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Panzerknacker
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Sturmgewehr zu Hause: unnötig und gefährlich!

Ausserdienstliche Zwischenfälle mit Armeewaffen sind keine Seltenheit. Obwohl heute sogar die verbissensten Militärköpfe nicht mehr glauben, die Russen würden morgen über die Schweiz herfallen, muss nach wie vor jeder Soldat sein Sturmgewehr samt passender Munition zu Hause aufbewahren.

Seit dem 1. Januar 2004 gibt es immerhin eine Ausnahmeregelung, die die Rückgabe der Armeewaffe ins Zeughaus erlaubt. Der entsprechende Artikel 7 der «Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen» (VPAA) lautet:
«Bestehen konkrete Anzeichen oder Hinweise, dass ein Angehöriger der Armee sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnte oder bestehen andere Anzeichen oder Hinweise eines drohenden Missbrauchs der persönlichen Waffe, so kann diese [...] beim nächstgelegenen Zeughaus hinterlegt werden.»

Missbrauch der Waffe

Wer nicht gerade in einem Schiessverein ist, wird seine Waffe ausserhalb des Militärdiensts nicht brauchen. Missbrauch droht nicht nur vom Soldat selber; es können sich auch spielende Kinder damit gefährden oder die Waffe könnte gestohlen werden. Die Waffe einzuschliessen sollte selbstverständlich sein, doch Kinder können clever und Einbrecher gründlich sein. Es gibt genügend Berichte über Verbrechen, die mit gestohlenen Armeewaffen begangen wurden.

Waffen zurückbringen

Konsequent wäre, endlich Schluss zu machen mit Sturmgewehren in den Schweizer Haushalten. In einem Zeughaus könnten die Waffen sicher aufbewahrt werden.

Wenn dir mit dem Gewehr zu Hause auch nicht wohl ist, so bringe deines bzw. das eines Freundes oder Lebenspartners ins nächste Zeughaus. Berufe dich auf Artikel 7 der VPAA und erkläre, dass die Waffe zu Hause ganz sicher nicht gebraucht sondern höchstens missbraucht werden kann. Natürlich interessiert es uns von der GSoA, was du dabei für Antworten bekommst.

 

 

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© GSoA, 26.6.2004/dbu