Die GSoA setzt sich ein für eine Verbesserung des Zivildiensts. Parallel zur Armeereform XXI wird auch das Zivildienstgesetz überarbeitet.
Einer Reduktion der Dauer von 1.5 mal Militärtage auf 1.3 mal (der Nationalrat will den Faktor sogar bei 1.5 lassen) stehen Verschärfungen in den Zulassungskriterien gegenüber.
Eine Abschaffung der Gewissensprüfung oder die gleiche Dauer wie der Militärdienst sind immer noch nicht vorgesehen.
Die GSoA hat sich in der Vernehmlassung zu dem Gesetz geäussert.
Beratung
Die GSoA interessiert sich für Kommentare und Fragen von Militärdienstleistenden.
Wer aber konkrete Beratung für Zivildienst, Waffenlosem Dienst oder Verweigern von Zwangsbeförderungen braucht, wendet sich am besten an die Beratungsstelle:
www.zivildienst.ch
Zivildienst Behörde
Weitere Reglemente und weitere Informationen werden auf der offiziellen Webseite der Zivildienst Behörde www.zivil-dienst.ch (man beachte den Bindestrich!) angeboten.
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