Einträge in Grundrechte

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EINSCHRÄNKUNG DER GRUNDRECHTE VERHINDERT
Verfassungswidriges Umzugsverbot in der Stadt Bern aufgehoben: GSoA erhält Recht
Krieg und Frieden | von GSoA | 18.02.2010

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA ist erfreut darüber, dass Umzüge in der Stadt Bern weiterhin möglich sind. Das kantonale Verwaltungsgericht bestätigt heute einstimmig den Entscheid des Regierungsstatthalteramtes, wonach die Einschränkung von Kundgebungen auf Platzkundgebungen sowohl gegen die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit der Bundesverfassung als auch gegen die Verfassung des Kantons Bern verstösst.
 
Gemäss Stadtratsentscheid vom 15. Mai 2008 wurde eine Änderung des Kundgebungsreglements beschlossen, so dass Kundgebungen in der Regel nur noch als Platzkundgebungen bewilligt werden sollen. Zusammen mit den Demokratischen JuristInnen und anderen Organisationen hat die Gruppe f ...

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MILITARISIERUNG IM ALLTAG
Parlamentsentscheid zu Militäreinsätzen im Innern
Armee und Zivildienst | von GSoA | 14.01.2010

Die Verlängerung der inneren Armeeeinsätze widerspricht der Verfassung

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) protestiert gegen den Beschluss des Nationalrates von heute Mittwoch, 22. September 2004, die Einsätze der Schweizer Armee im Innern bin ins Jahr 2007 trotz starker Kritik im Rat zu verl ...

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STADT ST.GALLEN BLITZT AB
Bundesgericht stützt GSoA-Rekurs gegen Sammelbeschränkungen
Armee und Zivildienst | von GSoA | 14.10.2009

Mit grosser Genugtuung nimmt die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) den Entscheid des Bundesgerichtes zur Kenntnis, welcher eine Bewilligungspflicht für Unterschriftensammlungen verneint. Damit gibt das Bundesgericht der GSoA im Rechtsstreit mit der Stadt St.Gallen auf ganzer Linie Recht.

Anlass für den Rechtsstreit war die gewerbepolizeiliche Praxis der Stadt St.Gallen. Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden waren nach Ansicht des St.Galler Stadtrates bewilligungspflichtig. Ausserdem sollte eine Gruppierung maximal sechsmal pro Monat Unterschriften sammeln dürfen. Eine klare Beschneidung des verfassungsrechtlich verankerten Initiativrechtes. Gegen diese Praxis hat die GSoA Rekurs eingereicht. Nach dem St ...

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BEWLLIGUNGSPFLICHT FÜR UNTERSCHRIFTENSAMMLUNGEN IN ST. GALLEN
GSoA gewinnt vor Bundesgericht
Kriegsmaterial-Exporte | von GSoA | 14.10.2009

Ein Sieg für die direkte Demokratie: Die Stadt St. Gallen darf für Unterschriftensammlungen in Kleingruppen in der Fussgängerzone keine Bewilligung mehr verlangen. Das kantonale Justiz- und Polizeidepartement hatte bereits festgehalten, dass die Bewilligungspflicht in der Stadt St. Gallen rechtlich nicht haltbar ist. Doch die uneinsichtige Stadtregierung hatte ...

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OSTERMARSCH 2009
Eine Friedenspolitik für alle
Krieg und Frieden | von Nina Regli | 14.05.2009

Sommerlich warme Temperaturen herrschten am Ostermarsch, welcher zum siebten Mal in Folge in Bern stattfand. Ganz im Gegensatz dazu weht MigrantInnen, welche im Zentrum des diesjährigen Ostermarsches standen, politisch ein kalter Wind entgegen.

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GEGEN AUSGRENZUNG
Erfolgreicher OstermarsCH 2009
Krieg und Frieden | von GSoA | 13.04.2009

Heute hat der OstermarsCH 2009 stattgefunden. Seit die Tradition der Ostermärsche in Bern wieder aufgenommen wurde, sind nun schon 6 Jahre vergangen, somit blicken wir heute abend auf den siebten Berner Ostermarsch zurück. Über 700 Menschen haben ihre Vision von Frieden kundgetan und der gemeinsame Hoffnung auf eine ...

