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Wenn Du aus der RS rauskommen willst |
Ich muss hier weg!Hältst Du es in der RS nicht mehr aus, stehen Dir grundsätzlich zwei Wege offen: Verweigerung (bzw. Zivildienst) oder ärztliche Dispensation. Entscheide Dich für einen Weg und folge ihm dann konsequent, denn die Argumente schliessen sich teilweise gegenseitig aus. Dazu einige Infos und Tipps: Verweigerung / ZivildienstDu hast die Möglichkeit, ein Zivildienstgesuch aus der RS heraus beim BWA (Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit) in Bern einzureichen (siehe "sinnvolles"). Es wird prioritär, d.h, innerhalb ungefähr zweier Wochen behandelt. Dann wirst Du vom BWA vorgeladen. Wichtig ist dabei, dass Du glaubhaft ethisch und gewissensbezogen argumentierst. Die Gründe dürfen nicht im Dienstbetrieb liegen. Wird das Gesuch akzeptiert, wirst Du aus der RS entlassen. Bist Du aber schon unerlaubt nach Hause gegangen, wird Dir vom Militärgericht auch dann eine Strafe wegen Ausreissens aufgebrummt, wenn Dich das BWA zum Zivildienst zulässt, allerdings in diesem Falle eine eher geringe (Busse, Gerichtskosten). Verweigerung aus andern Motiven (zum Beispiel politischen Gründen) bleibt in der Schweiz strafbar. Der Tarif beträgt ungefähr 5 bis 10 Monate Knast. Ärztliche Dispensation
Fehlt Dir körperlich nichts wesentliches, kannst Du versuchen, mit psychiatrischer Hilfe wegzukommen. militärärztliche Hilfe ist zuweilen, nicht immer, erfolgversprechend. Legalerweise wendest Du Dich an den Truppenarzt, den Waffenplatzpsychiater oder den psychologischen Dienst der Armee. Das ist Dein Recht. Militärspitäler wie Gösgen stehen hingegen nur «Sammeltransporten» auf Anordnung von oben offen. Beantworte den Militärärzten gegenüber keine Fragen über Politik oder Ähnlichem. Brich die Unterredung ab, wenn sie Dich als Simulanten hinstellen wollen. Beschränke Dich in Deinen Aussagen auf gesundheitliche Aspekte. Hole eventuell im Urlaub von Deinem Hausarzt ein Arztzeugnis ein. Es ist wichtig, dass Du nicht als «verkappter Verweigerer» erscheinst. Gehst Du ohne Dispens nach Hause oder rückst vom Urlaub nicht mehr ein, kommt ein Strafverfahren auf Dich zu. Lasse in der Zwischenzeit die Sache von einem privaten Psychiater begutachten und lege das Zeugnis dem Untersuchungsrichter vor. Kein Kommandant darf Dich wegen Dienstverweigerung in Beugehaft nehmen. Die Heerespolizei wird auch nicht ausrücken, wenn Dein Aufenthaltsort bekannt ist. Nimm früh genug mit einer Beratungsstelle für Militärverweigerung Kontakt auf, wenn Du es in der RS nicht mehr aushältst. Diese sind in der Regel Tag und Nacht irgendwie erreichbar bar. Wir lassen uns nicht unterkriegen!In der RS gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Zeit für Dich und Deine Kollegen erträglicher zu gestalten. Hier nur ein paar Tipps:
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