worten des oben zitierten Waffenplatzpsychiaters auszudrücken – ohne zwingenden Grund den Dienst verweigerte, dann galt dies als weit gefährlicher für die Wehrfähigkeit und den Staat als ganzen, als wenn die «Propheten» den Dienst nicht leisten konnten.


* Samuel Burri: “Im Willen zum Frieden sind wir uns einig – Eine Untersuchung der Prozesse gegen Militärdienstverweigerer in der Deutschschweiz zu Beginn der 1970er Jahre, Bern 2005 (unveröffentlichte Lizentiatsarbeit am Historischen Institut der Universität Bern). Die vollständige Lizentiatsarbeit ist auf der Website der GSoA greifbar: gsoa.ch/armee/lizarbeit_militaerdienstverweigerung.pdf.

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