Argumente für die Armeeabschaffung

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Friedensmissionen

Soll sich die schweiz an «friedenserhaltende Einsätze» beteiligen?

Bewaffnete Interventionen lösen keinen Konflikt. Aber «friedenserhaltende Einsätze» (Peace-Keeping) multinationaler Einheiten können unter gewissen Bedingungen helfen, gewalttätigeAuseinandersetzungen zu stoppen: Erstens dürfen sie nicht Ausdruck nationalstaatlicher Interessenpolitik sein, sondern müssen auf der Basis internationalen Rechts erfolgen; zweitens müssen sie im Rahmen eines breit abgestützten, politischen Friedensplans stattfinden, mit anderen Worten: möglichst in Absprache mit den Konfliktparteien erfolgen.

In Einzelfällen erzielte die Uno mit diesem Konzept gewisse Erfolge. Zum Beispiel in El Salvador: Dort stabilisierte eine schwergewichtig zivile Uno-Mission seit Juli 1991 einen komplizierten Friedensprozess nach jahrzehntelangem Bürgerkrieg – mit nur 300 leichtbewaffneten Polizeikräften und bei bescheidenen jährlichen Kosten von 24 Millionen US-Dollars.

Solche Ansätze internationaler Krisenpolitik soll auch die Schweiz stärken. Dafür braucht es aber auf absehbare Zeit kein «Schweizer Solidaritätskorps», denn an solchen «Friedensbataillonen» besteht nach einhelliger Expertenmeinung ein Überangebot. Woran es hingegen fehlt, ist der politische Wille, an einer fairen internationalen Rechtsordnung zu arbeiten und dieser die nötigen Instrumente zur Verfügung zu stellen. Die Weigerung ehemaliger hoher französischer Unprofor-Offiziere vor dem Haager Kriegsverbrechertribunal nur schon als Zeugen auszusagen, ist der jüngste Schlag gegen solche Bemühungen.

Die GSoA fordert keine bewaffneten Interventionen. Gleichzeitig wollen wir auch nicht für alle Zeiten, dass eine demokratischere Uno Zwangsmittel für die Durchsetzung allgemein anerkannter Grundrechte erhält.

© 1998 by GSoA; Gruppe Schweiz ohne Armee
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