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DEMOKRATIEFEINDE
Nach der Stadt St. Gallen nun auch die Securitrans
Krieg und Frieden | von Reto Moosmann | 22.12.2008

Immer wieder muss die GSoA für das grundlegendste aller direkt-demokratischen Rechte kämpfen: Das Recht im öffentlichen Raum Unterschriften zu sammeln. Der jüngste Fall spielte sich in der Bundeshauptstadt Bern ab.

Die Stadt St. Gallen kann's nicht lassen: Nach dem Entscheid des kantonalen Sicherheits- und Justizdepartements, das den GSoA-Rekurs gegen die schikanöse Bewilligungspflicht für Unterschriftensammlungen vollumfänglich gutgeheissen hat, gibt nun auch das St. Galler Verwaltungsgericht der GSoA Recht. Die Stadt St. Gallen ist aber auch mit dem Entscheid des kantonalen Gerichts nicht einverstanden und zieht den Fall nun ans Bundesgericht weiter. Die GSoA sieht ...

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KRIEG UND FRIEDEN
Securitrans verhindert Unterschriftensammeln
Krieg und Frieden | von GSoA | 03.11.2008

Am Donnerstagabend, 30. Oktober 2008 sammelten AktivistInnen der GSoA-Regionalgruppe Bern Unterschriften für die Initiative "Gegen neue Kampfflugzeuge" im städtischen Teil des Berner Bahnhofs. Gegen 19:30 Uhr erschienen zwei Mitarbeiter der Securitrans AG, welche mit der Durchsetzung des neuen Bahnhofreglements beauftragt ist, und verwiesen die AktivistInnen der GSoA unter Beizug zweier Beamten von Police Bern aus dem städtischen Teil des Berner Bahnhofs. Begründung: Das Sammeln von Unterschriften sei im Berner Bahnhof generell nicht erlaubt. Die Securitrans-Mitarbeiter drohten gar damit, dass die AktivistInnen verzeigt würden. Das widerspricht klar den Bestimmungen des "Reglements betreffend die Benützung ...

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KRIEG UND FRIEDEN
Keine Bewilligungspflicht für Unterschriftensammlungen
Krieg und Frieden | von GSoA | 26.08.2008

Auch St. Galler Verwaltungsgericht verneint Bewilligungspflicht für Unterschriftensammlungen

Mit Befriedigung nimmt die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St.Gallen zur Kenntnis. Dieses stützt über weite Strecken das Urteil der Vorinstanz (Sicherheits- und Justizdepartement), welche eine Bewilligungspflicht des Unterschriftensammelns für politische Anliegen verneinte.

Die Stadt St.Gallen übte die Praxis, dass an den meist frequentierten Plätzen in der Innenstadt jeweils vorgängig eine Bewilligung für die Unterschriftensammlungen eingeholt werden musste. Zudem wurde die Anzahl Bewilligungen auf sechs pro Monat eingeschränkt. Auch das Verwaltungsgericht hält nun ...

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KRIEG UND FRIEDEN
Berner Kundgebungsreglement
Krieg und Frieden | von Reto Moosmann | 20.08.2008

GSoA führt Beschwerde gegen ein absurd restriktives Kundgebungsreglement

Der Berner Stadtrat (Legislative) hat am 15. Mai 2008 mit 40 zu 36 Stimmen entschieden, dass Kundgebungen in der Stadt Bern in der Regel nur noch als Platzkundgebungen durchgeführt werden können.Mehrere Organisationen, darunter auch die GSoA, führen nun Gemeindebeschwerde gegen den Entscheid des Stadtberner Parlaments. Das neue Reglement verstösst aus Sicht der GSoA gegen das verfassungsmässige Demonstrationsrecht, welches unter anderem durch die Berner Kantonsverfassung garantiert ist.

Die GSoA bezweifelt, dass mit dem neuen Reglement in Zukunft noch gesamtschweizerische Mobilisationen wie im Februar und März ...

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